§ 71 - Hospitalforstbetrieb; hier: Beitritt zur Holzvermarktungsgemeinschaft Schwäbisch-Fränkischer Wald/Ostalb e.G (HVG) (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Das zurückliegende Kartellrechtsverfahren zum gemeinsamen Holzverkauf und die Umsetzung der Forstreform 2020 haben dazu geführt, dass der gesamte Holzverkauf in Baden-Württemberg neu strukturiert werden muss.
Der Hospitalforst ist im Vorfeld am 01.01.2019 zur kartellrechtskonformen Holzvermarktung der Forstlichen Vereinigung Odenwald-Bauland (FVOB) beigetreten und hat entsprechende Geschäftsanteile in Höhe von 2.200 € erworben. Ab dem 01.07.2019 wurde der Holzverkauf über die FVOB abgewickelt.
Aufgrund der extrem schwierigen Holzmarktlage, der forstreformbedingt stark erweiterten Mitgliedschaft und der geographischen Randlage vom Hospitalforst zur FVOB haben sich die in diese Vermarktungsstruktur gemachten Erwartungen jedoch nicht erfüllt.
Bereits ab Herbst 2019 wurden Teilmengen direkt durch den Hospitalforst am Markt platziert, um den Mengenabsatz des Kalamitätsholzes sicherzustellen und dem extremen Preisverfall durch Ausnutzung der örtlichen Sägeindustrie und von Nischenabsatzmöglichkeiten entgegenzuwirken.
Diese zeitliche Zusatzbelastung war auf Dauer jedoch nicht tragbar.
Der Holzverkauf der meisten Sortimente wird deshalb bereits ab 01.07.2020 wieder über die Holzverkaufsstelle (HVS) des Landkreises durchgeführt.

Aus verschiedenen Gründen, siehe hierzu Anlage „Kurzinformation“, wird die HVS in eine leistungsstarke, marktgerechte gemeinsame Holzvermarktung für körperschaftliche und private Waldbesitzer in den Landkreisen Schwäbisch Hall, Rems-Murr-Kreis und Ostalbkreis durch eine waldbesitzereigene Organisation in Form einer Holzvermarktungsgemeinschaft (HVG) nach § 61a des Landeswaldgesetzes übergehen.
Eine sukzessive Ausweitung der Angebote der HVG auf benachbarte Landkreise (einzelne Waldbesitzende und Forstbetriebsgemeinschaften) ist beabsichtigt.

Unabhängig von der Mitgliedschaft werden körperschaftliche und private Forstbetriebe wie bisher betreut oder bewirtschaften die Waldflächen selbst. Die Förderung dieser Betriebe für Waldmaßnahmen bleibt unbeeinflusst.

In Anbetracht der schwierigen Marktlage und dem krisenbedingt rasanten Strukturwandel im Holzhandel (Käufermarkt) wird eine schnelle Umsetzung empfohlen. Es wird eine Gründung der HVG im 2. Quartal 2021 sowie die Aufnahme des Geschäftsbetriebes zum 3. Quartal 2021 angestrebt.
Für Einzelmitglieder sind Pflichtanteile nach der folgenden Maßgabe zu zeichnen:
1.500 € Geschäftsanteil je angefangene 1.000 Hektar Waldbesitz.
Für die Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall“, mit insgesamt  2.145 ha Holzbodenfläche im Hospital- und Stadtwald, ist dementsprechend ein Genossenschaftsanteil von 4.500 € zu übernehmen.

Sonstige Kosten entstehen im Zusammenhang mit der Gründung nicht.
Bei dem o. g. Betrag handelt es sich um ein Einlagevermögen in die Genossenschaft, das bei einem evtl. Austritt wieder zurückerstattet wird.
Die laufenden Kosten deckt die HVG durch Holzverkaufsentgelte.

Anlage: Kurzinformation zu gemeinsamen Holzvermarktung durch die HVG

 

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert den Sachverhalt und teilt mit, dass die konstituierende Sitzung der Holzvermarktungsgemeinschaft bereits am 29.04.2021 terminiert ist, damit zwischen dem im Ausschuss zu fassenden Empfehlungsbeschluss und der Beschlussfassung im Gemeinderat am 19.05.2021 liege. Der Empfehlungsbeschluss werde so interpretiert, der Gemeinschaft beitreten zu dürfen, um einen Beitritt unter Vorbehalt der Beschlussfassung des Gemeinderats zu vermeiden.

Von Seiten des Gremiums besteht kein Widerspruch.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

  1. Die Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall“ tritt für den Hospital- und Stadtwald Schwäbisch Hall der Holzvermarktungsgemeinschaft Schwäbisch-Fränkischer Wald / Ostalb e.G. (HVG) mit einem Genossenschaftsanteil von 4.500 € bei. Der Oberbürgermeister bzw. ein von ihm beauftragter Vertreter wird ermächtigt, in der Gründungsversammlung dem Gründungsbeschluss zuzustimmen.
     
  2. Die 2019 erworbenen Geschäftsanteile an der Forstlichen Vereinigung Odenwald-Bauland (FVOB) eG verbleiben bis auf weiteres bei der FVOB.
     
  3. Abhängig von der Marktlage und bestimmter Sortimente, wie Brennholz, wird die Holzvermarktung auch direkt durch den Hospitalforst und die Stadtverwaltung abgewickelt.

        (einstimmig - 12)

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