§ 61 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Teurershof - Erweiterung Waldorfschule"; a) Planungsermächtigung; b) Aufstellungsbeschluss und Änderung des Flächennutzungsplans (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

zu a)

Die Freie Waldorfschule Schwäbisch Hall e.V. hat im Bau- und Planungsausschuss am 03.02.2014, § 8, ihre weiteren Entwicklungsabsichten vorgestellt. Neben einer Kindergrippe soll ein Neubau für den Kindergarten, eine Erweiterung der Sporthalle unter anderem für den Circus Compostelli sowie ein Hofladen mit Hofcafé realisiert werden. Die Pläne wurden von den Mitgliedern des Ausschusses ausdrücklich begrüßt.

Als Fläche für die Weiterentwicklung wurde eine bisher unbebaute Wiese im Bereich Teurerweg, zwischen Schulgelände und Evangelischer Sophie-Scholl-Gemeinde vorgeschlagen.

Für die Baumaßnahmen Kindergrippe und Kindergarten besteht derzeit im rechtsgültigen Bebauungsplan kein Baurecht. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche in Teilbereichen als Gemeinbedarfsfläche sowie Grünfläche mit Spielplatz dargestellt.

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen hier von dem vom Gesetzgeber für derartige Maßnahmen vorgesehen Instrument eines Vorhaben- und Erschließungsplans (§ 12 BauGB) Gebrauch zu machen und den Bereich, für den jetzt Neubaumaßnahmen geplant sind, zu überarbeiten. Die Freie Waldorfschule Schwäbisch Hall e. V. möchte gerne hiervon Gebrauch machen.

Im Rahmen dieses Verfahrens wird die Freie Waldorfschule Schwäbisch Hall e. V. als Vorhabenträger vom Gemeinderat autorisiert, ein Bauleitplanverfahren für bestimmte Grundstücke, die für das Vorhaben in Anspruch genommen werden, durchzuführen. Der Flächennutzungsplan wird im weiteren Verfahren angepasst.

Anlage: Lageplan

 

zu b)

Die Freie Waldorfschule Schwäbisch Hall e.V. hat im Bau- und Planungsausschuss am 03.02.2014, § 8, ihre weiteren Entwicklungsabsichten vorgestellt. Neben einer Kinderkrippe sollen ein Neubau für den Kindergarten, eine Erweiterung der Sporthalle unter anderem für den Circus Compostelli sowie ein Hofladen mit Hofcafé realisiert werden. Die Pläne wurden von den Mitgliedern des Ausschusses ausdrücklich begrüßt.

Als Fläche für die Weiterentwicklung wurde eine bisher unbebaute Wiese im Bereich Teurerweg, zwischen Schulgelände und Evangelischer Sophie-Schol-Gemeinde vorgeschlagen.

Für die Baumaßnahmen Kinderkrippe und Kindergarten besteht derzeit im rechtsgültigen Bebauungsplan kein Baurecht.

In der rechtsgültigen 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist der südliche Teil des Plangebietes als Gemeinbedarfsfläche, der nördliche Bereich als Grünfläche und Spielplatz dargestellt. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die gesamte Plangebietsfläche als Sondergebiet für soziale und kulturelle Zwecke ausgewiesen werden. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.

Um verbindliches Planungsrecht zu schaffen, ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger Freie Waldorfschule Schwäbisch Hall e.V. als Vorhaben- und Erschließungsplan durchgeführt werden.

Inhalt des Bebauungsplanes ist im Wesentlichen die Neuausweisung eines Baufeldes für den Neubau einer Kinderkrippe und eines Kindergartens im Bereich zwischen Teurerweg und Teurersee. Das gesamte dargestellte Plangebiet ist derzeit durch drei verschiedene Bebauungspläne überplant. Um hier eine übersichtlichere Plandarstellung zu erreichen und die weiteren Planungsabsichten der Waldorfschule rechtlich zu sichern wird eine Gesamtüberarbeitung vorgeschlagen. Somit können der geplante Hofladen mit Hofcafé im Eingangsbereich der Schule, südlich der bestehenden Sporthalle und der geplante Anbau an die Sporthalle als Übungsraum und Heimat für den Circus Compostelli ebenfalls gleich rechtlich im Bebauungsplan gesichert werden.

Alle Gebäude sind eingeschossig geplant, wobei die vorgesehenen Gebäudehöhen sehr stark, je nach Art der vorgesehenen Nutzung variieren: z. B. Kinderkrippe max. Traufhöhe 3,80 m, Sporthallenerweiterung für Circus Compostelli max. Traufhöhe 6,50 m.

Im Auftrag des Vorhabenträgers Freie Waldorfschule Schwäbisch Hall e. V. hat das Büro Kuhn Architekten Schwäbisch Hall den Entwurf des Bebauungsplans und den Entwurf der Begründung mit Textteil und Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan erstellt. Vom Büro Traub Landschaftsarchitektur ist der Umweltbericht mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und Grünordnungsplan erarbeitet worden.

Die Verwaltung schlägt in Abstimmung mit dem Vorhabenträger vor, den Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss zu fassen und einen entsprechenden Durchführungsvertrag zu schließen.

Anlage 1: Orientierungsplan
Anlage 2: Lageplan

Weitere Unterlagen: Begründung / Textteil / Örtliche Bauvorschriften / Umweltbericht

Beschluss:

zu a):

Der Gemeinderat ermächtigt die Freie Waldorfschule Schwäbisch Hall e.V. einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan auszuarbeiten. Die Abgrenzung ist im beigefügten Lageplan dargestellt.
(einstimmig - 33 -)

zu b):

1. Parallelverfahren des Flächennutzungsplanes
In der rechtsgültigen 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist der südliche Teil des Plangebietes als Gemeinbedarfsfläche, der nördliche Bereich als Grünfläche und Spielplatz dargestellt. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die gesamte Plangebietsfläche als Sondergebiet für soziale und kulturelle Zwecke ausgewiesen werden. Der Flächen­nutzungs­plan ist entsprechend im Parallelverfahren anzupassen.


2. Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss:
A) Bebauungsplan Nr. 0192-01/09 „Teurershof – Erweiterung Waldorfschule“

Der B-Plan Nr. 0192 – 01/09 „Teurershof – Erweiterung Waldorfschule“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1und § 12 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Vorentwurf des Büro Kuhn Architekten Schwäbisch Hall, M 1:500 vom 26.02.2015 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Büro Kuhn Architekten mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

B.) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0192-01/09 „Teurershof – Erweiterung Waldorfschule“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 und § 12 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung im Vorentwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Vorentwurf des Textteiles des Büro Kuhn Architekten Schwäbisch Hall, vom 26.02.2015. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes „Teurershof – Erweiterung Waldorfschule“. Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Büro Kuhn Architekten mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
(einstimmig - 33 -)

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