§ 46 - Freiflächengestaltung Unterwöhrd; hier: Vorstellung und erneuter Beschluss Leistungsphase 3 - Vorberatung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Am 07.10.2020 (SV-Nr. 2. neue zu 83/20, öffentlich) stimmte der Gemeinderat der Entwurfsplanung zur Neugestaltung der Freiflächen des Unterwöhrds zu und beauftragte die Verwaltung und das Büro Franz Reschke für die weiteren Planungs- und Leistungsphasen. In der Sitzung sagte die Verwaltung zu, weitere Einsparpotenziale zu prüfen und einzuplanen, sofern die Grundzüge des ursprünglichen Entwurfgedankens weiterhin erhalten bleiben. Da die Planungen zum Lindachsteg ebenfalls weiter vorangeschritten sind, konnte der Anschlusspunkt an den Unterwöhrd im Entwurf fertig geplant und in die Kostenberechnung mit aufgenommen werden.

Durch die weitere Zurücknahme gepflasterter Flächen im Bereich der Uferwege und den damit einhergehenden möglichen Verzicht auf Wurzelschutzbrücken in diesen Bereichen, konnten Einsparungen der Baukosten in Höhe von insgesamt ca. 200.000 € netto erzielt werden. Trotz Mehraufwand durch die Integration des Lindachstegs in die Freianlagen, bleibt gegenüber der Kostenberechnung (Stand 02/2020) ein Einsparpotenzial von knapp 160.000 € netto. Damit liegen die Nettobaukosten bei aktuell 1.425.362,50 € gegenüber den vorgestellten 1.584.313,00 € im Oktober letzten Jahres.

Mit der beschlossenen Erweiterung des Sanierungsgebiets werden die Eigenmittel der Stadt für die „Umfeldgestaltung Unterwöhrd“ um rund 117.000 € gesenkt (Anlage 1). Durch die beschriebene Anpassung der Belagsflächen konnten diese um weitere 80.000 € gesenkt werden. Die vorliegende Planung (Anlage 2) kann nach aktueller Kostenberechnung mit Eigenmitteln in Höhe von 1.236.000 € (brutto) umgesetzt werden.

Auch mit der Berücksichtigung der o.g. Einsparpotenziale bleibt die geplante Qualität erhalten und eine hohe und dem Ort angemessene Aufenthaltsqualität sichergestellt.

Folgende Grundzüge des Entwurfes sind weiterhin zentraler Bestandteil der Planung und maßgeblich für die Neugestaltung des Unterwöhrds:

- Erlebbarmachung der Uferspitze durch einen barrierefreien Zugang der Außenbereichfläche des Biergartens sowie die Sitzstufenanlage direkt am Ufer im Sinne des Leitbildes „Stadt am Fluss“

- Belagsgestaltung des Unterwöhrds je nach Nutzungsintensität. Wassergebundene Wege- und Platzflächen in den Nebenbereichen und der Platzfläche vor dem Globe. Natursteinpflaster auf den Hauptwegeachsen und um den Biergarten.

- Schaffung von Aufenthaltsqualität durch eine einheitliche Möbelfamilie, mit denen unterschiedliche Angebote geschaffen werden, um Besucher*innen und Erholungssuchende auf dem Unterwöhrd zum Verweilen einzuladen. Die individuelle Gestaltung bietet allen Nutzergruppen die Möglichkeit, dieselben Angebote im gleichen Maße wahrzunehmen. Hier sind die Nischen an der zentralen Wegeverbindung beispielhaft zu nennen, die ein Heranrollen an das Sitzelement zum Wechsel auf die Bank oder auch ein „Nebeneinander“ zu ermöglichen.

- Sicherung und Weiterentwicklung des Naturraums. Mit den Beeteinfassungen wird der hohe Nutzungsdruck auf die Wurzelbereiche der Bestandsbäume reduziert und ein pflegeleichte Bepflanzung entlang der Uferwege ermöglicht. Herz des Unterwöhrds wird künftig eine große Wiesenfläche, die allen Freizeit- und Erholungssuchenden die Möglichkeit gibt, den Naturraum des Unterwöhrds zu genießen.

- Einbindung wichtiger Funktionen und Wege. Im Bereich der stark frequentierten Spielplätze werden Wegeflächen angelegt und eine kleinere Platzflächen geschaffen, um dem Nutzungsdruck gerecht zu werden. Ferner wird die Wegeverbindung über die Furt aufgenommen, die bereits seit der Landesgartenschau eine spannende Möglichkeit bietet, die Flusslandschaft des Kochers zu erleben.

