https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php?title=7336245/meetingminutes/7336362/paragraph&feed=atom&action=history7336245/meetingminutes/7336362/paragraph - Versionsgeschichte2024-03-28T08:54:48ZVersionsgeschichte dieser Seite in Ratsinformationssytem Schwäbisch HallMediaWiki 1.18.1https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php?title=7336245/meetingminutes/7336362/paragraph&diff=47914&oldid=prevKitterer: Änderung am 24.04.2015 09:55, durch Sigrid Kitterer.2015-04-24T07:55:47Z<p>Änderung am 24.04.2015 09:55, durch Sigrid Kitterer.</p>
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<p><b>Neue Seite</b></p><div>{{paragraph_template<br />
|paragraph-attribute-id=7336362|paragraph-attribute-mm_id=7336245|paragraph-attribute-number=14|paragraph-attribute-subnumber=2|paragraph-attribute-full_number=14/2|paragraph-attribute-meeting_collecting_main=67/15|paragraph-attribute-title=Bebauungsplan "Teurershof - Änderung Hopfengarten"; hier: Bewertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit/ Behörden und Satzungsbeschluss|paragraph-attribute-statement=<p><br />
Die Bebauungsplan&auml;nderung &bdquo;Teurershof I - &Auml;nderung Hopfengarten&ldquo; beinhaltet die Ausweisung eines Wohnbaufeldes und private Gr&uuml;nfl&auml;chen. Im bisher rechtsg&uuml;ltigen Bebauungsplan war die Fl&auml;che insgesamt als &ouml;ffentliche Gr&uuml;nfl&auml;che ausgewiesen. Der Auslegungsbeschluss wurde im Juli 2014 (GR 30.07.14, [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/4890045/meetingminutes/6134291/paragraph &sect; 162]) gefasst.</p><br />
<p><br />
Der Bebauungsplanentwurf lag vom 25.11.2014 bis 29.12.2014 &ouml;ffentlich aus. Zugleich wurden die Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange &uuml;ber die Planung informiert.</p><br />
<p><br />
Von Seiten der <strong>&Ouml;ffentlichkeit</strong> wurden <strong>keine Bedenken oder Anregungen</strong> vorgetragen.</p><br />
<p><br />
Von Seiten der <strong>Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange</strong> gingen folgende Stellungnahmen ein:</p><br />
<p><br />
Das <strong>Landratsamt Schw&auml;bisch Hall, Bau und Umweltamt, Untere Naturschutzbeh&ouml;rde</strong> teilt in seiner Stellungnahme folgendes mit:Grunds&auml;tzlich k&ouml;nnen wir der Planung zustimmen, haben jedoch folgende Anmerkung:<br /><br />
Die Gr&uuml;nfl&auml;che wurde urspr&uuml;nglich unter Geltung des BbauG (Bundesbaugesetz) festgesetzt. Zwar kannte dies keine direkte Ausgleichspflicht wie das BauGB (Baugesetzbuch), aber Belange des Natur- und Landschaftsschutzes waren zu ber&uuml;cksichtigen und mit in die Abw&auml;gung einzubeziehen. Die Festsetzung von Gr&uuml;nfl&auml;chen war Teil dieser Abw&auml;gung f&uuml;r den Naturschutz. Daher m&uuml;ssen gegen die Umwandlung der Gr&uuml;nfl&auml;che in eine Baufl&auml;che hier zuerst einmal Bedenken erhoben werden.<br /><br />
Zu begr&uuml;&szlig;en ist aber, dass die Stadt hier eine Ausgleichspflicht anerkennt und entsprechende Ma&szlig;nahmen vorsieht. Aus naturschutzfachlicher Sicht w&auml;re der Erhalt der gesamten Gr&uuml;nfl&auml;che besser. Diese hat auch durch die Anbindung an den Wald im Heimbachtal schon eine &ouml;kologische Bedeutung, dies gilt auch f&uuml;r den Artenschutz. Schlie&szlig;lich lassen sich Brutreviere auch f&uuml;r Kulturfolger nicht grenzenlos verdichten und einengen.<br /><br />
Die planexternen Ausgleichsma&szlig;nahmen werden mittels &ouml;ffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen der Stadt Schw&auml;bisch Hall und dem Landratsamt Schw&auml;bisch Hall gesichert. Wir haben dieser Stellungnahme einen Vertragsentwurf beigef&uuml;gt und bitten um kurzfristige R&uuml;ckmeldung, ob seitens der Stadt Schw&auml;bisch Hall noch &Auml;nderungen und/oder Erg&auml;nzungen gew&uuml;nscht werden.<br /><br />
