7703035/meetingminutes/7703056/paragraph

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m&uuml;ndlicher Vortrag</p>
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<u>Erste B&uuml;rgermeisterin Wilhelm</u> berichtet vom Gesetz &uuml;ber die Inklusion an Schulen, welches noch im Juli 2015 verabschiedet werden soll. Dieses Gesetz tritt bereits im August 2015 in Kraft, d. h. die Verwaltung hat bereits jetzt entsprechende Ma&szlig;nahmen vorzubereiten, dass auch Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;ler aus Sonderschulen in regul&auml;re Schulen aufgenommen werden k&ouml;nnen - sofern dies eine Bildungswegekonferenz entscheidet. Schwierig ist, parallel zum Gesetzgebungsverfahren vorbereitende Ma&szlig;nahmen zu organisieren. Auch ist die Anzahl der F&auml;lle v&ouml;llig unklar. Ein Anspruch auf eine bestimmte Schule besteht nicht.</p>
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<u>Abteilungsleiterin Schulen und Sport Odenw&auml;lder</u> erl&auml;utert, dass das Land davon ausgeht, dass maximal 28 % der Sondersch&uuml;lerinnen/ -sch&uuml;ler auf eine Regelschule wechseln. Das Land hat hierf&uuml;r einen Betrag in H&ouml;he von 18 Mio. &euro; in den Landeshaushalt eingestellt; diese 18 Mio. &euro; werden jedoch auf verschiedene Bereiche (Sch&uuml;lerbef&ouml;rderung, Eingliederungshilfe, Bauma&szlig;nahmen etc.) verteilt. Aufgrund der Dringlichkeit kann mit eventuellen Bauma&szlig;nahmen gleich nach Antragstellung begonnen werden, sofern die Umbauma&szlig;nahme erforderlich und angemessen ist.<br />
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Bisher sind der Stadtverwaltung jedoch nur zwei F&auml;lle bekannt, wo es zu einer Entscheidung der Bildungswegekonferenz kommen wird.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> schlie&szlig;t die Information mit der Feststellung, dass es wahrscheinlich w&auml;hrend der Sommerferien zu einer Eilentscheidung hinsichtlich Umbauma&szlig;nahmen kommen wird.</p>
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Aktuelle Version vom 18. August 2015, 14:02 Uhr

Sachvortrag:

Erste Bürgermeisterin Wilhelm berichtet vom Gesetz über die Inklusion an Schulen, welches noch im Juli 2015 verabschiedet werden soll. Dieses Gesetz tritt bereits im August 2015 in Kraft, d. h. die Verwaltung hat bereits jetzt entsprechende Maßnahmen vorzubereiten, dass auch Schülerinnen und Schüler aus Sonderschulen in reguläre Schulen aufgenommen werden können - sofern dies eine Bildungswegekonferenz entscheidet. Schwierig ist, parallel zum Gesetzgebungsverfahren vorbereitende Maßnahmen zu organisieren. Auch ist die Anzahl der Fälle völlig unklar. Ein Anspruch auf eine bestimmte Schule besteht nicht.

Abteilungsleiterin Schulen und Sport Odenwälder erläutert, dass das Land davon ausgeht, dass maximal 28 % der Sonderschülerinnen/ -schüler auf eine Regelschule wechseln. Das Land hat hierfür einen Betrag in Höhe von 18 Mio. € in den Landeshaushalt eingestellt; diese 18 Mio. € werden jedoch auf verschiedene Bereiche (Schülerbeförderung, Eingliederungshilfe, Baumaßnahmen etc.) verteilt. Aufgrund der Dringlichkeit kann mit eventuellen Baumaßnahmen gleich nach Antragstellung begonnen werden, sofern die Umbaumaßnahme erforderlich und angemessen ist.
Bisher sind der Stadtverwaltung jedoch nur zwei Fälle bekannt, wo es zu einer Entscheidung der Bildungswegekonferenz kommen wird.

Oberbürgermeister Pelgrim schließt die Information mit der Feststellung, dass es wahrscheinlich während der Sommerferien zu einer Eilentscheidung hinsichtlich Umbaumaßnahmen kommen wird.

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