§ 63 - Bebauungsplan "Solpark - Änderung Alfred-Leikam-Straße"; hier: Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die ursprüngliche Konzeption des Solparks aus dem Jahr 1999 sah in den Innenbereichen von Geschwister-Scholl- und Alfred-Leikam-Straße Freiflächen für die angedachte Messenutzung im Umfeld des alten Hangars vor. Innerhalb der Grünflächen, mit der Zweckbestimmung Ausgleichsfläche, verliefen auch verschiedene Fußwegverbindungen, die einen Großparkplatz am östlichen Gebietsrand mit dem Messegelände verbinden sollten. Dieses Grünkonzept wurde aufgrund geänderter funktionaler Zusammenhänge nicht mehr weiterverfolgt.

Bereits im Jahr 2002 wurde deshalb die Grünfläche zwischen Jakob-Berlinger-Weg, Geschwister-Scholl-, Max-Planck- und Stauffenbergstraße über ein Bebauungsplanverfahren in bebaubare Gewerbefläche geändert.

Zudem wurde 2005 eine festgesetzte Grün- und Ausgleichsfläche am östlichen Gebietsrand mit der Solarfabrik überbaut. Die dadurch notwendigen Ausgleichsmaßnahmen wurden vertraglich im Rahmen der Baugenehmigung gesichert und umgesetzt.

Aktuell zeichnet sich ein zusätzlicher Bedarf an Gewerbeflächen innerhalb der Alfred- Leikam-Straße ab, da ansässige Firmen einen erhöhten Erweiterungsbedarf signalisieren. Deshalb wird vorgeschlagen, nun auch diese Fläche im Interesse einer flächensparenden und wirtschaftlichen Ausnutzung des Gesamtgeländes einer baulichen Nutzung zuzuführen. Hierfür ist eine Änderung des rechtsgültigen Bebauungsplanes Solpark erforderlich. Die notwendigen umwelt- und naturschutzrechtlichen Belange werden im Rahmen des Umweltberichts mit Eingriff- und Ausgleichsbilanzierung abgehandelt.

Die derzeit im Verfahren befindliche 7D Fortschreibung des Flächennutzungsplanes umfasst bereits die Änderung der Grünfläche in eine Gewerbegebietsfläche.

Die bauliche Höhenentwicklung orientiert sich an den bisherigen Festsetzungen im Bebauungsplan Solpark. Weiterhin ist eine dreigeschossige Bebauung möglich. Auch die Festsetzung am östlichen Gebietsrand mit einer Gebäudehöhe von max. 25 m wird für diese Teilfläche übernommen. Eine Ausnahme bildet der Bereich unmittelbar am Europaplatz. Hier wird vorgeschlagen von der bisherigen Festsetzung von max. drei Geschossen auf fünf Vollgeschosse abzuweichen, um einerseits den großen Platzraum städtebaulich zu fassen und andrerseits auf einen erhöhten Flächenbedarf im Gebiet reagieren zu können. Die Gebäudehöhen befinden sich nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand unterhalb der Höhenbegrenzung des Flugplatzes, werden im Rahmen des weiteren Verfahrens jedoch mit den zuständigen Behörden selbstverständlich noch abgestimmt.

Die bisher bestehende Nutzung als Gewerbegebiet wird beibehalten, allerdings mit der Ergänzung zentrenrelevanten Einzelhandel auszuschließen und damit einer innenstadtschädlichen Entwicklung gegenzusteuern.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung wird von folgenden Grenzen bestimmt: Im Norden, Osten und Süden durch die Alfred-Leikam-Straße und im Westen durch die Max-Planck-Straße.

Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Abgrenzungsplan

Beschluss:

Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss:

A) Bebauungsplan Nr. 0313-01/19 „Solpark – Änderung Alfred-Leikam-Straße“
Der B-Plan Nr. 0313 – 01/19 „Solpark – Änderung Alfred-Leikam-Straße“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan vom Fachbereich Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, M 1:500 vom 26.02.2015 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0313-01/19 „Solpark – Änderung Alfred-Leikam-Straße“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil vom Fachbereich Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung vom 26.02.2015. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Solpark – Änderung Alfred-Leikam-Straße“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
Bebauungsplan und örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautende Begründung beigefügt.
(einstimmig - 32 -)

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