§ 156 - Zweite Spielstätte der Freilichtspiele; a) Betriebliche Grundlagen; b) Standort-Alternativprüfung; c) Bewertung des bisherigen Globe-Theaters als dauerhafte Spielbetriebsstätte; d) Beauftragung einer Untersuchung zum Umbau des Globe-Theaters in eine dauerhafte Spielstätte (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Sachvortrag zu a):

Die Freilichtspiele Schwäbisch Hall feiern in diesem Jahr ihr 90-jähriges Jubiläum. Dies zum Anlass nehmend hat der Gemeinderat am 04.12.2013 im Rahmen der Haushaltsberatungen mit 29 zu 6 Stimmen beschlossen, eine Planungsrate für einen Nachfolgebau des Globe-Theaters in den Haushalt einzustellen und die Freilichtspiele damit beauftragt, diese Planungen dem Gemeinderat im Jahr 2015 vorzustellen. Hintergrund ist die im Jahr 2016 auslaufende Betriebsgenehmigung für das temporäre Bauwerk des bisherigen Globe-Theaters.

Zur Geschichte der Freilichtspiele:
Mit Zustimmung des Gemeinderates wurden im Jahr 1925 erstmals Freilicht-Theateraufführungen auf der großen Treppe als Festspieltheater vor St. Michael aufgeführt. Diese Theateraufführungen sollten das Profil der Stadt als Kur-, Erholungs- und Touristenstadt stärken. Diese Entwicklung wurde bereits nahezu 100 Jahre zuvor mit dem Bau des ersten Solebades im Jahr 1827 auf dem Unterwöhrd eingeleitet. Insbesondere führte der Bau des neuen Solebades im Jahr 1880 auf dem Unterwöhrd sowie der Umwandlung des alten Solebades in ein Solbadhotel zu einem beträchtlichen Anstieg des Fremdenverkehrs. Ursächlich fußte diese Überlegung höchstwahrscheinlich auf die in den Jahren zuvor geschaffene Anbindung der Stadt an die Eisenbahn (1862 Hall – Heilbronn, 1867 Hall über Hessental nach Crailsheim und 1879 Stuttgart – Nürnberg über Hessental), Anlage 2 Stadtarchiv, Zeitachse Abbildungen (Anlage 2).

Besucherentwicklung:
In den ersten Jahrzehnten nach dem zweiten Weltkrieg entwickelten sich die Freilichtspiele zu einem überregional bekannten Theaterfestival. Neben den Klassikern wie dem Jedermann oder Aufführungen von Stücken Schillers oder Shakespeares, kamen Musicals und Gesangtheater dazu. 1985 wurde die kleine Treppe vor dem Landratsamt erstmalig für Kinderstücke bespielt. Die Zuschauerzahlen lagen in den Jahren 1960 bis 1970 zwischen 10.000 und 20.000 Besuchern. In den 80er Jahren stiegen die Besucherzahlen auf über 30.000 und in den 90er Jahren auf über 50.000 Besucher an. Mit Entstehung des Globe-Theaters im Jahr 2000 pendelte sich der Besucherdurchschnitt auf über 60.000 Besucher ein. Die bisherigen Zuschauerhöchstwerte lagen im Jahr 2001 bei 83.000 und im Jahr 2010 bei fast 70.000 Besuchern. Im Jahr 2008 wurde auch aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen und der Finanzkrise der Stadt das Kindertheater von der kleinen Treppe vor dem Landratsamt in das Globe-Theater integriert. Darüber hinaus waren mangelnder Sonnenschutz sowie die benutzten Bierbänke als Sitzgelegenheit nicht mehr zeitgemäß (Anlage 3).

