§ 149 - Baugebiet „Langwiesen“, Tüngental; hier: Beschluss des städtebaulichen Vorentwurfs (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 6. Oktober 2022, 07:22 Uhr von Vogt (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

- Stadtrat Tette nimmt um 19.04 Uhr seinen Platz am Ratstisch ein -
 

Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt soll die im rechtsgültigen Flächennutzungsplan (FNP) (vgl. Anlage 2) der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall als geplante Wohnbaufläche dargestellte Fläche im Nordwesten von Tüngental (vgl. Anlage 1), angrenzend an die „Ramsbacher Straße“ sowie das Baugebiet Brunnenwiesen, einer Wohnbauentwicklung zugeführt werden. Die Fläche befindet sich auf einem Südhang mit einer Höhendifferenz von ca. zehn Metern. Zur „Ramsbacher Straße“ bildet das Gebiet eine Böschung aus (vgl. Anlage 3).

Städtebaulicher Vorentwurf
Durch das Büro Schreiberplan aus Stuttgart wurde eine Ortsanalyse für das Plangebiet in Bezug zum Ortsteil durchgeführt, welches einerseits den Bestand sowie andererseits die potentielle Einbindung in und Ergänzung des Bestands durch das Plangebiet analysiert. Betrachtet werden u. a. Grünstrukturen, infrastrukturelle Anbindung und Wegebeziehungen, sowie potentielle Konfliktthemen, die es im Weiteren zu lösen gilt (vgl. Anlage 4).

Aufbauend auf die Ortsanalyse wurden Strukturkonzepte erarbeitet, die schematisch verschiedene Bebauungs- und Erschließungsvarianten aufzeigen. Die Varianten unterscheiden sich insbesondere in ihren Erschließungssystemen sowie der Anordnung der Grünräume, wodurch Wohnsituationen mit jeweils unterschiedlichem Charakter entstehen.

Als Basis für den städtebaulichen Vorentwurf wurde das Strukturkonzept V3 gewählt (vgl. Anlage 5). Prägende Elemente sind das Wohnen in Wohnhöfen, Grünzüge als verbindende Gestaltungselemente sowie ein effizientes Erschließungssystem mit einer Haupt- und einer Nebenachse.

Der städtebauliche Vorentwurf (vgl. Anlage 6) umfasst insbesondere die nachfolgenden grundlegenden Elemente und wird zusätzlich in der beigefügten Erläuterung des Büros Schreiberplan ausführlich beschrieben (vgl. Anlage 7):

  • Erschließung über Ramsbacher Straße mit Notzufahrt über das Baugebiet Brunnenwiesen.

  • Drei Mehrfamilienhäuser (zwei Geschosse plus Satteldach) im Süden, abgedreht von den Lärmquellen Straße und Sportplatz; Tiefgaragen-Zufahrt über Rams- bacher Straße.

  • Einzelhausbebauung überwiegend in Form kleiner Wohnhöfe an privaten Stichstraßen zur Ausbildung von Nachbarschaften.

  • Eingeschossige Bebauung mit Kniestock an den Randbereichen und bis zu zweigeschossige Bebauung im mittleren Bereich.

  • Hoher Grad der Eingrünung zum Ortsrand sowie Durchgrünung mit multifunktionalen Grünzügen (Fuß- und Radwege, Aufenthalt, Spiel, Entwässerung, öffentliche Parkierung) anknüpfend an bestehende Wegeverbindungen.

Planungsziele
Wesentliche Zielsetzung der Gebietsentwicklung ist die Bereitstellung von Wohnraum und das Plangebiet aus städtebaulicher und landschaftsplanerischer Sicht möglichst optimal in die örtliche Situation einzubinden. Darüber hinaus sind folgende Ziele maßgebend für die weitere Planung:

  • Städtebauliches Konzept welches eine Einbindung des neuen Siedlungsbereiches in die umgebenden Bereiche sicherstellt.

  • Effiziente Grüninfrastruktur mit multifunktionaler Nutzung.

  • Effizientes Erschließungssystem durch Begrenzung der versiegelten Flächen auf ein Minimum.

