§ 154/1 - Bürgerfragestunde: Unterschriften gegen den Theater-Neubau auf dem Unterwöhrd (öffentlich)

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Sachvortrag:

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014 findet gemäß § 33 Abs. 4 GemO die Bürgerfragestunde in der Regel zu Beginn der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung eines Monats statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten. Eine einzelne Bürgerin/ ein einzelner Bürger kann je Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Zu den Fragen nimmt die/der Vorsitzende Stellung. Die Redezeit wird maximal 3 Minuten begrenzt.

1. Peter Nieschling, Schwäbisch Hall

Herr Nieschling, Bürgerforum, übergibt Oberbürgermeister Pelgrim 2.780 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern, Besucherinnen und Besuchern sowie Bewohnerinnen und Bewohnern der Umlandgemeinden, die sich gegen einen Theater-Neubau auf dem Unterwöhrd richten.

Oberbürgermeister Pelgrim nimmt die Unterschriften an. Zur Frage der Bürgerbeteiligung im Planungsprozess verweist er auf § 156 dieser Sitzung.

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