§ 60 - Bewältigung der Umleitung bei Vollsperrung der B 19 Ortsdurchfahrt Untermünkheim (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

In Untermünkheim steht bekanntlich die Erneuerung der Sperbersbachbrücke im Zuge der B 19 in der Ortsdurchfahrt an. Es handelt sich um eine Verdolung, die auf einer Länge von ca. 180 m zwischen den Einmündungen der L 1045 nach Enslingen und der K 2575 nach Wittighausen unter der B 19 verläuft. Nach dem Planfeststellungsbeschluss des Regierungs­präsidiums lässt die Baumaßnahme keinen Aufschub zu. Sie soll im April begonnen werden und erfordert dann ab Anfang/Mitte Mai 2015 bis November 2015 eine Vollsperrung der B 19.

Nachdem der Weilertunnel - entgegen der ausdrücklichen Forderung der Stadt Schwäbisch Hall - nicht vor dieser Baumaßnahme realisiert wird, muss der Verkehr über die überlastete zweispurige B 14/19 durch Schwäbisch Hall umgeleitet werden.
Dazu hat die Stadt Schwäbisch Hall im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wie folgt Stellung genommen:

Die Leistungsfähigkeitsuntersuchung von Modus Consult Ulm prognostiziert im Fall der Umleitung eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens zwischen rund 6.200 und 7.700 Kfz/24 Stunden im Zuge der Stuttgarter Straße und zwischen rund 5.600 und 6.200 Kfz/24 Stunden im Zuge der Johanniterstraße.
Speziell der Straßenabschnitt, auf dem die beiden Bundesstraßen 14 und 19 noch auf 2 Spuren verlaufen, bildet ein Nadelöhr. Davor und danach ist die B 14/19 bereits 4-spurig ausgebaut und entsprechend leistungsfähig. Das Nadelöhr der Johanniterstraße ist bereits bisher mit einem Verkehrsaufkommen von 26.700 Kfz/24, das der Stuttgarter Straße mit 32200 Kfz/24 Stunden belastet. Es ist unvorstellbar, dass die für den Umleitungsfall prognostizierte Verkehrsmenge von 33.000 bzw. 39.900 Kfz/24 Stunden auf diesem zweispurigen Abschnitt bewältigt werden kann.
Bereits jetzt ist in den Spitzenstunden die Leistungsgrenze erreicht bzw. teilweise überschritten. Es wäre somit unverantwortlich, den Umleitungsverkehr quasi ins Chaos hineinzusteuern.“

Nach den Plänen des Regierungspräsidiums soll nun trotzdem der gesamte Verkehr über die Westumgehung und die Stuttgarter Straße bzw. Johanniterstraße umgeleitet werden. Um einen totalen Infarkt zu vermeiden, sind nun alle Beteiligten gefordert, die Umleitung so zu regeln, dass unnötiger Verkehr auf der OD Schwäbisch Hall vermieden wird. Anordnende Verkehrsbehörde für die gesamte Umleitungsbeschilderung ist das Landratsamt, weil sich die Baustelle in Untermünkheim befindet.

Die Stadtverwaltung hat in verschiedenen Gesprächen verdeutlicht, dass der aus Osten über die L 1060 und die Ostumfahrung kommende Verkehr Richtung Künzelsau über die L 2218 und die BAB 6 von Wolpertshausen bis Kupferzell umgeleitet werden muss. Das schlägt auch das vom RP mit der Leistungsfähigkeitsuntersuchung beauftragte Büro MODUS CONSULT ULM vor. Die Bauleitung Schwäbisch Hall des Regierungspräsidiums, das Polizeipräsidium Aalen und das Landratsamt lehnen dies jedoch im Augenblick u.a. mit der Begründung ab, dass auf diesem Streckenabschnitt der BAB 6 zusätzlich zur bereits laufenden Sanierung der Kochertalbrücke ab September auch noch eine Fahrbahndecken­erneuerung geplant sei und die Verkehrsteilnehmer bei einer Umleitung über die BAB 6 überfordert seien.

Dies ist aus der Sicht der Stadt nicht nachvollziehbar und auch aus Gründen der öffentlichen Sicherheit (insbesondere auch im Interesse eines funktionierenden Feuerwehr- und Rettungsdienstes) nicht akzeptabel. Es ist nicht zu verantworten und der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln, dass der in Schwäbisch Hall ohnehin zu erwartende Stau auch noch durch unkoordinierte Baumaßnahmen vergrößert wird. Außerdem ist es wichtig, auf den Umleitungsstrecken für einen geordneten und sicheren Verkehrsfluss zu sorgen, damit auch der ÖPNV einschließlich der Schülerbeförderung weiter funktionieren kann und der Weg für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge nicht blockiert wird.