Wirtschaftliche Entwicklung:
Die betrieblich/wirtschaftliche Seite der Freilichtspiele sowie die Zuschussgewährung der Stadt vollzog sich nahezu parallel zur finanziellen Entwicklung der Stadt und führte in der Zeit nach 2001 zu entsprechenden Kürzungen. Erst in den letzten Jahren kam es wieder zu Zuschusserhöhungen. Zuletzt lag der Regelzuschuss bei 510.000 € und bewegte sich damit allerdings real nach wie vor unterhalb des Niveaus der zweiten Hälfte der 90er Jahre.  Ebenso sanken, wenn auch deutlich schneller, die Zuschüsse des Landes. Positiv war der Anstieg der Einnahmen aus Kartenverkäufen über die Jahre. Insgesamt hat sich das Haushaltsvolumen der Freilichtspiele im Laufe der Jahrzehnte auf über ca. 2,3 Mio. € im Jahr 2014 erhöht (Anlage 4). Der Personalkörper besteht ganzjährig aus 6 Personen und in der Festspielzeit baut sich die Beschäftigtenzahl auf über 100 Personen im künstlerischen Personal und weiteren gut 100 Personen im technischen Personal einschließlich Ordnerdienste auf. Im Jahr 2014 waren so beispielsweise 220 Personen mit Gesamtpersonalkosten in Höhe von 1,9 Mio. € beschäftigt.

Zur Entwicklung des Globe-Theaters:
Im 75. Jahr der Freilichtspiele wurde das Haller Globe-Theater auf dem Unterwöhrd errichtet. Die Idee zum Aufbau des Globe-Theaters ging von einer gemeinsamen Initiative des damaligen Intendanten Achim Plato sowie vom OB der Stadt aus. Ausgangspunkt war ein gemeinsamer Besuch in der Schweiz im Jahr 1998. Dort wurde im Kanton Toggenburg anlässlich des 150-jährigen Jubiläums der Übersetzung von Shakespeare-Stücken ins Schweizerdeutsch ein so genanntes Braker-Globe errichtet. Dieses Globe wurde für eine Spielzeit aufgebaut und sollte dann wieder abgebaut werden, sodass eine Translozierung nach Schwäbisch Hall für das Jahr 2000 möglich erschien. Allerdings erwiesen sich die Kosten der Translozierung als zu hoch, so dass davon in Folge Abstand genommen wurde. Heute befindet sich diese Braker-Globe im Freizeitpark Rust.
Nachdem jedoch Intendanz und OB von diesem Gedanken inspiriert waren, wurde die Idee weiterentwickelt mit dem Ziel gleiches in Schwäbisch Hall zu realisieren und wie in der Schweiz auf ein starkes bürgerschaftlichen Engagement zu setzen.

Dem Beispiel der Schweizer folgend, war der Aufbau des „Globes“ vor Saisonbeginn und der Abbau nach Saisonende geplant und das Gebäude auch in der Konstruktion daraufhin ausgerichtet. Aufgrund der hohen Ab- und Aufbaukosten sowie der zu erwartenden Schwierigkeiten bei der Einlagerung im Winter entschied man sich letztlich, das Globe-Theater ganzjährig stehen zu lassen. Die Betriebserlaubnis wurde um zunächst weitere fünf Jahre, dann um weitere zehn Jahre verlängert, so dass sie 2016 ausläuft. Allerdings wurde der temporäre Charakter des Gebäudes nicht verändert. Der Betriebsgenehmigung des Globe-Gebäudes gingen heftige Konflikte mit dem Landesdenkmalamt sowie dem Landratsamt voraus. Eine Genehmigung konnte nur aufgrund des temporären Charakters in der damaligen Zeit erreicht werden. Gebäudekonstruktion und Genehmigung entsprechen nicht einer dauerhaften Nutzungsgestattung.

Nach nunmehr 15 Jahren haben Wind und Wetter dem temporären Theaterbau jedoch sichtbar zugesetzt, so dass auch eine weitere mehrjährige temporäre Nutzung ohne erhebliche bauliche Sanierungsmaßnahmen nicht mehr tragfähig erscheint.

Bauliche Merkmale des Globe-Theaters:
Aufgrund des engen Finanzrahmens und der temporären Nutzungsdauer wurde das Globe-Theater als nicht stützenfreier Raum und mit freiliegender Außentreppe durch eine Gruppe Haller Architekten entworfen und geplant. Die Außenverkleidung und Dachkonstruktion erfolgten durch Pressspanplatten, die zwar ausreichenden Sichtschutz, aber nahezu keinen Schallschutz bieten und zwischenzeitlich kontinuierlichen Sanierungsbedarf haben. Ein Foyer sowie weitere Aufenthaltsflächen existieren nicht.

Entsprechend der damaligen Vorgaben sowie des einzuhaltenden Kostenrahmens ist das bestehende Globe-Theater nicht stützenfrei, so dass eine beachtliche Anzahl von Plätzen für den heutigen Theaterbetrieb nicht vermarktet werden kann. Gleiches gilt für die meisten Plätze im 3. Rang.