Der Vertrag ist von Herrn Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim sp&auml;testens mit dem Satzungsbeschluss zu unterschreiben.</p><br />
<p><br />
<u>Abw&auml;gungsvorschlag:</u><br /><br />
Die vorgesehenen planexternen Ausgleichsma&szlig;nahmen befinden sich auf der Fl&auml;che zwischen Rinderbachweg und Stuttgarter Stra&szlig;e B19. Durch die &Auml;nderung der Bewirtschaftungsform der vorhandenen artenarmen Fettwiese (zweisch&uuml;rige, sp&auml;te Mahd mit Abr&auml;umen des Schnittgutes, wetterabh&auml;ngig Mitte Juni und Mitte September) soll die Fl&auml;che zu einer artenreichen Fettwiese entwickelt werden. Die Ma&szlig;nahme dient der Erh&ouml;hung der biologischen Vielfalt und der langfristigen Erhaltung des Streuobstbestandes. Diese Ma&szlig;nahme wurde im Vorfeld mit der Unteren Naturschutzbeh&ouml;rde abgestimmt und ist Inhalt des genannten &ouml;ffentlich-rechtlichen Vertrags. Der Vertrag wird sp&auml;testens mit dem Satzungsbeschluss unterschrieben.</p><br />
<p><br />
<br /><br />
Die <strong>Deutsche Telekom Technik GmbH, Heilbronn</strong> teilt mit, dass sich im Planbereich Telekommunikationslinien der Telekom befinden, die aus beigef&uuml;gtem Plan ersichtlich sind. Es wird gebeten darauf R&uuml;cksicht zu nehmen.<br /><br />
Bei der Bauausf&uuml;hrung ist darauf zu achten, dass Besch&auml;digungen der vorhandenen Telekommunikationslinien vermieden werden und aus betrieblichen Gr&uuml;nden (z.B. im Falle von St&ouml;rungen) der ungehinderte Zugang zu den Telekommunikationslinien jederzeit m&ouml;glich ist. Es ist deshalb erforderlich, dass sich die Bauausf&uuml;hrenden vor Beginn der Arbeiten &uuml;ber die Lage der zum Zeitpunkt der Bauausf&uuml;hrung vorhandenen Telekommunikationslinien der Telekom informieren. Die Kabelschutzanweisung der Telekom ist zu beachten.</p><br />
<p><br />
<u>Abw&auml;gungsvorschlag:</u><br /><br />
Die Ausf&uuml;hrungen werden zur Kenntnis genommen.</p><br />
<p><br />
<br /><br />
Im Bebauungsplan wird die unterirdische Verlegung von Telekommunikationslinien festgelegt. Dieser Forderung widersprechen wir mit folgender Begr&uuml;ndung: Regelungen zur Zulassung der oberirdischen Ausf&uuml;hrung von Telekommunikationslinien sind in &sect; 68 Absatz 3 S&auml;tze 2 und 3 TKG abschlie&szlig;end enthalten. Die Kriterien zur Festlegung der Art und Weise der Trassenf&uuml;hrung von Telekommunikationsleitungen sind damit bundesgesetzlich geregelt. Nach dem Rechtsgrundsatz aus Art. 31 GG bricht Bundesrecht Landesrecht.<br /><br />
Ein Verbot von oberirdisch gef&uuml;hrten Telekommunikationslinien kann deshalb nicht in einen Bebauungsplanverfahren nach Landesrecht einseitig vorgenommen werden. Es ist daher rechtswidrig und muss zur&uuml;ckgenommen werden.<br /><br />
Wir sind daran interessiert, die unterirdische Verlegung in der Regel zu realisieren, wenn die Vorteile einer koordinierten Erschlie&szlig;ung sowie einer ausreichenden Planungssicherheit gegeben sind und uns dabei keine Mehrkosten entstehen.</p><br />
<p><br />
<u>Abw&auml;gungsvorschlag:</u><br /><br />
Die Festsetzung nach der Versorgungsleitungen generell nur unterirdisch zugelassen sind, hat st&auml;dtebauliche Gr&uuml;nde. Mit dem Ziel, ein qualitativ wertvolles Baugebiet zu erhalten, ist ein Stra&szlig;enbild mit st&ouml;renden Masten und Leitungen nicht gew&uuml;nscht. An den Festsetzungen wird festgehalten.</p><br />
<p><br />
&nbsp;</p><br />
<p><br />
Sollten an dem betreffenden Standort ein Anschluss an das Telekommunikationsnetz der Telekom ben&ouml;tigt werden, bitten wir zur Koordinierung mit der Verlegung anderer Leitungen rechtzeitig, mindestens 3 Monate vor Baubeginn, mit uns in Verbindung zu treten.</p><br />
<p><br />
<u>Abw&auml;gungsvorschlag:</u><br /><br />
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.</p><br />
