7186960/meetingminutes/7187047/paragraph

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Antrag, siehe [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/6138379/meetingminutes/6684554/paragraph GR vom 12.11.2014]</p>
 
Antrag, siehe [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/6138379/meetingminutes/6684554/paragraph GR vom 12.11.2014]</p>
 
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<strong>- Antwort der Verwaltung -</strong></p>
 
<strong>- Antwort der Verwaltung -</strong></p>
 
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Sehr geehrter Herr Sakellariou,</p>
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Unsere Pr&uuml;fung erbrachte folgende Ergebnisse:</p>
 
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mit oben genannten Schreiben baten Sie um Pr&uuml;fung, ob</p>
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<u>Zu 1.: </u><br />
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Die gew&uuml;nschte Nutzung der angesprochenen Fl&auml;che durch Skaterinnen/Skater wird als problematisch beurteilt, da der Hangar an ein Unternehmen vermietet ist und die Halle mit gro&szlig;en Sattelschleppern angefahren wird. Die Anlieferung der Halle muss jederzeit gew&auml;hrleistet sein, so dass ein erhebliches Sicherheitsrisiko bei einer gleichzeitigen legitimierten Nutzung der Fl&auml;che durch Kinder und Jugendliche best&uuml;nde.</p>
 
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1. die Einrichtung eines mobilen Skaterparks vor dem Hangar m&ouml;glich w&auml;re und<br />
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Auch als tempor&auml;re Anlage ist eine Skateranlage baugenehmigungspflichtig. In einem Baugenehmigungsverfahren muss unter anderem die L&auml;rmproblematik bearbeitet werden, d. h. es w&uuml;rde ein L&auml;rmgutachten in Auftrag gegeben werden, welches die entstehenden L&auml;rmimmissionen ermittelt. Es ist davon auszugehen, dass von tempor&auml;ren Anlagen h&ouml;here L&auml;rmimmissionen ausgehen, da h&ouml;here Vibrations- und Schlagger&auml;usche entstehen als bei Elementen, die fest mit dem Untergrund verbunden sind.</p>
2. welche Kosten auf die Stadt zu k&auml;men.</p>
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Folgende Ergebnisse erbrachte unsere Pr&uuml;fung.</p>
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<u>Zu 2.: </u><br />
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Die Kosten sind mit dem jetzigen Kenntnisstand nur schwer zu beziffern. Die Anschaffungskosten sind abh&auml;ngig von der Anzahl der gew&uuml;nschten Elemente und deren Qualit&auml;t. Einfache, f&uuml;r die &ouml;ffentliche Nutzung geeignete tempor&auml;re Elemente sind ab einem Preis von ca. 1.500,- &euro; pro St&uuml;ck erh&auml;ltlich. Anspruchsvollere, hochwertigere und gr&ouml;&szlig;ere Elemente sind entsprechend teurer. Ein entscheidender Faktor ist dabei das Gewicht der Elemente, je schwerer sie sind, um so geringer ist die Wahrscheinlichkeit von Diebstahl oder &#39;Verrutschen&#39; an andere Orte. Hinzu kommen Baugenehmigungsver&shy;fahren, L&auml;rmgutachten und ggf. erforderliche Sicherungsma&szlig;nahmen (evtl. Zaun o.&auml;.)<br />
Zu 1.)<br />
+
Die gew&uuml;nschte Nutzung der angesprochenen Fl&auml;che durch Skater wird als problematisch beurteilt, da der Hangar an ein Unternehmen vermietet ist und die Halle mit gro&szlig;en Sattelschleppern angefahren wird. Die Anlieferung der Halle muss jederzeit gew&auml;hrleistet sein, so dass ein erhebliches Sicherheitsrisiko bei einer gleichzeitigen legitimierten Nutzung der Fl&auml;che durch Kinder und Jugendliche best&uuml;nde.</p>
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Auch als tempor&auml;re Anlage ist eine Skateranlage baugenehmigungspflichtig. In einem Baugenehmigungsverfahren muss unter anderem die L&auml;rmproblematik bearbeitet werden, d.h. es w&uuml;rde ein L&auml;rmgutachten in Auftrag gegeben werden, welches die entstehenden L&auml;rmimmissionen ermittelt. Es ist davon auszugehen, dass von tempor&auml;ren Anlagen h&ouml;here L&auml;rmimmissionen ausgehen, da h&ouml;here Vibrations- und Schlagger&auml;usche entstehen als bei Elementen, die fest mit dem Untergrund verbunden sind.</p>
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2.) Die Kosten sind mit dem jetzigen Kenntnisstand nur schwer zu beziffern. Die Anschaffungskosten sind abh&auml;ngig von der Anzahl der gew&uuml;nschten Elemente und deren Qualit&auml;t. Einfache, f&uuml;r die &ouml;ffentliche Nutzung geeignete tempor&auml;re Elemente sind ab einem Preis von ca. 1.500,- &euro; pro St&uuml;ck erh&auml;ltlich. Anspruchsvollere, hochwertigere und gr&ouml;&szlig;ere Elemente sind entsprechend teurer. Ein entscheidender Faktor ist dabei das Gewicht der Elemente, je schwerer sie sind, um so geringer ist die Wahrscheinlichkeit von Diebstahl oder &#39;Verrutschen&#39; an andere Orte. Hinzu kommen Baugenehmigungsver&shy;fahren, L&auml;rmgutachten und ggf. erforderliche Sicherungsma&szlig;nahmen (evtl. Zaun o.&auml;.)<br />
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Ist die Anlage in Betrieb, fallen entsprechende Unterhaltungskosten an (Auf- und Abbau, Lagerkosten im Winter, Reparatur- und Wartungskosten, Reinigungskosten der Fl&auml;che).</p>
 
