7492227/meetingminutes/7735105/paragraph

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Im Verfahren der 7D-Fortschreibung fand im Zeitraum vom 09.02.2015 &ndash; 09.03.2015 eine Wiederholung der &ouml;ffentlichen Auslegung (&sect; 3 (2) BauGB) statt. Diese Wiederholung war erforderlich geworden, weil die Genehmigungsbeh&ouml;rde (Regierungspr&auml;sidium Stuttgart) im Zuge des Ende 2013 laufenden Genehmigungsverfahrens festgestellt hatte, dass die 2012 im Haller Tagblatt abgedruckte &ouml;ffentliche Bekanntmachung nicht den zwischenzeitlich durch die Rechtsprechung entwickelten Anforderungen entsprochen hatte. So waren die zur Verf&uuml;gung stehenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der &ouml;ffentlichen Bekanntmachung zwar benannt, jedoch nicht mit einer Kurz-Charakterisierung versehen.</p>
 
Im Verfahren der 7D-Fortschreibung fand im Zeitraum vom 09.02.2015 &ndash; 09.03.2015 eine Wiederholung der &ouml;ffentlichen Auslegung (&sect; 3 (2) BauGB) statt. Diese Wiederholung war erforderlich geworden, weil die Genehmigungsbeh&ouml;rde (Regierungspr&auml;sidium Stuttgart) im Zuge des Ende 2013 laufenden Genehmigungsverfahrens festgestellt hatte, dass die 2012 im Haller Tagblatt abgedruckte &ouml;ffentliche Bekanntmachung nicht den zwischenzeitlich durch die Rechtsprechung entwickelten Anforderungen entsprochen hatte. So waren die zur Verf&uuml;gung stehenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der &ouml;ffentlichen Bekanntmachung zwar benannt, jedoch nicht mit einer Kurz-Charakterisierung versehen.</p>
 
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Version vom 25. Juni 2015, 13:40 Uhr

Sachvortrag:

Im Verfahren der 7D-Fortschreibung fand im Zeitraum vom 09.02.2015 – 09.03.2015 eine Wiederholung der öffentlichen Auslegung (§ 3 (2) BauGB) statt. Diese Wiederholung war erforderlich geworden, weil die Genehmigungsbehörde (Regierungspräsidium Stuttgart) im Zuge des Ende 2013 laufenden Genehmigungsverfahrens festgestellt hatte, dass die 2012 im Haller Tagblatt abgedruckte öffentliche Bekanntmachung nicht den zwischenzeitlich durch die Rechtsprechung entwickelten Anforderungen entsprochen hatte. So waren die zur Verfügung stehenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der öffentlichen Bekanntmachung zwar benannt, jedoch nicht mit einer Kurz-Charakterisierung versehen.

Um diesen formalen Mangel zu beheben und die Genehmigungsfähigkeit der 7D-Fortscheibung zu gewährleisten, ist das Verfahren in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde ab der (fehlerhaften) öffentlichen Bekanntmachung der Auslegung zu wiederholen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Flächenkulisse der Fortschreibung nicht geändert worden ist.

Im Zuge der Wiederholung der Auslegung im o.g. Zeitraum sind 5 Stellungnahmen abgegeben worden, diese beziehen sich auf Flächen in Sulzdorf (Berichtigung B_16.19, „Kirchäcker 1. Teil“ und Zuwachsfläche 16.26, „Klinge“) sowie auf eine Fläche in Weckrieden (Zuwachsfläche 18.23 „Im Brühl I“).

Die Stellungnahmen sind in der beiliegenden Tabelle (vgl. Anlage) abgedruckt und mit einem Behandlungsvorschlag der Verwaltung versehen, auf diesen Behandlungsvorschlag wird verwiesen.

Eine Vorberatung ist in den jeweiligen Gremien der Mitgliedsgemeinden erfolgt, den Behandlungsvorschlägen wurde dabei die Zustimmung erteilt und die Mitglieder mit der entsprechenden Beschlussfassung im Gemeinsamen Ausschuss beauftragt.

Anlage 1: Tabelle mit Stellungnahmen aus der Wiederholung der öffentlichen Auslegung
Anlage 2: Erläuterungsbericht Stand 10.03.2014 (Textteil und Planteil)

 

Oberbürgermeister Pelgrim eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er geht kurz auf das bisherige Verfahren ein.

Nachdem zu TOP 1 keine Aussprache gewünscht wird, kommt es zu folgendem

Beschluss:

  1. Der Behandlung der im Rahmen der Wiederholung der Auslegung eingegangenen Anregungen und Bedenken wird zugestimmt (vgl. Anlage „Tabelle“).
  2. Die 7D-Fortschreibung des Flächennutzungsplans wird endgültig festgestellt (Wiederholung des Feststellungsbeschlusses). Der Flächennutzungsplan wird dem Regierungspräsidium Stuttgart zur Genehmigung vorgelegt.

(einstimmig - 15 - )

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