§ 19 - Entwidmung des Flurstücks Salinenstraße 484/7 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Das Land Baden-Württemberg plant auf dem Gelände der alten Feuerwache an der Salinenstraße ein neues Gebäude für das Polizeirevier Schwäbisch Hall. Es ist beabsichtigt, das bisherige Polizeigebäude Salinenstraße 18, das Flurstück 484/7 und Teile von Flurstück 484/15 in das Gesamtkonzept zu integrieren.

Voraussetzung für eine straßenrechtliche Einziehung ist nach § 7 Straßengesetz Baden-Württemberg, dass die Straße für den Verkehr entbehrlich ist. Um dies festzustellen, ist eine öffentliche Bekanntmachung notwendig. Anschließend hat dann der Gemeinderat eine Interessenabwägung vorzunehmen und zu entscheiden, ob eine Einziehung erfolgen soll.

Anlage: Lageplan

Beschluss:

Das Verfahren zur Entwidmung des Streckenabschnitts Salinenstraße Flurstück 484/7 und Teile von Flurstück 484/15 werden nach § 7 Straßengesetz durch Anhörung der Öffentlichkeit eingeleitet.
Die abschließende Entscheidung trifft der Gemeinderat nach erfolgter Anhörung.

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