§ 113/3 - Bürgerfragestunde: WLAN (öffentlich)

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Sachvortrag:

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014 findet gemäß § 33 Abs. 4 GemO die Bürgerfragestunde in der Regel zu Beginn der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung eines Monats statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten. Eine einzelne Bürgerin/ ein einzelner Bürger kann je Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Zu den Fragen nimmt die/der Vorsitzende Stellung. Die Redezeit wird maximal 3 Minuten begrenzt.

3. Frau Beate Braun, Michelbach/ Bilz

Frau Braun nimmt Bezug auf ihr heute an die Mitglieder des Gemeinderats und die Verwaltung per E-Mail versandtes Schreiben (s. Anlage) zum freien WLAN. Hierin nimmt sie den letzten Absatz „Angesichts der süchtig machenden Wirkung von Mobilfunk drängt sich bei „freiem Stadt-WLAN“ ein Vergleich mit jenen Herren auf, die an Schulkinder Rauschgiftkugeln verschenken.“ zurück. Sie bleibt jedoch bei der Feststellung, dass die Stadt mit dem Angebot eines freien WLAN den Internetkonsum von jungen Erwachsenen und gar Kindern unterstützt.

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