Aufgrund der temporären Baukonstruktion ist das Globe-Theater auch mit Blick auf den Schalleintritt von außen durch Öffnungen am Boden, an den Seitenflächen und an den oberen Rängen vor Schalleintritt nicht geschützt. Dies führt insbesondere zu konflikthaften Nutzungen mit Besuchern des Biergartens sowie zu Konflikten mit Theaterbesuchern und den Vorstellungen eines von außen ungestörten Theatergenusses.

Auch mit Blick auf den einzuhaltenden Kostenrahmen wurden in der damaligen Konzeption der ehemalige Betonsockel und das Untergeschoss der damaligen „Musikmuschel“ als Nebenräume (Maske, Umkleide, Duschen, WC) und als Bühnenaufbau in das Globe-Theater integriert.
In diesen bescheidenen Nebenflächen von wenigen Quadratmetern, die noch aus der Zeit der Landesgartenschau stammen, bildet sich immer wieder Staunässe mit entsprechendem Schimmelpilzbefall. Aufgrund zwischenzeitlich sanierungsbedürftiger Zu- und Abflüsse sind zudem regelmäßig Überschwemmungen des Kellersockels zu beobachten.

Dennoch hat sich diese zweite Spielstätte über die vergangenen 15 Jahre etabliert und zum Erfolg der Freilichtspiele beigetragen. Die Freilichtspiele danken allen damaligen Beteiligten, die in einer beispiellosen Aktion von Architekten, freiberuflich Tätigen, Unternehmen und Sponsoren sowie durch das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt diese zweite attraktive Hauptspielstädte der Freilichtspiele erst möglich gemacht haben.
Gerade dieser Aspekt eröffnet die Chance, nunmehr nach 15 Jahren, über einen Nachfolgebau für das Haller Globe-Theater zu entscheiden und somit die Freilichtspiele zukunftsfähig zu machen:

Ein Nachfolgebau stärkt das Profil der Freilichtspiele als innovatives und modernes Festspieltheater und ist unverzichtbarer Spielort des Kinder- und Familienstücks. Eine zweite und unverwechselbare Spielstätte ist mittlerweile Tradition. 1985 wurde die kleine Treppe vor dem Landratsamt für das Kindertheater in Betrieb genommen, im Jahr 2000 kam das Globe hinzu.
Im Jahr 2008 wurde das Kindertheater, u. a. aufgrund der nachhaltigen Finanzkrise der Stadt sowie der hohen Sonneneinstrahlung auf die Kinder, in das Globe-Theater integriert und zu einem Familienstück weiterentwickelt. Mit der Entwicklung des Globe-Theaters gelang es auch, die Voraussetzungen für eine künstlerische Verbreiterung des Angebotes zu schaffen. Darüber hinaus ermöglicht der Einsatz von Schauspielern in verschiedenen Stücken einen effizienten und kostengünstigen Personaleinsatz.

Ein Nachfolgebau stärkt die Freilichtspiele somit in finanzieller und inhaltlicher Hinsicht und entspricht auch der Entwicklung des Kulturprofils der Stadt.

Kriterien für einen Nachfolgebau des „Globe-Theaters“
Bei der Beauftragung einer Gestaltungskonzeption eines Nachfolgebaus sind die Freilichtspiele von nachfolgenden Kriterien geleitet worden:

  1. Ähnlich wie das Globe-Theater soll auch der Nachfolgebau auf Basis einer historisch klassischen Grundform ausgerichtet werden. Leitmotiv war das antike Odeion, das sich vom Amphitheater durch die kleinere Grundform und durch eine Überdachung unterschied und dadurch eine vielfältige Nutzung erfuhr (Theater, Gesangswettkämpfe, Instrumentalmusik, Rezitationsvorträge, Ratsversammlungen). Gleichzeitig wurde mit der Überdachung eine Wetterunabhängigkeit erreicht.
     
  2. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen sollten ca. 400 Sitzplätze zur Verfügung stehen.
     
  3. Stützenfreiheit und optimale Sichtlinien, so dass keine Plätze verloren gehen.
     
  4. Deutliche Verbesserung der Bühnensituation, Back-Stage, Maskenplätze, Garderoben, Duschen und Lagerräume für Bühnenteile und Requisiten.
     
