§ 72 - Entwidmung des Flurstücks 484/7, Salinenstraße (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Das Land Baden-Württemberg plant auf dem Gelände der alten Feuerwache an der Salinenstraße ein neues Gebäude für das Polizeirevier Schwäbisch Hall. Es ist beabsichtigt, das bisherige Polizeigebäude Salinenstraße 18, das Flurstück 484/7 und Teile von Flurstück 484/15 in das Gesamtkonzept zu integrieren.

Voraussetzung für eine straßenrechtliche Einziehung ist nach § 7 Straßengesetz Baden-Württemberg, dass die Straße für den Verkehr entbehrlich ist. Um dies festzustellen, ist eine öffentliche Bekanntmachung notwendig. Anschließend hat dann der Gemeinderat eine Interessenabwägung vorzunehmen und zu entscheiden, ob eine Einziehung erfolgen soll.

Anlage: Lageplan

 

Oberbürgermeister Pelgrim bezeichnet diese Sitzungsvorlage als eine der „Vorboten“ zum Neubau der Polizei. Das Projekt soll im Herbst 2015 begonnen werden. Die städtebauliche Figur und die dazugehörende Planung werden im nächsten BPA am 21.04.2015 vorgestellt.

Stadtrat Lindner möchte wissen, was mit dem Radweg passiert.

Auch die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen hält den Geh- und Radweg vom Kocherquartier zum Diak für unentbehrlich.

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert nochmals die Grobplanung: Ein Geh- und Radweg soll entlang der Johanniterstraße angelegt werden, des weiteren gibt es eine Verbindung vom Badtorweg durch den Grünbereich in Richtung Fuß- und Radwegunterführung am Friedhofsdreieck.

Stadträtin Niemann legt Wert darauf, vor der heutigen Entscheidung die Gesamtplanung zu kennen und stellt einen Vertagungsantrag.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt die Vertagung dieses Tagesordnungspunktes zur Abstimmung: 11 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen; der Antrag ist somit abgelehnt.

Beschluss:

Das Verfahren zur Entwidmung des Streckenabschnitts Salinenstraße Flurstück 484/7 und Teile von Flurstück 484/15 werden nach § 7 Straßengesetz durch Anhörung der Öffentlichkeit eingeleitet.
Die abschließende Entscheidung trifft der Gemeinderat nach erfolgter Anhörung.
(17 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)

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