78505299/meetingminutes/87062917/paragraph

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Die Rechtsvorschriften der Stadt beinhalten noch die sogenannte Schweinemarktsatzung und die Schweinemarktgeb&uuml;hrensatzung. Da die Stadt Schw&auml;bisch Hall schon seit vielen Jahren keinen Schweinemarkt mehr betreibt und einen solchen auf absehbare Zeit auch zuk&uuml;nftig nicht mehr betreiben wird, schl&auml;gt die Stadt die Aufhebung der beiden Satzungen vor. Zur Aufhebung der Satzungen bedarf es einer eigenst&auml;ndigen Aufhebungssatzung.</p>
 
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Aktuelle Version vom 1. März 2023, 13:07 Uhr

Sachvortrag:

Die Rechtsvorschriften der Stadt beinhalten noch die sogenannte Schweinemarktsatzung und die Schweinemarktgebührensatzung. Da die Stadt Schwäbisch Hall schon seit vielen Jahren keinen Schweinemarkt mehr betreibt und einen solchen auf absehbare Zeit auch zukünftig nicht mehr betreiben wird, schlägt die Stadt die Aufhebung der beiden Satzungen vor. Zur Aufhebung der Satzungen bedarf es einer eigenständigen Aufhebungssatzung.

Anlage: Satzung

 

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aus­sprache besteht.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch stimmt der vorgeschlagenen Satzung zur Aufhebung der Schweinemarktsatzung und der Schweinemarktgebührensatzung zu.
(einstimmig - 27)

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