§ 48 - Bebauungsplan Nr. 0174-06 Bahnhofsareal Teil Nord; hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 8. Februar 2022, 12:02 Uhr von Vogt (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Im November 2015 beschloss der Gemeinderat einstimmig, der Empfehlung des Preisgerichts im städtebaulichen Wettbewerb für das Bahnhofsareal zu folgen und beauftragte die Verwaltung, die Entwicklung des Areals auf Grundlage der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit von K9 Architekten aus Freiburg fortzuführen und die erforderlichen fach- und bauleitplanerischen Schritte einzuleiten. Am 27.04.2016 wurde im Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Bahnhofsareal Schwäbisch Hall“ gefasst, dessen Geltungsbereich die Flächen südlich und nördlich der Bahngleise umfasste.

Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange vom 23.12.2016 bis 31.01.2017 wurde am 11.10.2017 beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 0174-04 „Bahnhofsareal“ in die Bereiche „Teil Süd“ und "Teil Nord“zu teilen, da im Laufe der Bearbeitung und nach der frühzeitigen Beteiligung deutlich wurde, dass insbesondere die Planung der Unterführung und die notwendigen Abstimmungen mit der Deutschen Bahn AG, aber auch der endgültige Städtebau im Teilbereich Nord zusätzliche Zeit erfordern.

Für den Bebauungsplan „Bahnhofsareal Teil Süd“ wurde am 16.05.2018 der Satzungs­beschluss gefasst, für dessen 1. Änderung am 07.10.2020. Für einen weiteren Teilbereich „Bahnhofsareal Unterführung“ fasste der Gemeinderat am 13.11.2019 den Satzungs­beschluss. Nach wie vor läuft ein Genehmigungsverfahren beim Eisenbahnbundesamt für den südlichen Teil der Unterführung, der auf Bahngelände liegt.

Im Teilbereich Nord wurde die Bebauung mit öffentlicher und privater Tiefgarage zwischen den Bahngleisen und der Steinbacher Straße im Rahmen einer städtebaulichen Überarbeitung des Wettbewerbsergebnisses weiterentwickelt. Das Gebäudeensemble über der Tiefgarage wurde von neun auf sechs Baukörper reduziert, so dass es sich besser in die vorhandene Situation einpasst. Der östliche ehemalige Güterschuppen soll als identitätsstiftendes Element erhalten bleiben. Am 04.12.2019 wurde die Verwaltung vom Gemeinderat beauftragt, die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 174 - 06 „Bahnhofsareal Teil Nord“ auf Grundlage des überarbeiteten städtebaulichen Entwurfs des Büros K9 Architekten Freiburg vom 25.11.2019 fortzuführen (28 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen). Gegenstand des vorliegenden Beschlusses zur Offenlage ist der Bebauungsplanentwurf vom 10.02.2021.

Die im Rahmen der o. g. frühzeitigen Beteiligung für den Bereich Bahnhofsareal Teil Nord relevanten Stellungnahmen wurden in den Entwurf übernommen (Anlage 10). Es handelt sich vor allem um Aussagen bzgl. des Eingriffs in den mit Gehölz bestandenen Böschungsbereich zwischen der Steinbacher Straße und der Straße am Bahnhof. Aus diesem Grund wurde für den Teilbereich Nord ein eigenständiger Umweltbericht erstellt (Anlage 5) und die speziellen artenschutzrechtlichen Untersuchungen (Anlage 6) aktualisiert.

Am 05.11.2020 wandte sich die Baumschutzgruppe Schwäbisch Hall mit einem offenen Brief an die Mitglieder des Gemeinderats betreffend des Erhalts der Bäume und des Grüngürtels am Bahnhof/Steinbacher Straße und der Bitte um Neubewertung und Änderung des Bebauungsplans. Mit Schreiben vom 07.12.2020 wurde der Stadtverwaltung das Ergebnis einer online-Petition bzw. Unterschriftenaktion der Baumschutzgruppe gegen die Abholzung der Bahnhofsböschung übergeben. Die Petition wurde bis zum 30.11.2020 von 1615 Personen unterzeichnet, darunter 935 Personen aus Schwäbisch Hall. Formal gingen die vorgetragenen Belange außerhalb der im Baugesetzbuch BauGB vorgesehenen Beteiligungsschritte im Bebauungsplanverfahren ein. Auf die anstehende öffentliche Auslegung und die nachfolgende Abwägung wird verwiesen, dennoch soll im Rahmen einer Zwischenabwägung auf die der Petition zugrundeliegenden Argumente eingegangen werden (Anlage 12).

Gemeinderat und Verwaltung sind davon überzeugt, dass sich die Planung städtebaulich einfügt und eine angemessene, belebte Stadtadresse mit multimodalem Mobilitätsknoten geschaffen wird, die dem Bahnhof Schwäbisch Hall seinen angestammten Stellenwert zurückgibt. Unter Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen wird dem Vorhaben deshalb ein deutlich höherer Stellenwert zuerkannt.

