§ 157 - Zwischenbericht über die Kosten für die Entmunitionierung/ Altlastenbeseitigung und den Abbruch von Gebäuden im Solpark (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Im Kaufvertrag zwischen der Stadt/ GWG und dem Bund über das ehemalige Camp Dolan hat sich der Bund verpflichtet, entsprechend der Staatspraxis die Kosten zur Beseitigung von Altlasten zu 90 % und die der Entmunitionierung zu 100 % zu übernehmen.

Gemäß § 7 Abs. 6 des Vertrags kann die Stadt Forderungen an den Bund aufgrund der Altlasten bzw. Entmunitionierung mit den fällig werdenden Kaufpreisraten und Zinsen verrechnen.

Zum 30.06.2001 ergibt sich folgender Stand aus dem Kauf des Konversionsgeländes durch die Stadt:

Der Gesamtkaufpreis setzt sich zusammen aus

  1. dem vorläufigen verbilligten Preis von 20.759.142 DM
  2. einer Nachzahlung für nicht angefallene Abbruchkosten (Abbruch laut Kaufvertrag 12.918.180 DM minus der tatsächl. hierfür anfallenden Kosten von 4.343.300 DM) 8.574.880 DM
  3. Stundungszinsen bis zum 30.04.2001 5.250.000 DM
  4. den Restwerten für laut Kaufvertrag zum Abbruch vorgesehene Gebäude - die aber erhalten bleiben - in Höhe von 307.000 DM
  5. sowie einer Teilrückzahlung für die Verbilligung des Gebäudes 326, die unter der Voraussetzung gewährt wurde, dass es als Krankenhaus genutzt wird, mit Zinsen in Höhe von 45.735 DM

Vorläufiger Gesamtkaufpreis: 34.936.757 DM


Derzeitiger Ausgabenstand für Altlasten- und Entmunitionierung:

  1. Altlastenbeseitigung 6.767.307 DM x 90 % = 6.090.576 DM
  2. Entmunitionierung: 23.805.624 DM

Verrechnungsbetrag: 29.896.200 DM


Hieraus ergibt sich ein Differenzbetrag in Höhe von 5.040.557 DM.

Die Gesamtkosten für die Entmunitionierung belaufen sich auf Grund einer Schät-zung auf 32,6 Mio. DM, die für die Altlastenbeseitigung auf 6,84 Mio. DM (7,6 Mio. DM x 90 %). Somit ergibt sich ein geschätzter Gesamtverrechnungsbetrag in Höhe von 39,44 Mio. DM. Dieser übersteigt den Kaufpreis um 4,5 Mio. DM.


Gemäß vertraglicher Vereinbarung ist vorgesehen, folgende weitere US-Gebäude abzubrechen:

  • Nr. 342 Lebensmittellager mit Anbau
  • Nr. 343 Lagerhaus
  • Nr. 351 Werkstatt-Gebäude
  • Nr. 353 Flugzeughalle mit Anbau
  • Nr. 362 Flugzeughalle
  • Nr. 428 Clubgebäude mit Anbau

Für den Abbruch ist ein Kostenaufwand in Höhe von 813.000 DM kalkuliert und veranschlagt. Sollten die Gebäude nicht abgebrochen werden, steigt der vorläufige Kaufpreis und dadurch die für die Verrechnung zur Verfügung stehende Summe um diesen Betrag.

Als Ergebnis muss festgestellt werden, dass sich - wenn die Häuser nicht abgebrochen werden - der nicht gedeckte Betrag von 4,5 Mio. DM auf 3,69 Mio. DM verrin-gert.

Um zu vermeiden, dass die Stadt die übersteigenden Kosten selbst tragen muss, finden Verhandlungen mit dem Bund über den einheitlichen Vertrag zwischen Stadt, GWG und Bund statt. Damit soll erreicht werden, dass Kaufpreiszahlungen der GWG, die nicht für Altlastenbeseitigung und Entmunitionierung auf dem Grundstück benötigt werden, zur Verrechnung bei der Stadt herangezogen werden können.

Der derzeitige noch offene Verrechnungsbetrag von 6,6 Mio. reduziert sich jedoch erheblich für noch anstehende Entmunitionierungskosten im Bereich der Wohngebäude, so dass der endgültige, für eine Verrechnung zur Verfügung stehende Betrag noch nicht genannt werden kann. Darüber hinaus lehnt der Bund die einheitliche Betrachtung beider Kaufverträge bisher ab. Die GWG hat von dem Kaufpreis von 7,8 Mio. DM bereits Zahlungen über 2,9 Mio. DM an den Bund geleistet.

Die Stadt hat auf den vorläufigen Gesamtpreis von 34.936.757 DM bereits Zahlungen in Höhe von 5.999.124 DM geleistet, so dass diese Kaufpreissumme im Rahmen der Verrechnung zurückgefordert werden muss. Bis heute ist von den angemeldeten Kosten für die Kampfmittelbeseitigung von 23.805.624 DM erst ein Teilbetrag in Hö-he von 18.214.029 DM anerkannt worden.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt von der Kostenentwicklung für die Altlastenbeseitigung und Entmunitionierung im Solpark Kenntnis.

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