§ 130 - Pauschale Essensabrechnung an Grundschulen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der VFA hat am 07.07.2014 (§ 130) beschlossen, dass das Essen an Grundschulen auf Antrag der Schulen künftig pauschal abgerechnet wird. Die pauschale Abrechnung sollte vorerst für ein Schuljahr erfolgen, um Erfahrungen zu sammeln. Danach soll weiter entschieden werden.

Mittlerweile haben die Grundschulen Am Langen Graben, Breit-Eich, Hessental, Rollhof, Steinbach und Sulzdorf umgestellt. Die Grundschulen Breitenstein und Kreuzäcker rechnen nach wie vor über die Fördervereine ab.

Seit der Umstellung gab es lediglich wenige Nachfragen, die alle einvernehmlich geklärt werden konnten.

Aufgrund der positiven Erfahrungen sollte die Pauschalabrechnung - wie 2014 beschlossen - vorerst beibehalten werden.

Von der pauschalen Essensabrechnungen an Grundschulen bis auf Weiteres wird Kenntnis genommen.

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