§ 161 - Brückenlehrerin an der Thomas Schweicker Hauptschule und der Haupt-schule im Schulzentrum Schenkenseehier: Übertragung des Arbeitsverhältnisses auf die AWO (öffentlich)

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Sachvortrag:

siehe SJA vom 17.07.01

Beschluss:

  1. Der Übertragung des Arbeitsverhältnisses Brückenlehrer an den Hauptschulen auf die AWO wird zugestimmt.
  2. Die Maßnahme erfolgt gegen Kostenerstattung durch die Stadt und wird auf 3 Jahre befristet.
  3. Für die Haushaltsjahre 2002 - 2004 werden hierfür jährlich 30.000 DM bereitgestellt, wobei die tariflichen Änderungen zu berücksichtigen sind.

(einstimmig - 34 -)

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