  5. Möglichkeit eines Kartenverkaufs und eines gastronomischen Angebotes, gegebenenfalls in unmittelbarer Nachbarschaft.
     
  6. Unter Beachtung von Freilicht, Freiluft und „Transparenz“soll eine deutlich verbesserte Abschirmung gegen Außenlärm erfolgen. Zudem sind der Sitzkomfort und die Akustik im Inneren so zu verbessern, dass auch andere Veranstaltungsformen möglich sind.
     
  7. Ganzjährige Bespielbarkeit, Vielfältigkeit der Nutzung (Theater, Gesang, Musik, Ansprachen), allerdings mit festem Aufbau der Sitzränge und der Bühne, so dass sich wie beim Globe die Inszenierung bzw. die Veranstaltung an den Raum und nicht der Raum an die Inszenierung bzw. Veranstaltung anpassen muss. (Unverwechselbarkeit des Raumes)!
     
  8. Verbesserung der Toilettensituation für Besucher!

Gestaltungskonzept „Neues Theater Hall“
Auf Basis der obigen Kriterien beauftragten die Freilichtspiele im Juni 2014 das Planungsbüro Hüls mit der Gestaltungskonzeption für einen Nachfolgebau des Globe-Theaters. In mehreren Gesprächen erfolgte ein umfangreiches Briefing durch den Intendanten der Freilichtspiele, Herr Christoph Biermeier, mit Blick auf die Erfordernisse des Theaters, die Größe, den Umfang der Bühne und der Vorbühne, der Nebenräume (Maske, Umkleide, Duschen, WC ), der Erfordernisse der Wege- und Blickbeziehungen (Anlage 5).

Die städtebauliche Positionierung und Ausrichtung auf dem großen Unterwöhrd erfolgte in Abstimmung mit dem Fachbereich Planen und Bauen der Stadt. Hierzu wurden mehrere Alternativen untersucht. Ebenso erfolgte eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit der  Zuwegung für Theaterbesucher und Anlieferung, sowie der außenliegenden Aufenthalts- und Veranstaltungsflächen, einschließlich der Besuchertoilettenanlage.

Die ersten Ergebnisse dieser Studien wurden dem Bau- und Planungsausschuss am 09.03.2015 vom Planungsbüro Hüls im Rahmen einer Präsentation vorgestellt.

Das Kuratorium der Freilichtspiele hat mit einstimmigem Beschluss den Auftrag an Intendanz und Vorsitz erteilt, auf Basis dieser Entwurfsidee die weiteren Planungsschritte einzuleiten und zu vertiefen.

Die Hochbauabteilung der Stadt arbeitet intensiv an einer Fortentwicklung der Planungsideen, u. a. auch mit dem Ziel, weitere Elemente der Freilicht- und Freiluftnutzung einzubeziehen, sowie den Platz vor dem Theater stärker in die kulturelle Nutzung zu integrieren. Diese sollen dem BPA noch im Sommer vorgestellt werden.

Nach Beratung im BPA und Gemeinderat beabsichtigen die Freilichtspiele, auch das Gespräch mit dem Land Baden-Württemberg sowie mit Sponsoren hinsichtlich einer Co-Finanzierung aufzunehmen. Insgesamt wird mit einem Kostenrahmen von 5-6 Mio. € kalkuliert.

Anlage 1:  Protokoll des GR-Beschlusses vom 04.12.2013
Anlage 2:  Stadtarchiv Zeitschiene Abbildungen
Anlage 3: Besucherzahlen
Anlage 4: Einnahmen
 

Sachvortrag zu b):

Auf Grundlage eines von den Freilichtspielen Schwäbisch Hall vorgegebenen Anforderungsprofils wurde die konzeptionelle Studie einer 2. Spielstätte als mögliche Nachfolge für das Globe-Theaters auf dem Unterwöhrd erstellt. Die vom Theater beauftragte Konzeption wurde am 06.05.2015 im Rahmen der VHS-Veranstaltung „Stadtplanung trifft Bürgerschaft“ öffentlich vorgestellt.
Dabei wurden auch Aussagen zur städtebaulichen Positionierung eines möglichen Nachfolgebaus getroffen. Es wurde empfohlen, einen Nachfolgebau in unmittelbarer südwestlicher Nachbarschaft zum bestehenden Globe-Theater zu errichten (Anlage, Variante 3). Dies hat vor allem in der öffentlichen Diskussion zu erheblichen Irritationen geführt, da mit einer solchen Entscheidung ein signifikanter Eingriff in den gewachsenen Baumbestand auf dem Unterwöhrd verbunden wäre.