  • Regenwassermanagement, um Hitzeperioden und der damit einhergehenden Wasserknappheit zu begegnen ggf. Grauwasserkonzept, um den Wasserverbrauch von Frischwasser zu senken.

  • Ausgewogenes Verhältnis zwischen öffentlichen Flächen und Nettobauland zur Wahrung der Wirtschaftlichkeit.

Flächenbilanz
Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von rund 4,3 ha. Diese gliedert sich nach dem vorliegenden Vorentwurf wie folgt auf:

  • Nettobauland rd. 3,0 ha

  • Öffentliche Flächen rd. 1,3 ha

Die öffentliche Flächen gliedern sich weiter auf in:

  • Straßen und Wege rd. 0,3 ha

  • Plätze, Fuß- und Radwege, Parkplätze rd. 0,2 ha

  • Grün- und Retentionsflächen rd. 0,8 ha

Nach aktuellem Stand sind 43 Bauplätze für individuellen Wohnungsbau vorgesehen. Insgesamt sind ca. 36 Wohneinheiten (WE) in Mehrfamilienhäusern und durchschnittlich 65 WE in Einzelhäusern realisierbar.

Bei einer durchschnittlichen Belegungsdichte von 2,2 Bewohnern kann Wohnraum für rund 222 Einwohner geschaffen werden.

Umweltbelange
Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen gem. § 42 BNatSchG wurde durch das Büro Gekoplan aus Oberrot eine Relevanzprüfung zum Artenschutz erstellt, welche zu dem Ergebnis kommt, dass im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung weitere Untersuchungen erforderlich sind. Diese finden aktuell statt.

Aufgrund der Nähe zu den nordwestlich verlaufenden Freileitungen (110 und 380 kV) wurde ein Gutachten für elektromagnetische Felder beim TÜV Süd in Auftrag gegeben. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass eine sichere Einhaltung der Grenzwerte der 26. BImSchV eingehalten wird.

Eine Prüfung der Lärmbelastung durch die gegenüberliegenden Sportanlagen sowie die „Ramsbacher Straße“ befindet sich derzeit in Bearbeitung. Die Erforderlichkeit der Versetzung des Ortsschildes an den Rand des neu geplanten Baugebiets ist dabei nach aktueller Sachlage absehbar. Voraussichtlich ergeben sich aus der Lärmsituation im weiteren Verlauf Anpassungen des städtebaulichen Entwurfs durch Lärmschutzmaßnahmen.

Weiteres Vorgehen
Auf Grundlage der formulierten Anträge erfolgt die Erarbeitung des städtebaulichen Entwurfs sowie des Vorentwurfs des Bebauungsplans Nr. 2013-03 „Langwiesen“ mit örtlichen Bauvorschriften sowie die Einholung erforderlicher Gutachten.

Der Ortschaftsrat Tüngental hat in seiner Sitzung am 10.06.2021 einstimmig zugestimmt.

Anlagen:
Anlage 1: Orientierungsplan, Lage des Plangebiets, o. Maßstab, Stand 10.05.2021 (HGE)
Anlage 2: Auszug Flächennutzungsplan 7D, ohne Maßstab, Stand 10.05.2021 (HGE)
Anlage 3: Abgrenzungsplan im Maßstab 1:1.500, Stand 10.05.2021 (HGE)
Anlage 4: Ortsanalyse, Stand 22.02.2021 (Büro Schreiberplan, Stuttgart)
Anlage 5: Strukturkonzept, Stand 06.04.2021 (Büro Schreiberplan, Stuttgart)
Anlage 6: Städtebaulicher Vorentwurf, Stand 10.05.2021 (Büro Schreiberplan, Stuttgart)
Anlage 7: Erläuterungen Städtebaulicher Vorentwurf, Stand 30.04.2021 (Büro Schreiberplan, Stuttgart)
Anlage 8: Präsentation "Städtebaulicher Vorentwurf Neubaugebiet Langwiesen, Ortsteil Tüngental"

 