Ist die Anlage in Betrieb, fallen entsprechende Unterhaltungskosten an (Auf- und Abbau, Lagerkosten im Winter, Reparatur- und Wartungskosten, Reinigungskosten der Fl&auml;che).</p>
 
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Nach Abw&auml;gung der oben genannten Fragestellungen halte ich es f&uuml;r wenig sinnvoll, mobile Elemente nur f&uuml;r einen Stadtteil anzuschaffen. Es werden hier sicher W&uuml;nsche anderer Ortsteile folgen. Langfristig kann ich mir im Bereich zwischen der Freizeitanlage Schenkensee und deren Fortentwicklung zum Landschaftspark Hessental und den entstehenden Neubaugebieten Mittelh&ouml;he und Sonnenrain in der Zukunft eine station&auml;re Anlage f&uuml;r den Haller Osten vorstellen. Die Mittel hierf&uuml;r m&uuml;ssten dann entsprechend im Haushalt zur Verf&uuml;gung gestellt werden.</p>
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Nach Abw&auml;gung der oben genannten Fragestellungen h&auml;lt die Verwaltung es f&uuml;r wenig sinnvoll, mobile Elemente nur f&uuml;r einen Stadtteil anzuschaffen. Es werden hier sicher W&uuml;nsche anderer Ortsteile folgen. Langfristig ist im Bereich zwischen der Freizeitanlage Schenkensee und deren Fortentwicklung zum Landschaftspark Hessental und den entstehenden Neubaugebieten Mittelh&ouml;he und Sonnenrain in der Zukunft eine station&auml;re Anlage f&uuml;r den Haller Osten vorstellbar. Die Mittel hierf&uuml;r m&uuml;ssten dann entsprechend im Haushalt zur Verf&uuml;gung gestellt werden.</p>
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Nachdem vor kurzem die Skateranlage am Schulzentrum West aufger&uuml;stet und auch mit Flutlicht ausgestattet wurde, sehe ich derzeit keine dringende Notwendigkeit f&uuml;r einen kurzfristigen Handlungsbedarf.</p>
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Mit freundlichen Gr&uuml;&szlig;en<br />
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Nachdem vor kurzem die Skateranlage am Schulzentrum West aufger&uuml;stet und auch mit Flutlicht ausgestattet wurde, sieht die Verwaltung derzeit keine dringende Notwendigkeit f&uuml;r einen kurzfristigen Handlungsbedarf.</p>
Hermann-Josef Pelgrim</p>
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1 A. Amt 61
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[[Category:Index:Hessental|Verschiedenes und Bekanntgaben: Prüfauftrag  für einen  "mobiler Skaterpark" - Antrag der SPD-Fraktion vom 10.11.2014-; hier: Antwort der Verwaltung vom 28.01.2015 (04.02.2015, Gemeinderat)]]
 
