§ 9 - Auszahlung eines Zuschusses an die Sportpark am Kocher GbR (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 23. März 2015, 10:25 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Mit Beschlüssen des Gemeinderats vom 21.11.2012 bzw. 24.07.2013 wurden insgesamt 1,94 Mio EUR für die Sanierung und Entwicklung des Auwiesenstadions zur Verfügung gestellt. Für die Durchführung des Projekts gründeten die Sportfreunde und die TSG eine gemeinsame Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Sportpark am Kocher GbR. Da die GbR für die Gesamtabwicklung des Projekts zuständig ist, können die 1,94 Mio EUR von der Verwaltung nun entsprechend dem Baufortschritt als Zuschuss ausbezahlt werden.

Bisher wurden 700 TEUR als Zuschuss an die GbR überwiesen. Um das Projekt nicht zu verzögern, wurde am 19.01.2015 hierüber eine Eilentscheidung durch Herrn Oberbürgermeister Pelgrim getroffen. 500 TEUR wurden in 2014 bereits als Zwischenfinanzierung ausbezahlt, weitere 200 TEUR am 20. Januar diesen Jahres verausgabt.

Im Zusammenhang mit dem Projekt „Auwiesenstadion“ sind bei der Stadt weitere Kosten angefallen (z. B. für die Erstellung der Konzeption, für Gutachten, Anwaltskosten und sonstige vorbereitende Maßnahmen). Diese Kosten wurden aus Transparenzgründen ebenfalls auf der Maßnahme 13016 – Auwiesenstadion gebucht, um dort den Gesamtressourcenaufwand für dieses Projekt darzustellen. Da hierfür allerdings keine weiteren Haushaltsmittel zur Verfügung stehen (und somit der auszuzahlende Zuschuss geringer ausfallen würde), werden zur Deckung dieser Lücke 21.134,50 EUR aus dem Ergebnishaushalt zur Verfügung gestellt.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Eilentscheidung von Herrn Oberbürgermeister Pelgrim zur Auszahlung des Zuschusses in Höhe von 700 TEUR zu. Darüberhinaus dürfen bei Bedarf weitere Auszahlungen im Rahmen der vorhandenen 1,94 Mio EUR von der Verwaltung vorgenommen werden.

Der Übertragung von 21.134,50 EUR aus dem Ergebnishaushalt auf die Maßnahme 13016 – Auwiesenstadion wird zugestimmt.

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