7451120/meetingminutes/7451152/paragraph

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Entsprechend dem Beschluss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft hat die Verwaltung die Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplanes &ouml;ffentlich ausgelegt. Gleichzeitig wurden die Tr&auml;ger &ouml;ffentliche Belange nochmals angeh&ouml;rt. Die Auslegung fand vom 9. Februar bis 9. M&auml;rz 2015 statt. Die im Rahmen dieser Anh&ouml;rung eingegangenen Anregungen und Bedenken sind in der nachfolgenden Zusammenfassung mit den jeweiligen Abw&auml;gungsvorschl&auml;gen aufgef&uuml;hrt.</p>
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Die Ortschaftsr&auml;te Sulzdorf und Weckrieden wurden gebeten ein Meinungsbild abzugegen, daraufhin sind keine Einwendungen eingegangen.</p>
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Aktuelle Version vom 28. Mai 2015, 08:29 Uhr

Sachvortrag:

Entsprechend dem Beschluss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft hat die Verwaltung die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig wurden die Träger öffentliche Belange nochmals angehört.

Die Auslegung fand vom 9. Februar bis 9. März 2015 statt. Die im Rahmen dieser Anhörung eingegangenen Anregungen und Bedenken sind in der nachfolgenden Zusammenfassung mit den jeweiligen Abwägungsvorschlägen aufgeführt.

Anlage: Zusammenfassung Anregungen/ Bedenken incl. Abwägungen

 

Oberbürgermeister Pelgrim gibt den Hinweis, dass der entsprechende Satzungsbeschluss bereits getroffen wurde, allerdings gab es danach ein höchstrichterliches Urteil mit rückwirkenden Konsequenzen. Das Gericht forderte zusätzliche Hinweise bei der öffentlichen Auslegung. Aufgrund der Rückwirkung fordert das RP nun einen erneuten Feststellungsbeschluss.
Die Ortschaftsräte Sulzdorf und Weckrieden wurden gebeten ein Meinungsbild abzugeben; es sind keine Einwendungen eingegangen.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Über die eingegangenen Bedenken und Anregungen wird entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung entschieden. Dem Flächennutzungsplan Fortschreibung 7D wird zugestimmt.
(14 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen)


Hinweis: Oberbürgermeister Pelgrim äußert sich zur Kritik der Flächenneuausweisungen im Flächennutzungsplan: Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass diese Flächenneuausweisungen durchaus gerechtfertigt waren - dies konnte durch die aktuelle Bevölkerungsentwicklung belegt werden. Evtl. kommt es im Bereich des Gebiets „Sonnenrain“, Hessental, zu einem Parallelverfahren.

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