Nicht ausreichend kommuniziert wurde bislang der Abwägungsvorgang, der einer solchen, zwischenzeitlich aber überholten Standortaussage zu Grunde gelegen hat.

Anlage: Übersicht Standortbereiche für eine 2. Spielstätte der Freilichtspiele


Sachvortrag c):

Nachdem das Globe-Theater als temporärer fliegender Bau - zunächst für ein Jahr - genehmigt wurde, wurden bei der Baugenehmigung durch entsprechende Befreiungen Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet, die bei einem dauerhaften Gebäude so nicht genehmigungsfähig sind.

Bei einer Umwandlung der temporären Spielstätte Globe-Theater in eine dauerhafte Spielstätte leben jedoch die Kriterien für eine dauerhafte Spielstätte wieder auf. Aufgrund der bisherigen Beschlussfassungen im Gemeinderat und der Diskussion über eine Nachfolge des temporär genehmigten Globe-Theaters wurden baurechtliche und genehmigungstechnische Rahmenbedingungen für den dauerhaften Spielbetrieb bisher nicht geprüft.

Baurechtliche Rahmenbedingungen

  1. Die Versammlungsstättenverordnung sieht als konstruktive Elemente nur nicht brennbares Material vor. Ob eine Abweichung davon grundsätzlich möglich ist, muss erst noch durch ein Brandschutzgutachten nachgewiesen werden. Dabei ist gleichzeitig der status quo aller brandschutztechnischen und brandschutzrechtlichen Rahmenbedingungen durch einen qualifizierten Brandschutzgutachter festzustellen. Ein Brandschutzgutachten würde im Rahmen dieser Feststellungen aller Abweichungen auch mögliche Kompensationsvorschläge unterbreiten.
    Ob damit die baurechtlichen Anforderungen erfüllt werden können, gilt es dabei nachzuweisen (Anzahl der Fluchtmöglichkeiten, Brandmeldeanlagen Brandschutz-bekleidungen etc.)
     
  2. Mit Blick auf die baurechtlichen Regelungen ist eine Darstellung der Abweichungen von den Baurechtsnormen vorzunehmen. Dabei ist eine Abwägung im Lichte einer Gesamtkonzeption und nach Vorlage möglicher Verbesserungsmaßnahmen zu entscheiden.
    Insbesondere tritt eine Problematik in der Beurteilung der Treppenstufenhöhe (max. Höhe 10 – 19 cm je Stufe nach Versammlungsstättenverordnung), bei der Beurteilung der Schiebetüren, sowie bei der Beurteilung der Fluchtwegbeleuchtung auf.
     
  3. Die vorhandenen Nebenräume für Sanitär, Aufenthaltsräume und Arbeitsräume der Schauspieler und des technischen Personals etc. entsprechen nicht der Versammlungsstättenverordnung und auch nicht der Arbeitsstättenrichtlinie. Gegenwärtig stehen dafür nur 33 qm Gesamtfläche zur Verfügung bei 1,95 m Raumhöhe. Die geringe Raumhöhe im Untergeschoss ist nach der Arbeitsstättenrichtlinie nicht genehmigungsfähig. Aus Sicht der Raumhöhe handelt es sich im Untergeschoss eher um Lagerräume.
    Auch ist festzustellen, dass die zusätzlich erforderlichen Flächen im Gebäude selbst nicht ohne wesentlichen Verlust von bisherigen Grund- und Spielflächen hergestellt werden können und deshalb voraussichtlich ein Nebengebäude erstellt werden müsste.
     
  4. Eine denkmalrechtliche Zustimmung für eine dauerhafte Betriebsgenehmigung liegt bisher nicht vor. Diese wäre im Verfahren noch einzuholen.
     
  5. Bei einer dauerhaften Betriebsgenehmigung wäre auch ein ordentlicher Stellplatznachweis zu führen.
     
  6. Angesichts der Diskussion um einen Nachfolgebau wurden die Bedenken für einen Weiterbetrieb des Globe-Theaters in der jetzigen Form noch einmal um zwei Jahre entsprechend des Antrages der Freilichtspiele (s. GR vom 18.05.15, § 127/6) zurückgestellt.