Erster Bürgermeister Klink informiert, dass für dieses Neubaugebiet keine Planungswerkstatt durchgeführt worden ist, sondern das Büro schreiberplan, Stuttgart, beauftragt worden ist, dass Gebiet zu analysieren und über mehrere Alternativentwürfe einen städtebaulichen Vorentwurf zu erarbeiten. In der vergangenen Woche wurde dieser unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit in Tüngental vorgestellt.
Zur Frage der Hochspannungsleitung aus der Bürgerbeteiligung liege zwischenzeitlich ein Gutachten vor, aus dem hervorginge, dass die entscheidenden Werte bei Volllast innerhalb der Grenzwerte liegen. Laut Betreiber betrage die Grundlast jedoch nur zwischen 30 und 40 Prozent.
Anhand beiliegender Präsentation wird der städtebauliche Vorentwurf vorgestellt.

- Stadtrat Giebel verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -

Ortsvorsteher Philipp berichtet über eine gute Debatte im Ortschaftsrat. Bezüglich der Themen Lärmschutz, optimale Dachausrichtung für PV-Anlagen und Ableitung von Oberflächenwasser werde noch geringfügig Nachbesserungsbedarf gesehen.

Stadträtin Niemann teilt mit, dass noch Beratungsbedarf bestehe und sich ihre Fraktion enthalten werde. Es wird die Frage gestellt, warum für dieses Wohngebiet nicht die gleichen Maßstäbe wie für den städtebaulichen Vorentwurf „Nördlicher Hallweg“ in Sulzdorf (§ 148), insbesondere in Bezug auf nachhaltige und ökologische Aspekte wie Klimaschutz, PV-Pflicht und Mobilitätswende, angewendet worden seien. Zudem werde in diesem Entwurf eine verdichtete Bauweise vermisst und das verschwinden der Streuobstwiese kritisiert.

Erster Bürgermeister Klink entgegnet, dass selbstverständlich Erkenntnisse aus Sulzdorf auf andere Baugebiete übertragen würden. Auf eine PV-Pflicht habe man vor dem Hintergrund der bald in Kraft tretenden generellen Rechtsgrundlage seitens des Landes verzichtet. Zur Verdichtungsfrage sei anzumerken, dass in diesem Gebiet aufgrund der Topografie nicht die gleiche Möglichkeit wie in Sulzdorf bestanden habe, größere Strukturen in die Landschaft einzubinden. Der Hinweis werde jedoch mitgenommen.

- Stadtrat Giebel nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -

Stadtrat Reichert bittet, das Gutachten zur Hochspannungsleitung dem Gremium zur Verfügung zu stellen.

Erster Bürgermeister Klink sichert dies zu.

Stadtrat Sakellariou signalisiert Zustimmung seitens seiner Fraktion.

Auf die Anmerkung von Stadträtin Niemann die Innenentwicklungen im Tüngentaler Orstkern voran zu bringen, teilt Oberbürgermeister Pelgrim mit, dass seither alle Bestrebungen seitens der Verwaltung erfolglos geblieben sind. Zentrale Grundstücke können nicht erworben werden, auch nicht aktiv bewirtschaftete einzelne Hofstellen blockieren die Entwicklung.

Oberbürgermeister Pelgrim teilt mit, dass aufgrund des Beratungsbedarfes der Sachverhalt ohne Abstimmung als vorberaten gilt.

Von Seiten des Gremiums besteht Konsens.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Die Beschlussanträge Ziffer 1 und 2 werden zur Kenntnis genommen. Eine Empfehlung für den Gemeinderat wird nicht ausgesprochen. Die Beschlussfassung erfolgt im Gemeinderat vom 05.07.2021.

  1. Der Gemeinderat beschließt den städtebaulichen Vorentwurf „Langwiesen“, Stand 10.05.2021 des Büros Schreiberplan aus Stuttgart als Grundlage für die Erarbeitung des städtebaulichen Entwurfs sowie des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften Nr. 2013-03 „Langwiesen“.

  1. Der Gemeinderat stimmt den Planungszielen für die weiteren Planungen zur Entwicklung des Baugebietes „Langwiesen“ zu.

    (ohne Abstimmung)

Meine Werkzeuge