§ 20 - Aufhebung der Schweinemarktsatzung und der Schweinemarktgebührensatzung (öffentlich)

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Sachvortrag:

ie Rechtsvorschriften der Stadt beinhalten noch die sogenannte Schweinemarktsatzung und die Schweinemarktgebührensatzung. Da die Stadt Schwäbisch Hall schon seit vielen Jahren keinen Schweinemarkt mehr betreibt und einen solchen auf absehbare Zeit auch zukünftig nicht mehr betreiben wird, schlägt die Stadt die Aufhebung der beiden Satzungen vor. Zur Aufhebung der Satzungen bedarf es einer eigenständigen Aufhebungssatzung.

Anlage: Satzung

Beschluss:

Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch stimmt der vorgeschlagenen Satzung zur Aufhebung der Schweinemarktsatzung und der Schweinemarktgebührensatzung zu.
(einstimmig - 27)

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