Baurechtlich weiteres Vorgehen
Sollte der Gemeinderat entgegen der Beschlussfassung vom Dezember 2013 an einem Bestand des „Globe-Theaters“ festhalten wollen, wird aus Sicht der Baurechtsbehörde nachfolgende Vorgehensweise angeregt:

  1. Feststellung des status quo durch einen qualifizierten Brandschutzgutachter.
  2. Darstellung der Abweichungen von den geltenden baurechtlichen Regelungen.
    Gutachterliche Stellungnahmen mit Vorschlägen zur Kompensation im Gesamtkontext (Konstruktion, Flucht- und Rettungswege, Entrauchung). Ob eine Kompensation überhaupt möglich ist, kann aus heutiger Sicht nicht beurteilt werden, sondern erst nach Vorlage des Gutachtens (Kompensationsmaßnahmen erfordern eine baurechtliche Abweichung bzw. Befreiung, über welche die Baurechtsbehörde entscheidet).
  3. Ermittlung der Kosten für eine (mögliche) brandschutztechnische Ertüchtigung zzgl. der Kosten für ordnungsgemäße Sanitär- und Sozialeinrichtungen, sowie der erforderlichen Stellplätze (bei Versammlungsstätten ist je sechs Besucher ein Stellplatz erforderlich).

Künstlerische Rahmenbedingungen
Als Anforderungen an eine zweite Spielstätte wurde von den Freilichtspielen und dem Gemeinderat bisher nachfolgende Kriterien formuliert, die über den Stand des temporären Globe-Theaters hinausgehen:

  • deutliche Verbesserung des Lärmschutzes und der Akustik (Öffnungen zu den Seitenflächen sind aus Lärmeintragsgründen zu schließen, Raumakustik zu verbessern);
  • Verbesserung der Sichtlinie im Zuschauerraum (möglichst stützenfrei, 3. Rang nahezu unverkäuflich);
  • Anpassung der Bühnengröße an die gewünschten Nutzungen;
  • Anpassung der Bühnensituation im Backstagebereich, der Holzoberfläche in der Vorbühne (Rutschgefahr bei Regen etc.);
  • Lagermöglichkeiten für Bühnenteile und Requisiten im Innenbereich;
  • Anpassung der Maskenplätze, Garderoben, Duschen, Aufenthaltsräume etc. an die  Versammlungsstättenverordnung sowie an die  Arbeitsstättenrichtlinie;
  • Komfort der Bestuhlung sollte dringend den zeitgemäßen Bedürfnissen angepasst werden;
  • Wetterabhängigkeit sollte durch eine ggf. mobile Dachlösung verringert werden;
  • Einrichtung eines integrierten Kartenvorverkaufs und Gastronomiebereichs (optional).

Konzeptionelle Überlegungen zur 2. Spielstätte der Freilichtspiele
Zu den künstlerisch-programmatischen Überlegungen sowie den Raumanforderungen für die technischen und Backstage-Räume der Freilichtspiele wird auf die Anlage 1 und 2 verwiesen. Für eine zweite Spielstätte wurde eine Sitzplatzkapazität von 400 als Zielgröße identifiziert.

Anlage 1: „Das Haller Odeion – ein neues Theater für Schwäbisch Hall“ Programmatische Überlegungen von Intendant Christoph Biermeier

Anlage 2: Anforderungsprofil (Nutzerbedarfsanalyse der Freilichtspiele Schwäbisch Hall – Technische Räume und Backstage-Räume)

 

Sachvortrag zu d):

Aufgrund der Diskussionen im BPA vom 22.06.2015, § 141, wurde der Vorschlag unterbreitet, gutachterlich zu prüfen, ob das bestehende Globe-Theater durch bauliche Veränderungen an die funktionalen Anforderungen der Freilichtspiele Schwäbisch Hall an eine künftige und dauerhafte Spielstätte angepasst werden kann. Dabei ist nachzuweisen, dass alle für eine unbefristete Baugenehmigung erforderlichen baurechtlichen und technischen Voraussetzungen erfüllt werden können. Für diesen Fall sind die notwendigen baulichen Maßnahmen darzustellen und mit Kosten zu hinterlegen.

