7297020/meetingminutes/7297114/paragraph
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+ | Der Bereich zwischen Hirtengasse und Bühlertalstraße wird derzeit einseitig zum Parken genutzt. Die Ermittlungen anhand der Kennzeichen ergaben jedoch, dass es sich in der Regel um auswärtige Fahrzeuge handelt und nur sehr wenige Anwohnerinnen und Anwohner betroffen sind. Als Rückmeldung der Befragung erhielt die Verwaltung lediglich eine Äußerung der Hausverwaltung des Wohnhauses Haller Straße 22, die Bedenken wegen Wegfall der Parkplätze äußerte. Diese konnten in einem Telefongespräch entkräftet werden mit dem Ergebnis, dass die Möglichkeit eigene Parkplätze zu schaffen von der Hausverwaltung geprüft wird. Auf öffentliche Parkplätze besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch.</p> | ||
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Die Schutzstreifen sind im Zuge des Radverkehrskonzepts erforderlich, um Radfahrer sicher zu führen. Aufgrund der Ausbaubreite der Kirchgasse ist hier nur ein einseitiger Schutzstreifen zulässig. Der Schutzstreifen bergauf ist im Interesse der sicheren Wegführung sinnvoll. Bergab entstehen im Verkehrsfluss weniger Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern.</p> | Die Schutzstreifen sind im Zuge des Radverkehrskonzepts erforderlich, um Radfahrer sicher zu führen. Aufgrund der Ausbaubreite der Kirchgasse ist hier nur ein einseitiger Schutzstreifen zulässig. Der Schutzstreifen bergauf ist im Interesse der sicheren Wegführung sinnvoll. Bergab entstehen im Verkehrsfluss weniger Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern.</p> | ||
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Aktuelle Version vom 14. April 2015, 14:22 Uhr
Sachvortrag:
s. a. Beirat Flugplatz/Verkehr vom 06.10.2014, § 208
Die Haller Straße in Hessental ist im Radverkehrskonzept ein Teil der Hauptverbindungsradroute zwischen dem Radwegenetz Bühlertalstraße, Ortsmitte und Bahnhof Hessental. Um den Radverkehr sicher zu führen sind zwischen Sulzdorfer Straße und Bühlertalstraße Schutzstreifen vorgesehen. Diese Maßnahme wird in dieser Form auch im Radverkehrskonzept vorgeschlagen. Die erste Planung wurde bereits im Beirat Flugplatz/Verkehr am 06.10.2014 diskutiert mit dem Ergebnis, dass zu ermitteln ist, ob es Konfliktpotential mit den Anwohnerinnen/Anwohnern gibt, da auf einem Schutzstreifen nicht geparkt werden darf.
Der Bereich zwischen Hirtengasse und Bühlertalstraße wird derzeit einseitig zum Parken genutzt. Die Ermittlungen anhand der Kennzeichen ergaben jedoch, dass es sich in der Regel um auswärtige Fahrzeuge handelt und nur sehr wenige Anwohnerinnen und Anwohner betroffen sind. Als Rückmeldung der Befragung erhielt die Verwaltung lediglich eine Äußerung der Hausverwaltung des Wohnhauses Haller Straße 22, die Bedenken wegen Wegfall der Parkplätze äußerte. Diese konnten in einem Telefongespräch entkräftet werden mit dem Ergebnis, dass die Möglichkeit eigene Parkplätze zu schaffen von der Hausverwaltung geprüft wird. Auf öffentliche Parkplätze besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch.
Die Schutzstreifen sind im Zuge des Radverkehrskonzepts erforderlich, um Radfahrer sicher zu führen. Aufgrund der Ausbaubreite der Kirchgasse ist hier nur ein einseitiger Schutzstreifen zulässig. Der Schutzstreifen bergauf ist im Interesse der sicheren Wegführung sinnvoll. Bergab entstehen im Verkehrsfluss weniger Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern.
Durch die Einführung der Schutzstreifen wird gleichzeitig die Situation für den Busverkehr verbessert, da die bisher parkenden Fahrzeuge in der Haller Straße einen Begegnungsverkehr fast unmöglich machten und es dadurch immer wieder zu Konflikten kam.
Anlage 1: Lageplan Abschnitt A
Anlage 2: Lageplan Abschnitt B
Anlage 3: Lageplan Abschnitt C
Anlage 4: Lageplan Übersicht Abschnitte A, B und C
Beschluss:
Der Anlage von Schutzstreifen in der Haller Straße und Kirchgasse wird, wie in den Plänen vom 15.01.2015 dargestellt, zugestimmt.
(18 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)