§ 88 - Bürgerfragestunde (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014 findet gemäß § 33 Abs. 4 GemO die Bürgerfragestunde in der Regel zu Beginn der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung eines Monats statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten. Eine einzelne Bürgerin/ ein einzelner Bürger kann je Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Zu den Fragen nimmt die/der Vorsitzende Stellung. Die Redezeit wird maximal 3 Minuten begrenzt.

1. Patricia Kühn-Meisenheimer, Gelbinger Gasse 77 (siehe Anlage)

Frau Kühn-Meisenheimer stellt Fragen zum Neuen Theater Schwäbisch Hall:

  1.  Warum wird der Theatertruppe als Ganzjahrestheater nicht der Neubau zur Verfügung gestellt?
  2. Warum wird bei der Bebauung einer solch städtebaulich sensiblen Stelle ein Innenarchitekturbüro aus Münster beauftragt? Wäre es nicht stattdessen angebracht, hier ortsansässige Architekturbüros mit einem wesentlich höheren Lokalbezug in die Ideenfindung mit einzubeziehen?

Oberbürgermeister Pelgrim sichert eine schriftliche Beantwortung der Fragen zu (siehe Anlage).

 

2. Hans Röhm, Reifenhofstraße 6

Herr Röhm besitzt einen Schrebergarten in der Kleingartenanlage Rollhof/Reifenhof. Seit drei bis vier Jahren wird immer wieder von der Schließung der Gartenanlage gesprochen. Nach Auskunft des Vorstands der Gartenanlage wurde dies auch so seitens der Verwaltung gesagt.

Oberbürgermeister Pelgrim ist von der Schließung der Gartenanlage Rollhof/Reifenhof nichts bekannt. Herr Röhm solle sich doch bitte beim Vorstand der Kleingartenanlage erkundigen, wer von der Verwaltung das so gesagt haben soll. Er ist nicht bereit, in diesem Gremium über Gerüchte zu diskutieren.

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