§ 3 - Öffentilch-rechtiche Vereinbarung über die Erfüllung der Aufgaben eines Gemeindeverwaltungsverbandes; hier: Ergänzung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bezüglich des amtlichen Veröffentilchungsorgans für Beschlüsse aller Mitgliedsgemeinden (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 25. Juni 2015, 14:38 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:
Im Sinne einer zeitnahen und einheitlichen Veröffentlichung von Beschlüssen des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft wurde seitens der Mitgliedskommunen der Verwaltungsgemeinschaft angeregt, künftig nur noch das Haller Tagblatt als offizielles Veröffentlichungsorgan heranzuziehen.
Die Regelung soll in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Verwaltungsgemeinschaft entsprechend festgehalten werden.
Beschluss:
Das Veröffentlichungsorgan des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft ist das Haller Tagblatt. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erfüllung der Aufgaben eines Gemeindeverwaltungsverbandes wird ergänzt.