§ 141 - Zweite Spielstätte der Freilichtspiele; a) Betriebliche Grundlagen; b) Standort-Alternativ-Prüfungen; c) Bewertung des bisherigen Globe-Theaters als dauerhafte Spielbetriebsstätte (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Sachvortrag zu a):

siehe VFA vom 15.06.2015


Sachvortrag zu b):

Auf Grundlage eines von den Freilichtspielen Schwäbisch Hall vorgegebenen Anforderungsprofils wurde die konzeptionelle Studie einer 2. Spielstätte als mögliche Nachfolge für das Globe-Theaters auf dem Unterwöhrd erstellt. Die vom Theater beauftragte Konzeption wurde am 06.05.2015 im Rahmen der VHS-Veranstaltung „Stadtplanung trifft Bürgerschaft“ öffentlich vorgestellt.
Dabei wurden auch Aussagen zur städtebaulichen Positionierung eines möglichen Nachfolgebaus getroffen. Es wurde empfohlen, einen Nachfolgebau in unmittelbarer südwestlicher Nachbarschaft zum bestehenden Globe-Theater zu errichten (Anlage, Variante 3). Dies hat vor allem in der öffentlichen Diskussion zu erheblichen Irritationen geführt, da mit einer solchen Entscheidung ein signifikanter Eingriff in den gewachsenen Baumbestand auf dem Unterwöhrd verbunden wäre.

Nicht ausreichend kommuniziert wurde bislang der Abwägungsvorgang, der einer solchen, zwischenzeitlich aber überholten Standortaussage zu Grunde gelegen hat.

Anlage: Übersicht Standortbereiche für eine 2. Spielstätte der Freilichtspiele


Sachvortrag c):

Nachdem das Globe-Theater als temporärer fliegender Bau - zunächst für ein Jahr - genehmigt wurde, wurden bei der Baugenehmigung durch entsprechende Befreiungen Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet, die bei einem dauerhaften Gebäude so nicht genehmigungsfähig sind.

Bei einer Umwandlung der temporären Spielstätte Globe-Theater in eine dauerhafte Spielstätte leben jedoch die Kriterien für eine dauerhafte Spielstätte wieder auf. Aufgrund der bisherigen Beschlussfassungen im Gemeinderat und der Diskussion über eine Nachfolge des temporär genehmigten Globe-Theaters wurden baurechtliche und genehmigungstechnische Rahmenbedingungen für den dauerhaften Spielbetrieb bisher nicht geprüft.

Baurechtliche Rahmenbedingungen

  1. Die Versammlungsstättenverordnung sieht als konstruktive Elemente nur nicht brennbares Material vor. Ob eine Abweichung davon grundsätzlich möglich ist, muss erst noch durch ein Brandschutzgutachten nachgewiesen werden. Dabei ist gleichzeitig der status quo aller brandschutztechnischen und brandschutzrechtlichen Rahmenbedingungen durch einen qualifizierten Brandschutzgutachter festzustellen. Ein Brandschutzgutachten würde im Rahmen dieser Feststellungen aller Abweichungen auch mögliche Kompensationsvorschläge unterbreiten.
    Ob damit die baurechtlichen Anforderungen erfüllt werden können, gilt es dabei nachzuweisen (Anzahl der Fluchtmöglichkeiten, Brandmeldeanlagen Brandschutz-bekleidungen etc.)
     
  2. Mit Blick auf die baurechtlichen Regelungen ist eine Darstellung der Abweichungen von den Baurechtsnormen vorzunehmen. Dabei ist eine Abwägung im Lichte einer Gesamtkonzeption und nach Vorlage möglicher Verbesserungsmaßnahmen zu entscheiden.
    Insbesondere tritt eine Problematik in der Beurteilung der Treppenstufenhöhe (max. Höhe 10 – 19 cm je Stufe nach Versammlungsstättenverordnung), bei der Beurteilung der Schiebetüren, sowie bei der Beurteilung der Fluchtwegbeleuchtung auf.
     
