§ 2 - Aufhebung Schulbezirk der ehemaligen Grundschule Gailenkirchen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat nach ausführlichen Diskussionen am 13.10.2014, § 211, beschlossen, die Umwandlung der GS Gailenkirchen zu einer Außenstelle der Breit-Eich Grundschule zu beantragen.

Die Verwaltung hat diesen Antrag mit Schreiben vom 15.10.2014 gestellt.

Mit Schreiben vom 16.03.2015 hat das Staatliche Schulamt Künzelsau mitgeteilt, dass das  Regierungspräsidium Stuttgart die Führung der bisher selbständigen Grundschule Gailenkirchen als Außenstelle der Grundschule Breit-Eich ab dem Schuljahr 2015/16 genehmigt hat.

Für die Grundschulen sind nach § 25 Abs. 2 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg Schulbezirke vorgeschrieben. Die Festlegung ist Sache des Schulträgers.

Mit der Führung der Grundschule Gailenkirchen als Außenstelle muss auch der Schulbezirk der Grundschule Breit-Eich zugeordnet werden.

Der Ortschaftsrat Gailenkirchen hat der Zuordnung in der Sitzung vom 23.04.2015 zugestimmt. Voraussetzung: Keine Gefährdung des Standorts der Grundschule Gailenkirchen.

Anlage: Schreiben des Staatl. Schulamts Künzelsau vom 16.03.2015

Beschluss:

Der Schulbezirk der bisherigen Grundschule Gailenkirchen wird mit Wirkung zum Schuljahresbeginn 2015/16 der Grundschule Breit-Eich zugeordnet.

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