§ 58 - Neufassung der Benutzungssatzung der Stadtbibliothek (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Änderungen der Ausleihmodalitäten der Fernleihe machen eine Änderung der Gebühren­ordnung der Stadtbibliothek erforderlich. In diesem Zuge sollen die Mahnfristen korrigiert und die Benutzungssatzung der Stadtbibliothek aktualisiert und neu gefasst werden.

1. Änderung der Benutzungssatzung
Die Benutzungssatzung der Stadtbibliothek beschreibt Aufgaben und Zielgruppe, Regelungen zur Anmeldung, Ausleihe, Haftung und zum Aufenthalt in der Stadtbibliothek (Anlage). Die Gebühren werden als Anlage der Benutzungssatzung beigefügt. Damit wird der Verwaltungs­aufwand für künftige Anpassungen des Gebührenverzeichnisses und die Bei­treibung säumiger Gebühren reduziert. 

2. Änderung der Gebühren für die Fernleihe
Neu geregelt wurde die Fernleihe in Baden-Württemberg. Die Württembergische Landes­bibliothek fungiert nicht mehr als Leitbibliothek, die bis Ende 2013 Bücher kostenfrei zur Verfügung gestellt hat. Die Bücher kommen jetzt vermehrt direkt aus anderen Bibliotheken, die im Fernleihverbund zusammengeschlossen sind. Für jede Fernleihbestellung wird der Stadtbibliothek ein Entgelt  in Höhe von 1,50 € in Rechnung gestellt. Damit erhöhen sich die Ausgaben der Stadtbibliothek für das Serviceangebot Fernleihe.
Bisher erhebt die Stadtbibliothek für eine zumindest teilweise Deckung ihrer Kosten ein Fernleihentgelt von 3,50 € je Buch. Schülerinnen und Schüler bezahlen einen ermäßigten Betrag in Höhe von 1,50 €.  Konnte ein Buch nicht über die Landesbibliothek ausgeliehen werden, so wurde ein Aufschlag in Höhe von 1,50 €  berechnet.

Mit Wirkung zum 01.04.2015 sollen die Gebühren für die Fernleihe vereinheitlicht und moderat angepasst werden:
- Vollzahlende:  4,00 € je Fernleih-Bestellung
- Schülerinnen/Schüler (Studierende/ Auszubildende) Sozialermäßigung: 2,50 € je Fernleih-Bestellung

Die neuen Gebühren entlasten die Ausleihenden, die bisher für Bücher, die nicht aus der Württembergischen Landesbibliothek kamen, einen Gesamtbetrag in Höhe von 5 € bzw. 3 € bezahlen. Die Ausleihenden, deren Bücher aus der Württembergischen Landesbibliothek kommen, bezahlen künftig eine geringfügig höhere Gebühr.
Mit der Gebührenanpassung können die Mehrausgaben der Stadtbibliothek durch die Neuregelung der Fernleihe in Baden-Württemberg kostenneutral aufgefangen werden.


3. Änderung der Mahnfristen und Versäumnisgebühren
Bisher erinnert die Stadtbibliothek zwei Wochen nach Ablauf der Leihfrist mit dem Versand einer 1. Mahnung (Mahngebühr: 2, 50 €) säumige Leserinnen und Leser daran, dass noch Medien entliehen sind, deren Leihfrist überschritten ist. Zu diesem Zeitpunkt sind pro entliehenem Medium bereits Versäumnisgebühren in Höhe von 5 € zu bezahlen, bei Spielfilm-DVDs je Film 20 €.  Immer wieder bemängeln Betroffene, dass diese 1. Mahnung aus ihrer Sicht zu spät erfolgt.
Vorgeschlagen wird, künftig schon eine Woche nach Ablauf der Leihfrist die 1. Mahnung zu versenden. Die 2. sowie die 3. Mahnung sollen anschließend im Abstand von jeweils einer Woche folgen. Versäumnisgebühren sollen künftig am dem Tag des Versands der 1. Mahnung anfallen.


4. Verbesserungen der Servicequalität
Großer Beliebtheit erfreut sich das im Mai 2013 unmittelbar vor dem Glashaus aufgestellte Medienrückgabesystem, das eine Rückgabe ausgeliehener Medien rund um die Uhr unabhängig von den Öffnungszeiten der Bibliothek ermöglicht.
Seit März 2014 verleiht die Stadtbibliothek verschiedene E-Reader. Dies ermöglicht es den Nutzerinnen und Nutzern, unterschiedliche Geräte im Alltag auszuprobieren. Das Angebot flankiert die Entleihung von digitalen Medien  in der Onleihe und wird rege in Anspruch genommen. Die Leihbedingungen für E-Reader werden in der neuen Benutzungs­satzung geregelt.
Vermehrt wurde in der Stadtbibliothek die Möglichkeit einer Bezahlung mit E-Cash nachgefragt. Anfang Juli 2014 wurde deshalb ein EC-Karten-Terminal eingerichtet.
Deutlich zugenommen hat die Nachfrage nach einem freien WLAN-Zugang in der Stadt­bibliothek. Die Anbindung der Stadtbibliothek an WLAN im Zuge der WLAN-Lösung für die Innenstadt wird diesen häufig geäußerten Bedarf befriedigen.

Anlage: Benutzungssatzung

Beschluss:

  1. Der Gemeinderat stimmt der geänderten Benutzungssatzung der Stadtbibliothek mit Wirkung zum 01.04.2015 zu.
  2. Der Gemeinderat beschließt das neue Gebührenverzeichnis der Stadtbibliothek.

(einstimmig - 33 -)

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