§ 142 - Konzeption Freizeitsporthalle Auwiese (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat beauftragt, mit den städtischen Sportvereinen über eine tragfähige Nutzungsalternative der Freizeitsporthalle Auwiese zu diskutieren und dem Gemeinderat vorzulegen (GR 10.02.2021, § 27, öffentlich).

Der Stadtverband für Sport hat gemeinsam mit dem Sportbüro am 05.03.2021 alle Sportvereine in Schwäbisch Hall angeschrieben, sie über die Planung einer Neukonzeption der Freizeitsporthalle Auwiese informiert und sie um eine Rückmeldung gebeten, wenn sie an einer Mitarbeit an einer Konzeptionserstellung Interesse haben. Eine Besichigung wurde angeboten und Pläne der Anlage beigefügt.

Ihr Interesse haben folgende Vereine bekundet:

SC Steinbach, STC, Sportfreunde, SSV, TC Sulzdorf, TSG Schwäbisch Hall, WGL und die Schiedsrichtergruppe.
(Anmerkung: TSV Hessental und TSV Sulzdorf haben ihre Teilnahme zunächst bekundet, die Teilnahme später jedoch abgesagt).

Am 24. April 2021 fand ein Runder Tisch per Videokonferenz mit Vertretungen der o.g. Vereine, Vertreter des Stadtverbandes für Sport sowie der Verwaltung statt. Den Beteiligten wurde die aktuelle Ist-Situation und die vom Gemeinderat bereits beschlossenen Maßnahmen zur Flachdachsanierung, Elektro-, Sanitärmaßnahmen und Brandschutz dargelegt.

Folgende Eckpunkte wurden erarbeitet:

  • die Freizeitsportanlage Auwiese wird an einen oder mehreren Vereinen verpachtet (nachfolgend Pächter genannt)

  • 25-jähriges Pachtverhältnis (erforderlich für eine WLSB-Förderung)

  • Anwendung der Vereinsmietregelung bei der Pacht: 1 € pro m²/Monat für die Gesamtfläche. Bei einer Pachtfläche von 1.632,63 m² entspricht dies einer jährlichen Pacht in Höhe von 19.591,56 €.

  • Nebenkosten trägt der Pächter

  • Sanierungsarbeiten, die über die o.g. Sanierungen hinausgehen trägt der Pächter.

  • Der Pächter wird bei der Sportförderung dem Eigentümer gleichgestellt, so dass dieser gemäß der Sportförderrichtlinie Zuschüsse für die sportlich genutzte Fläche und für Investitionen erhält.

  • Untermietverhältnisse sind möglich.

Die Vereine SC Steinbach, STC und TC Sulzdorf, sowie die WGL und die Schiedsrichtergruppe haben Interesse an einer stundenweise Nutzung der Halle. An der Übernahme der Trägerschaft der Anlage besteht kein Interesse. Die TSG, Sportfreunde sowie SSV können sich die Übernahme einer Trägerschaft grundsätzlich vorstellen. Mit diesen drei Vereinen hat deshalb am 05.05.2021 ein weiterer Austausch stattgefunden.

Aufgrund der Gesprächsergebnisse legen nun die drei Vereine TSG, Sportfreunde und SSV eine Absichtserklärung für die Übernahme der Trägerschaft unter den o.g. Bedingungen vor. Die Absichtserklärung erfolgt als Tischvorlage.

 

Oberbürgermeister Pelgrim informiert, dass die Absichtserklärung der Vereine für die Übernahme der Trägerschaft erst in zwei Tagen zur weiteren Konkretisierung anstehe. Dies begründe sich mit der noch nicht abschließend festgelegten Nutzungskonzeption, Ballspielarten oder Athletik. Zudem stelle das undichte Hallendach ein Risiko für die gemeinnützigen Vereine dar. Für eine Übergabe mit einem fertig sanierten, dichten Hallendach müsse die wirtschaftliche Umsetzbarkeit geprüft werden.

Stadträtin Herrmann teilt mit, dass ihre Fraktion noch Beratungsbedarf habe. Für eine fundierte Entscheidungsfindung wären mehr Informationen notwendig, beispielweise in Bezug auf eine Nutzungsmöglichkeit für den Schulsport während der Sanierungsarbeiten der Hagenbachhalle.

Oberbürgermeister Pelgrim hält die temporäre Nutzung für den Schulsport am Vormittag und dem frühen Nachmittag für unproblematisch. Die Belegungsverantwortung liege in der Verantwortung der Vereine. Die Mietkonditionen könnten analog der Hallengebührensatzung dafür ausgehandelt werden.

Stadtrat Blinzinger weist darauf hin, dass ein Seitens der Verwaltung durchgeführter workshop seinerzeit zu dem Ergebnis gekommen sei, dass es überdurchschnittlich viel Hallenkapazitäten zur Sportstättennutzung in diesem Stadtteil gebe. Mit dem Beschlussantrag würde dies für 25 Jahre besiegelt werden. Es fehle die Prüfung zu einer Nutzungsumwandlung, beispielsweise als Kletterhalle oder Kinderhaus. Im Schulzentrum Ost gebe es hingegen zu wenig Hallenkapazitäten. Eine dortige Erweiterung wäre auch für den größten Stadtteil Hessental von Nutzen.

Oberbürgermeister Pelgrim verweist auf den Beschluss zur Hallenerhaltung (GR 10.02.2021, § 27, öffentlich) und umreißt die Chronologie der Nachnutzungsüberlegungen. Eine Nutzung durch eine private Sportvereinsträgerschaft werde für gut befunden. Leerstand hingegen sei der größte Kostenfaktor. Die 25jährige Pachtbindung hänge mit Fördermöglichkeiten zusammen und gebe eine Investitionssicherheit. Die Notwendigkeit von Hallenflächen im Osten der Stadt werde gesehen.

Stadträtin Schumacher-Koelsch befürwortet aufgrund der Corona-bedingten rückläufigen Vereinsentwicklung eine noch weitergehende finanzielle Unterstützung der Vereine.

Stadträtin Koch befürwortet die Sichtweise von Stadtrat Blinzinger, Stadtrat Waller namens seiner Fraktion die der Verwaltung.

Auf die Frage von Stadtrat Blinzinger wie hoch die Sportförderung ausfalle, beziffert Oberbürgermeister Pelgrim diese auf 5 T€.

Oberbürgermeister Pelgrim teilt abschließend mit, dass der Sachvortrag der Beratung diene und zur Kenntnis genommen werde.

Von Seiten des Gremiums besteht Konsens.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der Beschlussantrag wird zur Kenntnis genommen. Die Beschlussfassung erfolgt im Gemeinderat am 05.07.2021.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Vereinen TSG, SSV und Sportfreunde einen 25-jährigen Pachtvertrag über die Freizeitsporthalle Auwiese abzuschließen. Die Vereinsmietregelung wird als Pachtpreis zugrunde gelegt. Die Pächter werden im Sinne der Sportförderrichtlinie den Eigentümern gleichgestellt.
(ohne Abstimmung)

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