§ 6/2 - Bekanntgabe einer Eilentscheidung; hier: BV Erweiterung der Grundschule und Neubau der Tageseinrichtung für Kinder in Gottwollshausen - Vergabe der Lüftungs- und MSR-Arbeiten (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

In den Sitzungen des BPA vom 14.07. und 03.11.2014 sowie des Gemeinderats vom 30.07. und 12.11.2014 wurde die Planung für die Erweiterung der Grundschule und den Neubau des Kindergartens im Entwurf bereits vorgestellt und ausführlich erläutert. Bereits im Stadium des Vorentwurfes waren das Baucontrolling und der Energiebeauftragte in mehreren Optimierungsrunden am Planungsprozess beteiligt.
Das Gremium beauftragte die Bauverwaltung, die Planungen bis zur Realisierungsreife weiter zu entwickeln und die Auftragsvergaben vorzubereiten. Ebenso wurden die Erhöhung der zur Verfügung zu stellenden Mittel nach aktualisierter Kostenberechnung um 520.000 € sowie weitere 240.000 € als Mehrkosten für die Erfüllung des Passivhausstandards beschlossen.

Lüftungs- und MSR-Arbeiten
Die öffentlich ausgeschriebenen Arbeiten umfassen die Lüftungsanlagen und die Mess- und Regeltechnik für Schule und Kindergarten sowie Turnhalle.
Unter Einhaltung der erhöhten Vorgaben aus den Anforderungen zur Erfüllung des Passivhausstandards werden Lüftungsanlagen für die Räume der KiTa und der neuen bzw. sanierten Räume der Grundschule erstellt. Die Versammlungsstätten Mensa, Turnhalle und Atrium werden mit einer gemeinsamen Lüftungsanlage ausgestattet, da hier Gleichzeitikeiten ausgeschlossen werden können. Separate Lüftungsanlagen werden für Sanitärräume und Mensaküche eingebaut.

1. Fa. Windmüller, Schwäbisch Hall 470.828,05 € (brutto)
(Die Kostenberechnung des Fachplaners Zimmermann&Becker belief sich auf 523.377,49 €.)

Haushaltsmittel
Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2015 unter Produktnummer 21 100 120; Maßnahme 14 002; Sachkonto 78 71 zur Verfügung

Nach § 43 Abs. 4 GemO Baden-Württemberg trifft der Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim am 21.05.2015 folgende Eilentscheidung:

Vergabe der o.g. Arbeiten an die o.g. Firma.

Veröffentlichung der Namen unterlegener Bieter bei Ausschreibungen (nö)

Beschluss:

Von der o. g. Eilentscheidung wird zustimmend Kenntnis genommen.

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