§ 17/4 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Pflege der Kunstrasenplätze; Anfrage StR Gehrke BSSK 17.11.14 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Sehr geehrter Herr Gehrke,

im BSSK am 17.11.2014 nö haben Sie angefragt, wie die Pflege der Kunstrasenplätze in der Stadt Schwäbisch Hall geregelt ist. Hier folgende Aussagen:

Mit dem Bau der beiden Kunstrasenplätze wurde die Herstellerfirma beauftragt, in den nächsten fünf Jahren einmal pro Jahr eine Jahrespflege mit Tiefenreinigung durchzuführen. Enthalten ist dabei auch eine Kontrolle des Platzzustandes (Nähte, Pflegezustände etc.) und ggf. das Nachfüllen von Einstreugranulat.

Für die Unterhaltspflege hat die Stadt Schwäbisch Hall Besenkombinationseinheiten angeschafft, die für die  Egalisierung der Verfüllung und das Aufrichten der Fasern (wöchentliche Pflege) sorgen. Für diese Pflege ist der Werkhof zuständig.

Für die sonstige Kontrolle und Überwachung der Kunstrasenplätze sowie das Entfernen des Laubes sind die Sporthausmeister der Schulzentren eingeteilt.

Mit freundlichen Grüßen
Hermann-Josef Pelgrim

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