Die aufgeführten Punkte sollen auch für die weiteren Planungsphasen verbindliche Rahmenbedingungen darstellen, da diese den ursprünglichen Entwurfgedanken und die Grundzüge der Planung darstellen. Für eine zielgerichtete Planung in den weiteren Phasen sollen daher der Entwurf sowie die reduzierten Gesamtkosten beschlossen werden.

Im Dezember 2019 wurde dem Gemeinderat die Vorstudie für einen Biergarten-Pavillon vorgestellt, der - wie im Wettbewerb gefordert - die bisherigen Hüttenausschänke ersetzen soll. Dabei wurde deutlich, dass sich die bisherigen und künftigen Raumansprüche am besten durch eine Unterkellerung abbilden lassen, damit ein dauerhafter Baukörper in einem umfeldverträglichen Maßstab bleibt. In einem Keller lassen sich neben den notwendigen Nebenräumen (Lager, Technik, Müll, Umkleiden) insbesondere die zu kühlenden Getränke unterbringen, die bislang in einem zusätzlich auf dem Unterwöhrd abgestellten Kühlanhänger gelagert werden.

Im vergangenen Jahr wurde die Planung für einen Pavillon durch die städtische Hochbauabteilung vertieft, allerdings kann der Haushaltsansatz von 350.000 € im Doppelhaushalt 2020/21 nach derzeitigem Stand leider nicht eingehalten werden. Angesichts der aktuellen Prognosen zum städtischen Haushalt schlägt die Verwaltung deshalb vor, auf den Bau eines ortsfesten Pavillons für den Biergarten vorerst zu verzichten und im Rahmen der Tiefbauarbeiten lediglich die Ver- und Entsorgungsleitungen an den künftig dafür vorgesehenen Standort zu verlegen.

Ausblick

Die Zeitschiene sieht aufgrund der Anpassungen der Planungen und der erneuten Freigabe der Entwurfsplanung folgende Meilensteine vor:

Jan./Feb. vorgezogene Genehmigungsplanung – Leistungsphase 4*

10.03.2021 Beschluss BPA Entwurfsplanung

April – Juli
Ausführungsplanung – Leistungsphase 5* (Bearbeitungszeit 60 Werktage)

Juli - September
Vorbereitung der Vergabe – Leistungsphase 6* (Bearbeitungszeit 25 Werktage)

Oktober
Beschluss BPA Ausführungsplanung

November
Ausschreibung Freianlagen (Bearbeitungszeit 25 Werktage)

Dezember
Submission

Frühjahr 2022
möglicher Baubeginn

* In den Zeiträumen sind Abstimmungen, Freigaben und Anpassungen der Unterlagen mit einkalkuliert, daher unterscheiden sich die Zeiträume von der eigentlichen Bearbeitungszeit der jeweiligen Leistungsphasen.

Anlagen:
Anlage 1: Übersicht Eigenmittel - Freiflächengestaltung Unterwöhrd, Stadt SHA, 11.02.2021
Anlage 2: Lageplan Unterwöhrd - Vorabzug der Entwurfsplanung, Büro Franz Reschke, Berlin den 23.12.2020*
Anlage 3: Schnitte Unterwöhrd - Vorabzug der Vorplanung, Büro Franz Reschke, Berlin den 23.12.2020*

Beschluss:

  1. Der Gemeinderat stimmt der Entwurfsplanung und der Kostenberechnung vom 23.12.2020 zu, als Basis für die Ausführungsplanung.

  1. Der Gemeinderat nimmt die weitere Reduzierung der Eigenmittel in Höhe von insgesamt 197.000 € zur Kenntnis.

  1. Der Gemeinderat stimmt den Grundzügen aus dem Sachvortrag für die weiteren Planungsphasen zu.

  2. Der Gemeinderat stimmt der Umsetzung der technischen Infrastruktur für einen künftigen Biergarten-Pavillon zu. Die Entscheidung über den Bau des Pavillons wird zu einem späteren Zeitpunkt getroffen.

 

     

        Die Beschlussanträge werden vorerst zurückgestellt. Von dem Sachstand wird Kenntis genommen.

 

Meine Werkzeuge