§ 146 - Aufnahme des Waldkindergartens „Einkornwichtel“ in die Kindergarten-Bedarfsplanung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Stadt Schwäbisch Hall stellt den Bürgerinnen und Bürgern Plätze in Kindertageseinrichtungen vom ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt zur Verfügung. Hierbei wird Wert auf Trägervielfalt und Angebotsvielfalt gelegt.

Die Gründer des Vereins Einkornwichtel e. V. kamen während des Jahres 2020 auf die Stadtverwaltung zu, um die Gründung eines Waldkindergartens am Einkorn voranzutreiben. Hier wurden im Vorfeld die Möglichkeiten, Finanzierung sowie Abläufe erläutert und geklärt. Aufnahme der Kinder ist ab dem 01.01.2022 geplant.

Der Verein wurde im März 2021 gegründet um das Verfahren zur Aufnahme in die Bedarfsplanung (entsprechend SGB 8 sowie dem § 3 Abs.3 KiTaG) der Stadt Schwäbisch Hall zu starten. Diese Aufnahme ist Voraussetzung für die finanzielle Förderung freier Träger durch die Stadt Schwäbisch Hall.

Um in die Bedarfsplanung aufgenommen zu werden, ist ein Gemeinderatsbeschluss sowie die Erfüllung der hierfür beschlossenen Kriterien (Kindergarten-Bedarfsplan 2019-2021 S. 19, siehe Anlage 1) notwendig.

Im Bedarfsplan 2019-2021 wurde ein quantitativer Ausbau von insgesamt 13,5 Gruppen geplant. Hiervon wurden aufgrund Personalknappheit, Verzögerungen in Bauabwicklungen und der Corona-Pandemie nur drei Gruppen umgesetzt.
Die Wartelisten in den Kindertageseinrichtungen zeigen, dass nicht alle Kinder in ihrem Wunschkindergarten aufgenommen werden können. Weiter ist trotz den Auswirkungen der Corona-Pandemie in Zukunft mit höheren Bedarfen zu rechnen. Obwohl in und um Schwäbisch Hall bereits überdurchschnittlich viele Wald- und Naturkindergärten in Betrieb sind, geht die Verwaltung von einer Annahme des Angebots durch die Eltern aus Hessental und Steinbach aus. Die Aufnahme in die Bedarfsplanung wird empfohlen.

Im Jahr 2021 anfallende laufende Kosten (Personal, Verwaltung, Verbrauchsmittel) sind durch Minderausgaben bei den Kostenerstattungen an Freie Träger gedeckt (36500200-44580000), hier geht die Verwaltung im Jahr 2021 von Kosten i.H.v. maximal 10.000 € aus.
Anfallende einmalige Investitionskosten stehen im Haushaltsjahr 2021 auf Maßnahme 36500200-12037 ausreichend zur Verfügung. Insgesamt ist mit Investitionskosten i.H.v. 30.000 € zu rechnen.

Anlagen:
Anlage 1: Kriterien zur Aufnahme in die Bedarfsplanung
Anlage 2: Präsentation "Einkornwichtel - Ein neuer Waldkindergarten für Schwäbisch Hall" (Tischvorlage)

 

Oberbürgermeister Pelgrim teilt mit, dass die Fachverwaltung die Initiative zur Gründung des Waldkindergartens befürwortet und stellt die Initiatoren des gemeinnützigen Vereins Einkornwichtel e. V. Frau Lautenschläger und Herrn Rothardt vor.

- Stadtrat Blinzinger verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -

Gründer Waldkindergarten Einkornwichtel Rothaupt stellt die Eckpunkte des Projekt zur Gründung des Waldkindergartens auf dem Einkorn anhand beiliegender Präsentation vor.

- Stadtrat Blinzinger nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -

Gründerin Waldkindergarten Einkornwichtel Lautenschläger informiert anhand anliegender Präsentation über die Kostensituation.

Stadträtin Herrmann, Stadtrat Stutz und Stadtrat Dr. Döring befürworten die Initiative.

- Stadtrat Härtig nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -

Stadtrat Blinzinger zeigt auf, dass FAG-Stichtag der 01.03. eines Jahres sei. Wenn der Kindergarten also im Januar oder Februar starte mit 8 bis 10 Kindern und dann monatlich mit zwei Kindern erweitert werde, würden die nach dem 01.03. inegrierten Kinder nicht erfasst und somit erhöhe sich der städtische Zuschussbedarf.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass es keinen weiteren Wunsch zur Aussprache gibt und stellt den Beschlussantrag zur Abstimmung.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

1. Der eingruppige Waldkindergarten „Einkornwichtel“ des Vereins Einkornwichtel e. V. wird nach Erfüllung der Kriterien in die Kindergarten-Bedarfsplanung der Stadt Schwäbisch Hall aufgenommen.

2. Der Übernahme der laufenden Kosten entsprechend der Trägerverträge wird zugestimmt.

3. Der Übernahme der Investitionskosten entsprechend der Trägerverträge wird zugestimmt.

(einstimmig - 16)

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