<p><br />
<br /><br />
Das <strong>Regierungspr&auml;sidium Stuttgart</strong> teilt folgendes mit:<br /><br />
Es bestehen keine raumordnerischen Bedenken gegen den Bebauungsplan. Die aktive Ma&szlig;nahme der Innenentwicklung wird begr&uuml;&szlig;t.<br /><br />
Vorsorglich weisen wir auf Plansatz 2.4.0 Absatz 5 (Z) des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 hin, welcher f&uuml;r ein Mittelzentrum wie Schw&auml;bisch Hall eine Mindestbruttowohndichte von 60 Einwohnern/ha als Ziel der Raumordnung definiert.</p><br />
<p><br />
<u>Abw&auml;gungsvorschlag:</u><br /><br />
Die Ausf&uuml;hrungen werden zur Kenntnis genommen.</p><br />
<p><br />
<br /><br />
Der <strong>Regionalverband Heilbronn-Franken</strong> teilt mit, dass die Planungsabsicht der &Auml;nderung eines bestehenden Bebauungsplans in Schw&auml;bisch Hall-Teurershof zur inner&ouml;rtlichen Verdichtung zu Wohnbauzwecken aus regionalplanerischer Sicht begr&uuml;&szlig;t wird.</p><br />
<p><br />
<u>Abw&auml;gungsvorschlag:</u></p><br />
<p><br />
Die Ausf&uuml;hrungen werden zur Kenntnis genommen.</p><br />
<p><br />
<br /><br />
&Uuml;ber die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Darstellung erl&auml;utert, entschieden. Den formulierten Abw&auml;gungsvorschl&auml;gen zu den jeweiligen Stellungnahmen wird zugestimmt.</p><br />
<p><br />
Anlage: [[Media:15-67_LplanA3.pdf{{!}}Lageplan]]</p><br />
<p><br />
Weitere Unterlagen: [[Media:15-67_Brutvogelkartierung.pdf{{!}}Brutvogelkartierung]] / [[Media:15-67_LplanBrutvogelkartierung.pdf{{!}}Lageplan Brutvogelkartierung]] / [[Media:15-67_Begruendung.pdf{{!}}Begr&uuml;ndung]] / [[Media:15-67_Textteil.pdf{{!}}Textteil]] / [[Media:15-67_OertlBauvorschriften.pdf{{!}}&Ouml;rtliche Bauvorschriften]] /&nbsp; [[Media:15-67_Umweltbericht.pdf{{!}}Umweltbericht]] / [[Media:15-67_RelevanzpruefungGekoplan.pdf{{!}}Relevanzpr&uuml;fung]]</p><br />
|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=<p><br />
<u>A) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 0192-01/08 &bdquo;Teurershof I - &Auml;nderung Hopfengarten&quot;</u><br /><br />
Der Bebauungsplan Nr. 0192-01/08 &bdquo;Teurershof I - &Auml;nderung Hopfengarten&quot; wird gem&auml;&szlig; &sect; 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan des Fachbereiches Planen und Bauen, Abtl. Stadtplanung, im M&nbsp;1:500 vom 01.10.2013 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.</p><br />
<p><br />
<br /><br />
<u>B) Satzungsbeschluss &Ouml;rtliche Bauvorschriften gem. &sect; 74 LBO f&uuml;r das Baugebiet &quot;0192-01/08 Teurershof I - &Auml;nderung Hopfengarten&quot;</u><br /><br />
Die &ouml;rtlichen Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet &bdquo;Teurershof I - &Auml;nderung Hopfengarten&quot; werden gem&auml;&szlig; &sect; 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit &sect; 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil des Fach&shy;bereiches Planen und Bauen, Abtl. Stadtplanung, vom 01.10.2013. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungs&shy;planes &bdquo;Teurershof I - &Auml;nderung Hopfengarten&quot;</p><br />
<p><br />
F&uuml;r beide Satzungen ist eine gleich lautend datierte Begr&uuml;ndung beigef&uuml;gt.</p><br />
|paragraph-attribute-comments=|paragraph-attribute-keywords=|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Bebauungsplan "Teurershof - Änderung Hopfengarten"; hier: Bewertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit/ Behörden und Satzungsbeschluss|paragraph-template-committee=Gemeinderat|paragraph-template-start_date=18.03.2015|paragraph-template-backlink=7336245/0/meetingminutes|}}<br />
<br />
[[Category:TYP:P|7336362]]<br />
[[Category:MMID:7336245|########14#########2]]<br />
[[Category:SEC:PUB]]<br />
[[Category:Startdate|2015-03-18]]</div>Kitterer