§ 117 - Bebauungsplan "Eltershöfer Steige", Gelbingen; hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

Am 14.12.2011, § 210, wurde im Gemeinderat der Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren „Eltershöfer Steige“ in Gelbingen gefasst. Auch in der vorangegangenen Ortschaftsratssitzung am 22.11.2011 wurde dem Vorhaben zugestimmt.

Inhalt des Bebauungsplanes war eine vollständige Bebauung des Flurstücks 122 unter Aufgabe des bestehenden Spielplatzes am nördlichen Gebietsrand (Anlage 1).

Im Zuge einer Bürgerversammlung wurde deutlich, dass die Bevölkerung den Spielplatz an seinem bisherigen Standort erhalten möchte. Auch der Ortschaftsrat hat diesen Wunsch  am 03.02.2012 im Rahmen eines schriftlichen Verfahrens durch Beschluss unterstützt. Im Anschluss daran wurden Grundstücksverhandlungen mit dem Eigentümer aufgenommen, die zwischenzeitlich erfolgreich abgeschlossen wurden, so dass der Spielplatz an seinem bisherigen Standort gesichert ist.

Nun kann das bis dahin ruhende Bebauungsplanverfahren weiter verfolgt werden. Inhaltlich wird der Nordteil jetzt als öffentliche Spielplatzfläche ausgewiesen (Anlage 2). Sämtliche anderen Festsetzung bleiben bestehen.

Das Plangebiet befindet sich im Zentrum des Ortsteils Gelbingen, östlich der Ortsdurchfahrt und umfasst die Fläche zwischen der Eltershöfer Straße sowie der Hofsteige und wird durch die bestehende Bebauung entlang der Stichstraße Hofacker im Osten begrenzt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ca. 0,4 Hektar.

Auf dem Flurstück 122 befinden sich ehemalige, nicht mehr genutzte Wirtschaftsgebäude einer Brauerei. Die Gebäude sind dabei teilweise unterkellert und mit den Gebäuden westlich der Eltershöfer Straße verbunden. Im nördlichen Bereich befindet sich der Spielplatz.

Die Flächen und Gebäude der Brauerei werden nicht mehr benötigt. Durch Umwandlung kann neuer Wohnraum im Innenbereich geschaffen werden. Um für die geplante Nutzung verbindliches Planungsrecht zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Durch das Bebauungsplanverfahren ist gewährleistet, dass private und öffentliche Belange gerecht untereinander und gegeneinander abgewogen werden.

Mit Hilfe der Festsetzungen des Bebauungsplanes wird eine neue Bebauung ermöglicht, die sich gut in die Umgebung einfügt. Dabei werden städtebauliche Muster, wie eingeschossige Einzel- und Doppelhäuser mit geneigtem Dach aufgenommen. Es sind Gebäude mit max. 2 Wohneinheiten möglich.

Zurzeit verläuft im nördlichen Bereich zwischen der Wendeanlage Hofacker und der Hofsteige, entlang des Spielplatzes, ein Fußweg. Auf Wunsch des Ortschaftsrates wird diese Wegeverbindung erhalten.

Der Bebauungsplan wird im so genannten beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Die Voraussetzungen hierfür sind gegeben, da die Maßnahme der Nachverdichtung dient.

Das Büro mquadrat – kommunikative Stadtentwicklung hat den Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung zum Bebauungsplan erstellt.

In der rechtsverbindlichen 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist das Plangebiet als Wohngebiet und Grünfläche dargestellt.

Aufgrund der Änderung im Bereich Spielplatz ist ein erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss notwendig. 

Der Ortschaftsrat Gelbingen hat in seiner Sitzung am 28.04.2015 der Aufstellung des Bebauungsplanes und dem Entwurf zugestimmt. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, erneut den endgültigen Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen, den Entwurf zum Bebauungsplan in der vorliegenden Fassung zu billigen und auf dessen Grundlage die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB durchzuführen.

Anlage 1: Lageplan, Stand 14.12.2011
Anlage 2: Lageplan, erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Anlage 3: Orientierungsplan

Beschluss:

Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

A) Bebauungsplan Nr. 1611-07„Eltershöfer Steige Gelbingen“
Der B-Plan Nr. 1611-07„Eltershöfer Steige Gelbingen“ wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1, § 12 und § 13a BauGB  erneut endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan vom Büro mquadrat – kommunikative Stadtentwicklung aus Bad Boll, M 1:500 vom 18.03.2015 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 1611-07„Eltershöfer Steige Gelbingen“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3, § 2 Abs.1, §3 Abs. 2, § 12 Abs. 2 und § 13a BauGB  in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung erneut endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil vom Büro mquadrat – kommunikative Stadtentwicklung aus Bad Boll, vom 18.03.2015. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Eltershöfer Steige Gelbingen“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.
(einstimmig - 33 -)

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