[[Category:Startdate|2015-02-04]]
 
[[Category:Startdate|2015-02-04]]

Aktuelle Version vom 23. März 2015, 11:14 Uhr

Sachvortrag:

Antrag, siehe GR vom 12.11.2014

- Antwort der Verwaltung -

Unsere Prüfung erbrachte folgende Ergebnisse:

Zu 1.:
Die gewünschte Nutzung der angesprochenen Fläche durch Skaterinnen/Skater wird als problematisch beurteilt, da der Hangar an ein Unternehmen vermietet ist und die Halle mit großen Sattelschleppern angefahren wird. Die Anlieferung der Halle muss jederzeit gewährleistet sein, so dass ein erhebliches Sicherheitsrisiko bei einer gleichzeitigen legitimierten Nutzung der Fläche durch Kinder und Jugendliche bestünde.

Auch als temporäre Anlage ist eine Skateranlage baugenehmigungspflichtig. In einem Baugenehmigungsverfahren muss unter anderem die Lärmproblematik bearbeitet werden, d. h. es würde ein Lärmgutachten in Auftrag gegeben werden, welches die entstehenden Lärmimmissionen ermittelt. Es ist davon auszugehen, dass von temporären Anlagen höhere Lärmimmissionen ausgehen, da höhere Vibrations- und Schlaggeräusche entstehen als bei Elementen, die fest mit dem Untergrund verbunden sind.

Zu 2.:
Die Kosten sind mit dem jetzigen Kenntnisstand nur schwer zu beziffern. Die Anschaffungskosten sind abhängig von der Anzahl der gewünschten Elemente und deren Qualität. Einfache, für die öffentliche Nutzung geeignete temporäre Elemente sind ab einem Preis von ca. 1.500,- € pro Stück erhältlich. Anspruchsvollere, hochwertigere und größere Elemente sind entsprechend teurer. Ein entscheidender Faktor ist dabei das Gewicht der Elemente, je schwerer sie sind, um so geringer ist die Wahrscheinlichkeit von Diebstahl oder 'Verrutschen' an andere Orte. Hinzu kommen Baugenehmigungsver­fahren, Lärmgutachten und ggf. erforderliche Sicherungsmaßnahmen (evtl. Zaun o.ä.)
Ist die Anlage in Betrieb, fallen entsprechende Unterhaltungskosten an (Auf- und Abbau, Lagerkosten im Winter, Reparatur- und Wartungskosten, Reinigungskosten der Fläche).

Nach Abwägung der oben genannten Fragestellungen hält die Verwaltung es für wenig sinnvoll, mobile Elemente nur für einen Stadtteil anzuschaffen. Es werden hier sicher Wünsche anderer Ortsteile folgen. Langfristig ist im Bereich zwischen der Freizeitanlage Schenkensee und deren Fortentwicklung zum Landschaftspark Hessental und den entstehenden Neubaugebieten Mittelhöhe und Sonnenrain in der Zukunft eine stationäre Anlage für den Haller Osten vorstellbar. Die Mittel hierfür müssten dann entsprechend im Haushalt zur Verfügung gestellt werden.

Nachdem vor kurzem die Skateranlage am Schulzentrum West aufgerüstet und auch mit Flutlicht ausgestattet wurde, sieht die Verwaltung derzeit keine dringende Notwendigkeit für einen kurzfristigen Handlungsbedarf.

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