§ 98/1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Erweiterung Breit-Eich-Grundschule und Neubau Kita Gottwollshausen; hier: Vergabe der Elektroinstallationsarbeiten - Bekanntgabe einer Eilentscheidung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

In den Sitzungen des BPA vom 14.07. und 03.11.2014 sowie des Gemeinderats vom 30.07. und 12.11.2014 wurde die Planung für die Erweiterung der Grundschule und den Neubau des Kindergartens im Entwurf bereits vorgestellt und ausführlich erläutert. Bereits im Stadium des Vorentwurfes waren das Baucontrolling und der Energiebeauftragte in mehreren Optimierungsrunden am Planungsprozess beteiligt.
Das Gremium beauftragte die Bauverwaltung, die Planungen bis zur Realisierungsreife weiter zu entwickeln und die Auftragsvergaben vorzubereiten. Ebenso wurden die Erhöhung der zur Verfügung zu stellenden Mittel nach aktualisierter Kostenberechnung um 520.000 € sowie weitere 240.000 € als Mehrkosten für die Erfüllung des Passivhausstandards beschlossen.

Die öffentlich ausgeschriebenen Elektroinstallationsarbeiten umfassen die komplette Elektroinstallation mit Verteilungen, Leitungen, Leuchten innen und außen, Sicherheitsbeleuchtung, flächendeckender Brandmeldeanlage und Sprechanlage sowie Baustromverteilungen und Baubeleuchtung.

1. Fa. Sauter, Bretten             618.674,13 € (brutto)
(Angebotssumme ohne Wartungskosten; auch unter Einbeziehung der Wartungskosten für vier Jahre ist Fa. Sauter der günstigste Bieter)
(Die Kostenberechnung des Planungsbüros Fetzer belief sich auf 737.364,04 € brutto inkl. Wartungskosten bzw. auf rund 695.000,-- € brutto ohne Wartungskosten.)

Nach § 43 Abs. 4 GemO Baden-Württemberg trifft der Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim am 01.04.2015 folgende Eilentscheidung:
Vergabe der Elektroinstallationsarbeiten an die Firma Sauter aus Bretten zum Angebotspreis von 618.674,13 € brutto.

Hinweis: Die Eilentscheidung wurde getroffen, da die Firma sich bereits auf der Baustelle befindet, um die Erdung der Fundamente vornehmen.

Von der o. g. Eilentscheidung wird zustimmend Kenntnis genommen.

Veröffentlichung der Namen unterlegener Bieter bei Ausschreibungen (BPA, nö)

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