Anlage: Entwurfsmodelle Haller Globe-Architekten, August 2012

 

Oberbürgermeister Pelgrim nimmt nochmals folgende Eckpunkte der Freilichtspiele auf:

  • Ab 2008 ca. 62.000 Besucherinnen und Besucher jährlich;

  • Nach Jahren der Kürzung des Landeszuschusses wurde 2015 eine Erhöhung um 100.000 € vorgenommen;

  • Seit 2002 erhalten die Freilichtspiele einen Festzuschuss; zu 60 % finanzieren sich die Freilichtspiele selbstständig über Eintrittsgelder;

  • Sechs ganzjährig beschäftigte Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter, während der Festspielzeit 220 Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter;

  • Im Vergleich zu anderen Spielstätten steht Schwäbisch Hall gut da. Seit 2008 sind die Zuschauerzahlen immer höher als in Jagsthausen. Der Gemeinderat der Stadt Heidenheim hat den Zuschuss seiner Festspiele auf jährlich 800.000 € erhöht bei 15.000 Besucherinnen/ Besuchern jährlich;

  • Die 2. Spielstätte der Freilichtspiele Schwäbisch Hall ist unverzichtbar. Er möchte auf dieses Alleinstellungsmerkmal nicht mehr verzichten.

  • Das jetzige Globe-Theater ist eine temporäre Spielstätte. Die Schwachpunkte hierbei sind z. B. fehlende Toilettenanlage, nicht Einhalten der feuerpolizeilichen und arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften.

  • Es liegt aus dem Jahr 2013 ein Beschluss des Gemeinderats für einen Nachfolgebau auf dem Unterwöhrd vor. 2015 hat das Kuratorium einen Nachfolgebau einstimmig - bei einer Enthaltung - beschlossen.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink erläutert den Standort nochmals aus städtebaulicher Sicht. Die Standorte Eventplatz (ZOB/ Verkehr) und Ackeranlagen (fehlende Erschließung) scheiden aus. Aufgrund der Sonderform des Baukörpers sollte aus Gründen des Denkmalschutzes nicht zu nahe an die Altstadt herangerückt werden. Er hält den Unterwöhrd für den richtigen Standort.
Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink setzt sich mit der Positionierung des Nachfolgebaus im Bereich des Unterwöhrds auseinander. Er präferiert die Variante 4; Variante 2 scheidet aus Gründen des Schutzes der Stadtansicht aus; Variante 1 wäre der heutige Standort, jedoch sind hiermit Nachteile für das Kuchen- und Brunnenfest an Pfingsten und andere Abläufe verbunden.

FLS-Intendant Biermaier erläutert die Perspektive der Freilichtspiele mit einem Nachfolgebau (neues Volkstheater, zeitgenössisches Theater, Familienstücke, Tanztheater, Theaterprojekte und Theaterfestivals). Er möchte ein offenes, ganzjährig genutztes Haus über die Grenzen der Freilichtspiele hinweg.

Oberbürgermeister Pelgrim verweist auf den Sachvortrag zu d). Hiernach schlägt die Verwaltung vor, gutachterlich zu prüfen, ob das bestehende Globe-Theater durch bauliche Veränderungen an die funktionalen Anforderungen der Freilichtspiele an eine künftige und dauerhafte Spielstätte angepasst werden können. Zuvor soll jedoch dem im aufgelegten Schreiben der Architektenkammer Baden-Württemberg, Kammergruppe Schwäbisch Hall vom 27.06.2015 (siehe Anlage) genannten Vorschlag gefolgt werden; hiernach soll in kleinen Teams ergebnisoffen die Ertüchtigung des jetzigen Globe-Theaters bzw. auch die jetzt vorliegenden Vorschläge des Neubaus geprüft werden. Alternativen, Ergänzungen und Verbesserungen sind erwünscht. Oberbürgermeister Pelgrim empfiehlt, dem Vorschlag der Architektengruppe zu folgen und bietet an, die Ergebnisse gutachterlich zu überprüfen. Es herrscht jedoch Einvernehmen, dass aus städtebaulichen Überlegungen als Standort der jetzige Standort bzw. Alternative 4 (vgl. Ausführungen Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink) zu sehen ist.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt anerkennt die Rolle der Freilichtspiele für die Stadt Schwäbisch Hall. Die Notwendigkeit der 2. Spielstätte steht außer Frage. Der Vorschlag der Architektengruppe vom 27.06.2015 ist hervorragend; seine Fraktion wollte diese Berufsgruppe schon immer in die Entscheidung mit einbinden.

