§ 5 - Neubau Lindachbrücke Unterwöhrd: Aufhebung des Sperrvermerks - VORBERATUNG - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 8. Juni 2015, 10:24 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Die Zufahrt zum Unterwöhrd ist aktuell nur über den Steinernen Steg möglich. Als Ergänzung ist eine neue LKW-taugliche Brücke mit einer Fahrspur, zwischen Lindach und dem Großen Unterwöhrd geplant. Die Situation am Steinernen Steg könnte damit wesentlich entlastet werden. Die beengten Verhältnisse und die teilweise starken Frequentierungen durch Fußgänger und Radfahrer sind in diesem Bereich zunehmend als kritisch zu beurteilen. Auch die  denkmalgeschützte historische Brücke leidet unter dieser Belastung. Gleichzeitig ergibt sich eine Entlastung des Innenstadtverkehrs. Über die neue Brücke können Servicefahrten für die Belieferung von Veranstaltungen, Theater und Biergarten ermöglicht werden. Für die Pflegearbeiten in den Grünanlagen wäre diese Zufahrt auch von Nutzen. Für den Radverkehr würde eine sinnvolle Verknüpfung mit der Hauptroute 3 und der Radialroute 1 nach dem Radverkehrskonzept ermöglicht.

Im HH-Plan 2014/15 wurden die Kosten mit 400.000 € angesetzt. Im HH-Jahr 2015 ist eine erste Planungsrate mit 50.000 € eingestellt. Dieser HH-Ansatz ist mit einem Sperrvermerk versehen.

Angedacht ist eine Holzbetonverbundbrücken-Konstruktion. Die Brückenlänge beträgt ca. 35,00 m und nach RASt 06 ist eine Fahrbahnbreite von 3,50 m vorgesehen. Für die Last-annahme ist ein reduziertes Lastszenario (ehemals SLW 12) vorgesehen. Dies ermöglicht die Befahrung mit einem LKW / Autokran 12 To bei 5 Achsen bei einem Gewicht von insgesamt 60 To.

Die Planung wird stufenweise an das Fach-Ingenieurbüro Miebach aus Lohmar vergeben. Dieses Büro hat in Kooperation mit der Fa. Schaffizel aus SHA-Sulzdorf vergleichbare Brücken realisiert. Der Planungsauftrag basiert auf der Grundlage der HOAI. Die Vermessungsleistungen und die Baugrunduntersuchungen werden mit ausgeführt.
Zunächst erfolgt die Beauftragung bis zur Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung). Im Juli können die Planungen im BPA vorgestellt werden. Das Vergabeverfahren könnte im 4. Quartal durchgeführt und die Bauleistungen dann im Frühjahr 2016 ausgeführt werden.

Finanzierung:
Finanzielle Mittel stehen beim Produkt 54100000, Sachkonto 78720000 für die Maßnahme 15005 mit 50.000 € zur Verfügung. Der HH-Ansatz ist mit einem Sperrvermerk versehen. Für die erste Planungsrate (50.000 €) ist der Sperrvermerk aufzuheben.

Beschluss:

Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt die Entwurfsplanung durchzuführen Der Sperrvermerk wird aufgehoben. Die HH-Mittel in Höhe von 50.000 € werden zur Verfügung gestellt.

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