  3. Die vorhandenen Nebenräume für Sanitär, Aufenthaltsräume und Arbeitsräume der Schauspieler und des technischen Personals etc. entsprechen nicht der Versammlungsstättenverordnung und auch nicht der Arbeitsstättenrichtlinie. Gegenwärtig stehen dafür nur 33 qm Gesamtfläche zur Verfügung bei 1,95 m Raumhöhe. Die geringe Raumhöhe im Untergeschoss ist nach der Arbeitsstättenrichtlinie nicht genehmigungsfähig. Aus Sicht der Raumhöhe handelt es sich im Untergeschoss eher um Lagerräume.
    Auch ist festzustellen, dass die zusätzlich erforderlichen Flächen im Gebäude selbst nicht ohne wesentlichen Verlust von bisherigen Grund- und Spielflächen hergestellt werden können und deshalb voraussichtlich ein Nebengebäude erstellt werden müsste.
     
  4. Eine denkmalrechtliche Zustimmung für eine dauerhafte Betriebsgenehmigung liegt bisher nicht vor. Diese wäre im Verfahren noch einzuholen.
     
  5. Bei einer dauerhaften Betriebsgenehmigung wäre auch ein ordentlicher Stellplatznachweis zu führen.
     
  6. Angesichts der Diskussion um einen Nachfolgebau wurden die Bedenken für einen Weiterbetrieb des Globe-Theaters in der jetzigen Form noch einmal um zwei Jahre entsprechend des Antrages der Freilichtspiele (s. GR vom 18.05.15, § 127/6) zurückgestellt.

Baurechtlich weiteres Vorgehen
Sollte der Gemeinderat entgegen der Beschlussfassung vom Dezember 2013 an einem Bestand des „Globe-Theaters“ festhalten wollen, wird aus Sicht der Baurechtsbehörde nachfolgende Vorgehensweise angeregt:

  1. Feststellung des status quo durch einen qualifizierten Brandschutzgutachter.
  2. Darstellung der Abweichungen von den geltenden baurechtlichen Regelungen.
    Gutachterliche Stellungnahmen mit Vorschlägen zur Kompensation im Gesamtkontext (Konstruktion, Flucht- und Rettungswege, Entrauchung). Ob eine Kompensation überhaupt möglich ist, kann aus heutiger Sicht nicht beurteilt werden, sondern erst nach Vorlage des Gutachtens (Kompensationsmaßnahmen erfordern eine baurechtliche Abweichung bzw. Befreiung, über welche die Baurechtsbehörde entscheidet).
  3. Ermittlung der Kosten für eine (mögliche) brandschutztechnische Ertüchtigung zzgl. der Kosten für ordnungsgemäße Sanitär- und Sozialeinrichtungen, sowie der erforderlichen Stellplätze (bei Versammlungsstätten ist je sechs Besucher ein Stellplatz erforderlich).

Künstlerische Rahmenbedingungen
Als Anforderungen an eine zweite Spielstätte wurde von den Freilichtspielen und dem Gemeinderat bisher nachfolgende Kriterien formuliert, die über den Stand des temporären Globe-Theaters hinausgehen:

  • deutliche Verbesserung des Lärmschutzes und der Akustik (Öffnungen zu den Seitenflächen sind aus Lärmeintragsgründen zu schließen, Raumakustik zu verbessern);
  • Verbesserung der Sichtlinie im Zuschauerraum (möglichst stützenfrei, 3. Rang nahezu unverkäuflich);
  • Anpassung der Bühnengröße an die gewünschten Nutzungen;
  • Anpassung der Bühnensituation im Backstagebereich, der Holzoberfläche in der Vorbühne (Rutschgefahr bei Regen etc.);
  • Lagermöglichkeiten für Bühnenteile und Requisiten im Innenbereich;
  • Anpassung der Maskenplätze, Garderoben, Duschen, Aufenthaltsräume etc. an die  Versammlungsstättenverordnung sowie an die  Arbeitsstättenrichtlinie;
  • Komfort der Bestuhlung sollte dringend den zeitgemäßen Bedürfnissen angepasst werden;
  • Wetterabhängigkeit sollte durch eine ggf. mobile Dachlösung verringert werden;
  • Einrichtung eines integrierten Kartenvorverkaufs und Gastronomiebereichs (optional).

Konzeptionelle Überlegungen zur 2. Spielstätte der Freilichtspiele
Zu den künstlerisch-programmatischen Überlegungen sowie den Raumanforderungen für die technischen und Backstage-Räume der Freilichtspiele wird auf die Anlage 1 und 2 verwiesen. Für eine zweite Spielstätte wurde eine Sitzplatzkapazität von 400 als Zielgröße identifiziert.

