7491515/meetingminutes/7491545/paragraph

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Im Haushaltsplan 2014 der Stadt Schw&auml;bisch Hall stand unter Produkt-Sachkonto 5740.0000-43158000 ein Planansatz in H&ouml;he von 420.000 &euro; zur Abdeckung des m&ouml;glichen Defizits des Eigenbetriebs Friedh&ouml;fe zur Verf&uuml;gung. Diese 420.000,- &euro; wurden als Vorauszahlung f&uuml;r den Jahresfehlbetrag 2014 am 27.08.2014 ausbezahlt.</p>
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Dar&uuml;ber hinaus gibt es in den B&uuml;chern des Eigenbetriebs zwei Forderungen aus Vorjahren gegen&uuml;ber der Stadt, die noch zu begleichen sind:</p>
 
Dar&uuml;ber hinaus gibt es in den B&uuml;chern des Eigenbetriebs zwei Forderungen aus Vorjahren gegen&uuml;ber der Stadt, die noch zu begleichen sind:</p>
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Die Grabnutzungsgeb&uuml;hren, die bis zur Ausgliederung der Friedh&ouml;fe bei der Stadt vereinnahmt wurden, stehen dem Eigenbetrieb zu. Ein Gro&szlig;teil davon konnte bereits durch die Einbringung von Anlageverm&ouml;gen und durch zu viel bezahlte Betr&auml;ge f&uuml;r die Defizitabdeckung beglichen werden. Ein Restbetrag in H&ouml;he von 54.684,96 &euro; steht in den B&uuml;chern des Eigenbetriebs nach wie vor offen.</li>
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Das Defizit aus dem Wirtschaftsjahr 2011 wurde noch nicht vollst&auml;ndig beglichen. Hier steht in den B&uuml;chern des Eigenbetriebs ein Betrag in H&ouml;he von 112.143,34 &euro; offen.</li>
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Erstens stehen die Grabnutzungsgeb&uuml;hren, die bis zur Ausgliederung der Friedh&ouml;fe bei der Stadt vereinnahmt wurden, dem Eigenbetrieb zu. Ein Gro&szlig;teil davon konnte bereits durch die Einbringung von Anlageverm&ouml;gen und durch zu viel bezahlte Betr&auml;ge f&uuml;r die Defizitabdeckung beglichen werden. Ein Restbetrag in H&ouml;he von 54.684,96 EUR steht in den B&uuml;chern des Eigenbetriebs nach wie vor offen.</p>
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Insgesamt sind somit 166.828,30 &euro; an den Eigenbetrieb Friedh&ouml;fe auszuzahlen. Da die erforderlichen Haushaltsmittel durch die Vorauszahlung f&uuml;r die laufende Defizitabdeckung bereits verbraucht sind, ist dieser Betrag &uuml;berplanm&auml;&szlig;ig zur Verf&uuml;gung zu stellen. Damit sind bis einschlie&szlig;lich des Verlustausgleichs f&uuml;r 2013 s&auml;mtliche Altforderungen des Eigenbetriebs gegen&uuml;ber der Stadt abgel&ouml;st.</p>
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Zweitens wurde das Defizit aus dem Wirtschaftsjahr 2011 noch nicht vollst&auml;ndig beglichen. Hier steht in den B&uuml;chern des Eigenbetriebs ein Betrag in H&ouml;he von 112.143,34 &euro; offen.</p>
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Insgesamt sind somit 166.828,30 &euro; an den Eigenbetrieb Friedh&ouml;fe auszuzahlen. Da die erforderlichen Haushaltsmittel durch die Vorauszahlung f&uuml;r die laufende Defizitabdeckung&nbsp; bereits verbraucht sind, ist dieser Betrag &uuml;berplanm&auml;&szlig;ig zur Verf&uuml;gung zu stellen. Damit sind bis einschlie&szlig;lich des Verlustausgleichs f&uuml;r 2013 s&auml;mtliche Altforderungen des Eigenbetriebs gegen&uuml;ber der Stadt abgel&ouml;st.</p>
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An den Eigenbetrieb Friedh&ouml;fe werden 166.828,30 &euro; zur Begleichung der Kapitalaufbringungspflicht und zur Deckung des Defizits aus 2011 ausbezahlt. Dieser Betrag wird im Haushaltsjahr 2014 &uuml;berplanm&auml;&szlig;ig zur Verf&uuml;gung gestellt.</p>
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An die Stadtbetriebe - Eigenbetrieb Friedh&ouml;fe werden 166.828,30 &euro; zur Begleichung der Kapitalaufbringungspflicht und zur Deckung des Defizits aus 2011 ausbezahlt. Dieser Betrag wird im Haushaltsjahr 2014 &uuml;berplanm&auml;&szlig;ig zur Verf&uuml;gung gestellt.<br />
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Aktuelle Version vom 28. Mai 2015, 10:13 Uhr

Sachvortrag:

Im Haushaltsplan 2014 der Stadt Schwäbisch Hall stand unter Produkt-Sachkonto 5740.0000-43158000 ein Planansatz in Höhe von 420.000 € zur Abdeckung des möglichen Defizits des Eigenbetriebs Friedhöfe zur Verfügung. Diese 420.000 € wurden als Vorauszahlung für den Jahresfehlbetrag 2014 am 27.08.2014 ausbezahlt.

Darüber hinaus gibt es in den Büchern des Eigenbetriebs zwei Forderungen aus Vorjahren gegenüber der Stadt, die noch zu begleichen sind:

  1. Die Grabnutzungsgebühren, die bis zur Ausgliederung der Friedhöfe bei der Stadt vereinnahmt wurden, stehen dem Eigenbetrieb zu. Ein Großteil davon konnte bereits durch die Einbringung von Anlagevermögen und durch zu viel bezahlte Beträge für die Defizitabdeckung beglichen werden. Ein Restbetrag in Höhe von 54.684,96 € steht in den Büchern des Eigenbetriebs nach wie vor offen.
  2. Das Defizit aus dem Wirtschaftsjahr 2011 wurde noch nicht vollständig beglichen. Hier steht in den Büchern des Eigenbetriebs ein Betrag in Höhe von 112.143,34 € offen.

Insgesamt sind somit 166.828,30 € an den Eigenbetrieb Friedhöfe auszuzahlen. Da die erforderlichen Haushaltsmittel durch die Vorauszahlung für die laufende Defizitabdeckung bereits verbraucht sind, ist dieser Betrag überplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Damit sind bis einschließlich des Verlustausgleichs für 2013 sämtliche Altforderungen des Eigenbetriebs gegenüber der Stadt abgelöst.

Beschluss:

An die Stadtbetriebe - Eigenbetrieb Friedhöfe werden 166.828,30 € zur Begleichung der Kapitalaufbringungspflicht und zur Deckung des Defizits aus 2011 ausbezahlt. Dieser Betrag wird im Haushaltsjahr 2014 überplanmäßig zur Verfügung gestellt.
(einstimmig - 34 -)

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