Das vorliegende Boden- und Altlastenmanagement von BIG, Heilbronn 05.01.2018, die Geräuschimmissionsprognose von rw bauphysik, Schwäbisch Hall 29.01.2021 und die Starkregenuntersuchung von Fichtner Water & Transportation GmbH, Stuttgart 05.02.2021 sind ebenfalls in den Bebauungsplan und den Umweltbericht eingeflossen und als Anlagen in den Bebauungsplan aufgenommen (Anlagen 7, 8 + 9).

Eine Liste der vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen liegt bei (Anlage 11).

Aufgrund der weiterhin bestehenden Corona-Pandemie soll die anstehende Offenlage anhand des Planungssicherstellungsgesetz vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041) § 3 über das Internet erfolgen. Die Öffentlichkeit ohne Internetanschluss kann nach Terminvereinbarung die Unterlagen bei der Stadt Schwäbisch Hall einsehen und ihre Anregungen und Bedenken vorbringen.

Anlagen:
Anlage 1: Städtebaulicher Entwurf, K9, Freiburg, Sommer 2019
Anlage 2: Entwurf Planteil Bebauungsplan Nr. 0174-06 „Bahnhofsareal Teil Nord“, Büro Baldauf, Stuttgart, 10.02.2021
Anlage 3: Entwurf des Textteil mit örtlichen Bauvorschriften Bebauungsplan Nr. 0174- 06 „Bahnhofsareal Teil Nord“, Büro Baldauf, Stuttgart, 10.02.2021
Anlage 4: Entwurf der Begründung Bebauungsplan Nr. 0174-06 „Bahnhofsareal Teil Nord“, Büro Baldauf, Stuttgart, 10.02.2021
Anlage 5: Umweltbericht, Ingenieurbüro Blaser, Esslingen vom 10.02.2021
Anlage 6: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), Ingenieurbüro Blaser, Esslingen vom 10.02.2021
Anlage 7: Altlasten- und Baugrundmanagement, BIG, Heilbronn vom 05.01.2018
Anlage 8: Geräuschimmissionsprognose, rw bauphysik, Schwäbisch Hall vom 29.01.2021
Anlage 9: Starkregenuntersuchung, Fichtner Water & Transportation GmbH, Stuttgart vom 05.02.2021
Anlage 10: Abwägungstabelle frühzeitige Beteiligung, Büro Baldauf, Stuttgart vom 10.02.2021
Anlage 11: Liste der umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung, Büro Baldauf, Stuttgart, 10.02.2021
Anlage 12: Abwägungstabelle zur Petition "Rettet die Bäume am Haller Bahnhof", 2020

 

Erster Bürgermeister Klink fasst die wichtigen Eckpunkte aus den Beratungen sowie Beschlussfassung der Vergangenheit zusammen und geht im Speziellen auf den Bewertungsvorschlag in Anlage 12 zur außerhalb des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Petition ein.

Stadträtin Herrmann bezieht sich auf einen Alternativvorschlag zur Bebauung des Areals von Seiten des Umweltzentrums Schwäbisch Hall, der erst kürzlich vorgelegt worden sei. Aufgrund der darin dargestellten interessanten Lösung bestehe innerhalb der Fraktion noch Beratungsbedarf, daher werde sich die Fraktion bei der Abstimmung enthalten. Von Seiten der Verwaltung werde diesbezüglich eine Stellungnahme gewünscht.

Erster Bürgermeister Klink entgegnet, dass dieser Vorschlag ca. 48 Stunden vor dieser Ausschusssitzung bei der Verwaltung eingegangen sei, trotz datierter Planung vom 01.12.2020. Eine Stellungnahme sei innerhalb diesen Zeitraumes nicht möglich, es werde empfohlen den Vorschlag mit in die Offenlage einzubringen.

Stadtrat Reichert bittet, die in Anlage 12 erwogene Baumverpflanzungen bezüglich der anfallenden Kosten und Sinnhaftigkeit gegenüber Neupflanzungen kritisch zu prüfen.

Auf die Frage von Stadtrat Tette bezüglich der Bewertung von Fahrzeuggeräuschen im Lärmschutzgutachten führt Erster Bürgermeister Klink aus, dass Grundlage der Ermittlungen 50 km/h gewesen seien, aktuelle Überlegungen jedoch von 30 km/h ausgehen, was Auflagen bei der Bausubstanz verringere.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt die Beschlussanträge zur Abstimmung.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

  1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gemäß Abwägungstabellen (Anlage 10 und Anlage 12) beschieden.

  1. A) Bebauungsplan Nr. 0174-06 „Bahnhofsareal Teil Nord“
    Der B-Plan Nr. 0174-06 „Bahnhofsareal Teil Nord“ wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Büros Baldauf, Stuttgart im M 1:500 vom 10.02.2021 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird zusammen mit dem Büro mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

    B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0174-06 „Bahnhofsareal Teil Nord“
    Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil vom Büro Baldauf, Stuttgart, vom 10.02.2021. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Bahnhofsareal Teil Nord. Die Verwaltung wird zusammen mit dem Büro mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

    Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.

         (8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 9 Enthaltungen)       

 

Meine Werkzeuge