Die Stadt kann nicht akzeptieren, dass der an der Ellwanger Straße bei der Bausparkasse vom Osten kommende Verkehr entgegen der jetzigen Wegweisung (die nach Künzelsau rechts über die L 2218 führt) nun während der Vollsperrung durch die ohnehin überlastete Stadt (Johanniterstraße und Stuttgarter Straße) zur Westumgehung umgeleitet wird. Dieser Verkehr muss weiter über die L 2218 geleitet werden. Für PKW besteht auch während der Zeit der Vollsperrung der B 19 die Möglichkeit in Untermünkheim rechts in die L 1045 abzubiegen und über das Kochertal (Enslingen und Braunsbach) nach Künzelsau zu fahren. Außerdem steht für PKW die Verbindung von der L 2218 (Cröffelbacher Steige) über Geislingen zur Verfügung. Für LKW ist die Umleitung über die BAB 6 Anschlussstelle Wolpertshausen / Ausfahrt Kupferzell zumutbar.

Bei Unfällen auf der BAB 6 wird bekanntlich der gesamte Autobahnverkehr über die Bedarfsumleitung durch Schwäbisch Hall geleitet. Dies ist während der Zeit der Vollsperrung der B 19 sinnlos, zumal der gesamte Verkehr in den Stau geleitet werden würde. Deshalb fordert die Stadt eine alternative Bedarfsumleitung nördlich der BAB 6. Da dies aufgrund der Engstelle in Braunsbach für LKW nicht funktioniert, muss dies wenigstens für die PKW so vorgesehen werden.

Sämtliche Maßnahmen, die zur Bewältigung des Verkehrs während der Vollsperrung der B 19 in Untermünkheim notwendig sind bzw. eventuell zusätzlich nötig werden könnten, sind in der Anlage aufgelistet. Ein besonderes Augenmerk gilt dem ÖPNV. Um insbesondere auch einen geordneten Schülerverkehr zu gewährleisten, haben sich die Verkehrsunternehmen gemeinsam mit dem KreisVerkehr auf einen „Baufahrplan“ verständigt.

Alle Maßnahmen wurden am 25.02.2015 im Verkehrsgespräch gemeinsam mit dem Regierungspräsidium, dem Polizeipräsidium Aalen, den Verkehrsunternehmen und den betroffenen städtischen Fachbereichen erörtert. Mit Ausnahme der oben erwähnten Punkte und des lt. Nr. 6 beabsichtigten Lkw-Verbots auf den Kreisstraßen K 2567 und 2558 konnte Einvernehmen erzielt werden.

Anlage 1: Maßnahmenkatalog neu
Anlage 2: Lageplan Maßnahmenkatalog
Anlage 3: Lageplan Schulweg SZW

 

Oberbürgermeister Pelgrim stellt klar, dass es sich nicht um eine städtische Maßnahme, sondern um eine Bundesmaßnahme handelt. Es wird eine schwierige Verkehrssituation entstehen, dem man hätte mit einem vierspurigen Ausbau der B 14/ B 19 begegnen können (Weilertunnel). Man hat nun versucht, im Vorfeld die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten (verstärkter Bau von Abbiegespuren, Veränderungen von Ampelschaltungen sowie Veränderungen im ÖPNV). Die Stadtverwaltung ist bemüht, den Verkehr bestmöglich am Laufen zu halten - auch im Hinblick auf die Bedeutung von Feuerwehr und Rettungsfahrzeugen (Ampelaufhebung Scharfes Eck).

Stadtrat Rempp sieht die Maßnahme 4.3 (Verlegung der Fußgängerfurt am SZW) kritisch. Er sieht den Mehrnutzen für den Autoverkehr für gering - bei gleichzeitiger erhöhter Gefahr für fahrradfahrende Kinder.

Stadträtin Niemann meint, man hätte die Sperrung in Untermünkheim zum Anlass nehmen können, vermehrt alternative Fortbewegungsmittel zu forcieren. Eine Chance, alternative Fortbewegungsmittel in den Fokus zu rücken, wurde vertan.

Stadtrat Preisendanz sieht die Gefahr, dass zum einen Schülerinnen/ Schüler unkoordiniert am bisherigen Ampelstandort die Fahrbahn überqueren und zusätzlich noch der reguläre Fußgängerverkehr mittels verlegter Fußgängerfurt hinzukommt - dies würde bedeuten, dass die Autofahrerinnen/ -fahrer zweimal anhalten müssen.

Stadtrat Weber hält die Vergrößerung der Staufläche und die Verlegung der Fußgängerampel für sinnvoll - auf diese Weise kann der Kreisverkehr weiter arbeiten, auch wenn die Ampel auf Rot steht.

Dem pflichtet Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink bei: Es ist angedacht, die Fußgängerfurt dauerhaft in Richtung Bibersfeld zu verschieben.

Oberbürgermeister Pelgrim legt Wert darauf, dass Menschen, die im Verhalten im Straßenverkehr nicht so geübt sind, Alternativen angeboten werden.

Stadtrat Wanner bittet, neben der Verlegung der Fußgängerfurt auch die Grünphase für Fußgänger zu verlängern.

Stadträtin Härterich hinterfragt, ob die Maßnahme 2.2 (Einbahnregelung in der nördlichen Salinenstraße) mit den Rettungskräften des DRK abgestimmt ist.

Stellvertretender Fachbereichleiter Bürgerdienste & Ordnung Hoben erläutert, dass die Umsetzung dieser Maßnahme noch nicht abschließend entschieden ist.

Beschluss:

Den vorgesehenen Maßnahmen wird zugestimmt.
(25 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 7 Enthaltungen)

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