Anlage 1: „Das Haller Odeion – ein neues Theater für Schwäbisch Hall“ Programmatische Überlegungen von Intendant Christoph Biermeier

Anlage 2: Anforderungsprofil (Nutzerbedarfsanalyse der Freilichtspiele Schwäbisch Hall – Technische Räume und Backstage-Räume)

 

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert anhand beiliegender Präsentation. Hervorzuhebende Punkte sind: Die Besucherzahlen sind kontinuierlich gestiegen, von anfangs 20.000 Besucherinnen/ Besuchern im Schnitt auf derzeit ca. 60.000 Besucherinnen/Besucher. Die Besucherzahlen der Großen Treppe sind schwankend - je nach Stückauswahl. 2014 kam es zu einer Defizitabdeckung durch die Stadt. Für 2015 spricht ein überaus guter Vorverkauf. Die Stücke „Die Tochter des Salzsieders“ und „The Stairways to Heaven“ bestechen bereits jetzt mit Vorverkaufszahlen von 1.000 verkauften Karten und mehr pro Stück. Das Globe-Theater selbst verzeichnet ein Besucheraufkommen von ca. 20.000 Personen pro Jahr.
Die Einnahmen wurden kontinuierlich gesteigert; derzeit werden 60 % der Einnahmen durch Kartenverkäufe bestritten. Das Land Baden-Württemberg hat seinen Zuschuss lange Jahre immer wieder gekürzt, erst 2015 wurde der Zuschuss des Landes um 100.000 € angehoben. Das 4,5-fache des städtischen Zuschusses für die Freilichtspiele kommt an Einnahmen wieder zurück.
Zur Festspielzeit haben die Festspiele 220 Beschäftigte. Es werden 1,4 Mio. € Einnahmen durch den Spielbetrieb generiert, dies ist im Vergleich zu anderen Theaterspielstätten extrem hoch.
Das Globe als 2. Spielstätte hat sich seit 1985 etabliert und ist ein hervorzuhebendes Alleinstellungsmerkmal.
Das heutige Globe-Theater wurde anlässlich des 75-jährigen Jubiläums der Freilichtspiele im Jahre 2000 erstellt. Erst ging man von einem jährlichen Auf- und Abbau aus, was sich als unrealistisch herausgestellt hat. Es erfolgte dann eine Verlängerung der Betriebserlaubnis - zunächst um fünf Jahre und dann um zehn Jahre, immer unter der Prämisse, dass es sich um ein temporäres Gebäude handelt.
Das heutige Globe-Theater wurde auf dem Sockel der früheren Musikmuschel errichtet. Es sind Nebenräume in der Größenordnung von 33 qm bei einer Raumhöhe von 1,95 m vorhanden - dies entspricht nicht den Arbeitsschutzvorschriften. Auch durch die ständigen Überschwemmungen ist es für die Schauspielerinnen/ Schauspieler sehr schwierig, eine hohe Leistung zu erbringen.
Oberbürgermeister Pelgrim erinnert an den Beschluss des Gemeinderats aus den Haushaltsberatungen vom Dezember 2013, hier wurde immer von einem Neubau gesprochen.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink führt aus, dass verschiedene innenstadtbezogene Standort-Varianten untersucht wurden. Der Eventplatz scheidet aus, da dort kein Freiluftspiel aufgrund der Nähe zum ZOB und der Umgehungsstraße möglich ist. Auch die Ackeranlagen scheiden wegen fehlender Erschließungsanlagen (Parkplätze) aus. Beim Standort Haalplatz wäre der recht große Sonderbau eines Theaters in unmittelbarer Nähe kleinerer Altstadthäuser. Ungeklärt ist auch der Umgang mit dem Haalbrunnen.

Oberbürgermeister Pelgrim schließt die Matrix mit der Feststellung, dass der Unterwöhrd nach wie vor der richtige Kulturstandort für das neue Theater ist. Die Frage stellt sich nun nach dem richtigen Standort im Bereich des Unterwöhrds.
Oberbürgermeister Pelgrim lässt die historische Entwicklung des Unterwöhrds Revue passieren. Er geht auf den Vorschlag von Architekt Hauenstein (Planer der Gartenschau) aus dem Jahre 2012 ein. Dieser schlägt vor, den Nachfolgebau ziemlich mittig auf den Unterwöhrd zu setzen; der Spielplatz soll verlegt werden. Dieser Plan wurde von Oberbürgermeister Pelgrim verworfen, da er den jetzigen Spielplatz mit der Erlebbarkeit des Wassers erhalten möchte.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink erläutert die von der Verwaltung geprüften Standort-Alternativen.

