§ 36 - Neubau Lärmschutzwand Dr.-Max-Bühler-Straße (öffentlich)

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Sachvortrag:

Im Rahmen der Planungen der heutigen Dr.-Max-Bühler-Straße und des Kreisverkehrsplatzes (KVP) Raibacher Straße - Steinbeisweg - Dr.-Max-Bühler-Straße wurde den Angrenzern der Bau einer Lärmschutzwand zugesagt.

Beim Bau des KVP wurde bei den Grundstücken Nr. 51 und 55/3 ein Grunderwerb für die Lärmschutzwand berücksichtigt.
Besondere schalltechnische Anforderungen waren nicht vereinbart. Es wurde die Höhenlage von der Dr.-Max-Bühler-Straße aus mit Oberkante Lärmschutzwand 2,50 m festgelegt.

Vom Ingenieurbüro ISTW, Schwäbisch Hall wurden fünf Varianten mit unterschiedlichen Konstruktionen untersucht. Die Variante mit einer Pflanzwand wurde im Hinblick auf den erhöhten Grunderwerb nicht weiter berücksichtigt.

Die weiteren Untersuchungen zeigten die beiden nachfolgend aufgeführten Varianten im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit, die Funktion und die Gestaltung als vorteilhaft an:

Variante I : System Larix
Das System Larix besteht aus einer Holzkonstruktion mit einer Schallschutzfüllung. Es ist von einer langen Nutzungsdauer (ca. 40 Jahre) auszugehen. Das Lärmschutzwand-System wurde in der Raibacher Straße und in Breitenstein erfolgreich eingebaut. Trotz vergleichsweise geringer Mehrkosten empfiehlt die Verwaltung, den bereits in der Umgebung vorhandenen Bau­typus weiterzuverwenden.

Variante II : System Kokowall Lite
Beim System Kokowall Lite ist auch die Aufwendung für die Pflege der Bepflanzung langfristig zu beachten.

Kostenermittlung
Kosten- Bezeichnung Kostenschätzung
Gruppe   Varinate I Variante II
    Holz : Larix Kokowall Lite
    Brutto (€) Brutto (€)
100 Grundstück    
200 Erschließung    
300 Bauwerk: LSW 152.855,50 € 138.516,00 €
400 Bauwerk: Technische Ausstattung    
500 Aussenanlage : Verkehrsgrün und Bepflanzung   3.570,00 €
600 Ausstattung : Beschilderung u. Markierung    
700 Baunebenkosten 45.948,88 € 42.899,50 €
   
  Gesamtkosten 198.804,38 € 184.985,50 €
  Gesamtkosten gerundet 200.000,00 € 185.000,00 €

Finanzierung:
Finanzielle Mittel stehen beim Produkt 54100000, Sachkonto 78720000 für die Maßnahme 14021 nur 145.000 € in Form von Ermächtigungsübertragungen aus dem Vorjahr zur Verfügung. Die fehlenden HH-Mittel in Höhe von 55.000 € müssen überplanmäßig bereitgestellt werden.

Revision
Der FB Revision wurde über die Planung und Kostenermittlung informiert.

Anlage: Lageplan

 

Stadtrat Reber trägt den Wunsch der Anliegerinnen und Anlieger vor, die Lärmschutzwand auf 3 m zu erhöhen. Auch in Wackershofen wurde eine Erhöhung auf 3 m vorgesehen.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink erwidert, dass ihm mitgeteilt wurde, dass die Höhe von 2,50 m auf Wunsch der Anliegerinnen und Anlieger zustande kam. Auch er hat nun erfahren, dass der Wunsch durchaus vorhanden ist, die Lärmschutzwand auf 3 m zu erhöhen. Seitens des Lärmschutzes ist diese Erhöhung unerheblich, es wird lediglich zusätzlich ein Sichtschutz gewährt. Die Kosten würden sich auf 230.000 € erhöhen. Diese Frage hat das Gremium zu beantworten.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt fragt nach der Durchgängigkeit von Lärmschutzwänden.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink erwidert, dass die hier geplante Lärmschutzwand auf jeden Fall durchgängig ist.

Beschluss:

Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen. Dem Planungskonzept wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfs- und Ausführungsplanung durchzuführen und die Vergabe vorzubereiten.
Die fehlenden HH-Mittel in Höhe von 55.000 € werden überplanmäßig bereit gestellt.
Dem Vortrag den im Vorjahr nicht bewirtschafteten Haushaltsmittel in Höhe von 145.000 € ins Haushaltsjahr 2015 wird zugestimmt.
(einstimmig - 19 -)

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