Auch Stadtrat Kaiser hält die 2. Spielstätte für die Freilichtspiele für unausweichlich. Der Vorschlag der Kammergruppe Schwäbisch Hall ermöglicht ihm auf Basis von Fakten seine Entscheidung zu treffen. Darüber hinaus stellt dieses Vorgehen eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt dar.

Stadträtin Herrmann hält eine andere Vorgehensweise für richtig: Sie hätte gerne zuerst geprüft, ob das bestehende Globe-Theater für eine dauerhafte Spielstätte ertüchtigt werden kann, danach sollte das künstlerische Konzept der Freilichtspiele vorliegen und erst in einem dritten Schritt sollte ein eventueller Neubau diskutiert werden.

Stadtrat Baumann rückt die Rolle der Gutachter zurecht: Ein jede/r Gutachterin/Gutachter ist an Vorschriften und Normen gebunden. Der Auftraggeber spielt bei einem Gutachten nur eine untergeordnete Rolle, da eben diese Normen verbindlichen Charakter haben - eine Abweichung hiervon ist nicht möglich. Er bedauert das Misstrauen, welches heute Abend von einigen geäußert wurde.
Die 2. Spielstätte der Freilichtspiele steht für ihn außer Frage. Auch er möchte noch ein verbindliches, künstlerisches Konzept. Er lobt das echte Engagement der Haller Architekten, die von sich aus einen kleinen Wettbewerb durchführen und sich nicht nur über Leserbriefe in der Presse äußern.

Stadtrat Preisendanz hält es für unausweichlich, dass das bestehende Globe-Theater geändert werden muss. Bei seinem letzten Besuch im Globe-Theater fühlte er sich von Außengeräuschen stark beeinträchtigt. Die Nebenräume sind menschenunwürdig. Er wird dem von der Kammergruppe Schwäbisch Hall vorgeschlagenen Weg mitgehen und hofft, dass dies zu einer Befriedung der Situation führt.

Stadträtin Koch kritisiert Oberbürgermeister Pelgrim: Es findet keinesfalls ein Dialog sondern ein Monolog statt. Für sie wäre es auch eine Alternative, das Globe-Theater in Richtung Weilerwiese zu verschieben. Durch die vermehrte Bautätigkeit auf dem Unterwöhrd (Nachfolgebau Globe, Brücke) sieht sie den Bestand des Unterwöhrds und vor allem der sich darauf befindenden Bäume in großer Gefahr.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass 18.000 Bäume in der Stadt registriert sind, um die sich die Stadt im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht zu kümmern hat. Geht man von einer Lebenszeit von 100 Jahren/ Baum aus, bedeutet dies, dass 180 Bäume pro Jahr gefällt bzw. beschnitten werden müssen. Er ist der Meinung, dass man den Vorschlag der Kammergruppe Schwäbisch Hall so übernimmt. Er möchte keine Einschränkung der Kreativität. Es macht Sinn, das Gutachten über einen Bestand des jetzigen Globe-Theaters erst danach einzuholen.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt hinterfragt die Gutachterkosten bis zu 40.000 €.

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass die Fachgutachten nach den Vorschlägen der Kammergruppe erfolgen.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink erläutert, dass wahrscheinlich mehrere Fachgutachten nötig sein werden (Brandschutz, Akustik etc.).

 

Beschluss:

  1. Der Vorschlag der Architektenkammer Baden-Württemberg, Kammergruppe Schwäbisch Hall vom 27.06.2015 wird unter der Maßgabe der Beachtung des festgelegten Planungskorridors (siehe Ausführungen Fachbereichsleiter Klink) aufgenommen.
  2. Die Vorstellung der Alternativen/ Ergänzungen erfolgt im Bau- und Planungsausschuss. Dort werden die weiter zu verfolgenden Modelle ausgewählt; diese sollen dann mit verschiedenen Fachgutachten hinterlegt werden. Hierfür werden 40.000 € überplanmäßig zur Verfügung gestellt.

(34 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)

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