§ 114 - Aufhebung Schulbezirk der ehemaligen Grundschule Gailenkirchen (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat nach ausführlichen Diskussionen am 13.10.2014, § 211, beschlossen, die Umwandlung der GS Gailenkirchen zu einer Außenstelle der Breit-Eich Grundschule zu beantragen.

Die Verwaltung hat diesen Antrag mit Schreiben vom 15.10.2014 gestellt.

Mit Schreiben vom 16.03.2015 hat das Staatliche Schulamt Künzelsau mitgeteilt, dass das Regierungspräsidium Stuttgart die Führung der bisher selbständigen Grundschule Gailenkirchen als Außenstelle der Grundschule Breit-Eich ab dem Schuljahr 2015/16 genehmigt hat.

Für die Grundschulen sind nach § 25 Abs. 2 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg Schulbezirke vorgeschrieben. Die Festlegung ist Sache des Schulträgers.

Mit der Führung der Grundschule Gailenkirchen als Außenstelle muss auch der Schulbezirk der Grundschule Breit-Eich zugeordnet werden.

Der Ortschaftsrat Gailenkirchen hat der Zuordnung in der Sitzung vom 23.04.2015 unter der Voraussetzung, dass keine Gefährdung des Standorts der Grundschule Gailenkirchen besteht, zugestimmt.

Anlage: Schreiben des Staatl. Schulamts Künzelsau vom 16.03.2015

 

Erste Bürgermeisterin Wilhelm bezeichnet den heutigen Beschluss als Folge des Beschlusses vom 13.10.2014, § 211. Hier wurde beschlossen, die Grundschule Gailenkirchen als Außenstelle der Breit-Eich-Grundschule zu führen. Hieraus erfolgt nun die Aufhebung des Schulbezirks. Erste Bürgermeisterin Wilhelm legt Wert darauf, dass mit dieser Entscheidung nicht die Schließung des Schulstandorts Gailenkirchen beabsichtigt ist.

Beschluss:

Der Schulbezirk der bisherigen Grundschule Gailenkirchen wird mit Wirkung zum Schuljahresbeginn 2015/16 der Grundschule Breit-Eich zugeordnet.
(24 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)

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