§ 166 - Verwendung der Einnahmen aus der Auflösung der Dorfhelferinnen-Station Sulzdorf - Tüngental (öffentlich)

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Sachvortrag:

Das Kuratorium der Dorfhelferinnen-Station Sulzdorf - Tüngental - Vellberg - Großaltdorf hat am 19.04.2001 anlässlich der Auflösung der Station beschlossen, das verbliebene Vermögen anteilsmäßig an die städtischen und kirchlichen Mitglieder zu verteilen. Auf die Stadt Schwäbisch Hall mit Sulzdorf und Tüngental entfallen jeweils 10.000 DM, somit insgesamt 20.000 DM.

Dieser Betrag ist zunächst im Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge bei der Stadtkasse eingenommen worden. Die Ortschaftsräte Sulzdorf und Tüngental würden jeweils 10.000 DM für soziale Zwecke in ihren Ortschaften verwenden. Dazu ist jedoch ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich.

Der Ortschaftsrat Sulzdorf hat dem Gemeinderat am 19.06.2001 einstimmig empfohlen, den Überschussbetrag von 10.000 DM je zur Hälfte der Grundschule (5.000 DM für Schulhofgestaltung) sowie den beiden Tageseinrichtungen für Kinder Hallweg (2.500 DM) und Hofbauernweg (2.500 DM) zur Verfügung zu stellen.

Der Ortschaftsrat Tüngental beabsichtigt, den Überschuss von 10.000 DM der Tageseinrichtung für Kinder und der Vereinsförderung zukommen zu lassen.

Beschluss:

Die Überschussbeträge von je 10.000 DM aus der Auflösung der Dorfhelferinnen-Station Sulzdorf - Tüngental - Vellberg - Großaltdorf sind von den städtischen Mitgliedern Sulzdorf und Tüngental für besondere schulische bzw. kindergarten- und vereinsspezifische Zwecke zu verwenden.

(einstimmig - 34 -)

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