Oberbürgermeister Pelgrim verweist bei den Anforderungen an ein neues Theater auf die Zusammenstellungen des Intendanten Biermaier. Dieser ist aufgrund der zentrale Probe zum FLS-Stück „Die Tochter des Salzsieders“ mit über 200 Mitwirkenden heute leider nicht anwesend.
Oberbürgermeister Pelgrim präsentiert abschließend in einem Schnelldurchlauf die vom Büro Hüls vorgelegte Objektplanung. Das Hochbauamt, Herr Koch, ist momentan dabei die Objektplanung des Büros Hüls weiterzuentwickeln; hierbei war eine Idee, eine beidseitige Bespielbarkeit der Bühne zu prüfen. Oberbürgermeister Pelgrim zeigt sich von dieser Idee begeistert - damit würde auch die Möglichkeit eröffnet, Konzerte oder ähnliches durchführen zu können, was wiederum der historischen Idee der Musikmuschel entspricht. Oberbürgermeister Pelgrim kündigt weitere Sitzungsvorlagen zu Sichtachsen und beidseitiger Bespielbarkeit an. Das Thema wird noch weiteren Raum in der Diskussion einnehmen, er strebt jedoch eine Entscheidung noch im Jahr 2015 - im Jubiläumsjahr der Freilichtspiele - an.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt bittet um eine Stellungnahme der damaligen Verantwortlichen (Architekten, Innungsmeister) des Globe-Theaters.

Stadtrat Kaiser möchte einen Wettbewerb, um auch Alternativen diskutieren zu können. Es ist auf die Attraktivität der Spielstätten zu achten - dies ist jedoch Aufgabe des Kuratoriums.

Stadträtin Herrmann und ihre Fraktion werden zur Fortsetzung der Planungen keine Zustimmung geben. Für sie steht eine Sanierung vor einem Neubau. Sollte der Gemeinderat anders entscheiden, möchte sie diese Frage mittels eines Bürgerentscheids klären.

Stadtrat Baumann spricht sich dafür aus, die Standsicherheit und Zukunftsfähigkeit des bisherigen Globe-Theaters zu prüfen. Danach hat der Gemeinderat zu entscheiden, ob und ggfs. wo gebaut wird. Er möchte außerdem noch eine Aussage der Verwaltung zur Finanzierung.

Stadträtin Striebel möchte eine Untersuchung, ob man das Globe in eine dauerhafte Spielstätte umwandeln kann und die dazugehörenden Kosten.

Oberbürgermeister Pelgrim äußert sich zu den Redebeiträgen wie folgt:

  • Im Beschluss zum Doppelhaushalt 2014/2015 wurde eine Planungsrate für einen Neubau zur Verfügung gestellt - von einer Ertüchtigung war damals nicht die Rede.
  • Voraussetzung ist, dass die Planungen sich nach den Bedürfnissen der Festspiele zu richten haben. Es soll eine Planung von innen nach außen erfolgen.
  • Dauerhafte und temporäre Betriebsgenehmigung sind zu unterscheiden. Will man eine dauerhafte Betriebsgenehmigung erhalten, so ist dies mit großem Aufwand möglich (Nebenbau/ Arbeitsstättenrichtlinien, Brandschutz, Toilettenanlagen). Es darf hierbei jedoch nicht vergessen werden, dass man nach diesem Prozess immer wieder eine Spielstätte hat, die Mängel aufweist (durch Stützen eingeschränkte Sicht, Unverkäuflichkeit des 3. Rangs). Diese Lösung geht mit einer Zukunftsfähigkeit nicht konform.
  • Das Kuratorium der Freilichtspiele hat die Neubaupläne einer 2. Spielstätte einstimmig - bei einer Enthaltung - gebilligt.

Stadtrat Kaiser schlägt vor, sich die Zeit zu nehmen um das heutige Globe-Theater auf den Prüfstand zu stellen. Es soll untersucht werden, ob die Voraussetzungen für eine dauerhafte Nutzung erfüllt werden können.

Oberbürgermeister Pelgrim nimmt diesen Vorschlag auf. Mit dieser Frage soll ein unabhängiger Gutachter beauftragt werden. Die Anregung von Stadtrat Reber wird aufgenommen, dass auch ein grober Kostenrahmen hierfür angegeben wird.

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