§ 130 - Jahresabschluss der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH und der HALLKOM Telekommunikation zum 31.12.2000 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke hat den Jahresabschluss und eine Vorlage für den Gemeinderat behandelt und am 20.04.2001 einen Bericht des Aufsichtsrats erstattet.

Aus Ziffer 5 des Vorlageberichts ergibt sich, dass neben der Ausschüttung des mit 45 % behafteten Eigenkapitals von 3.134.324 DM auch die Körperschaftssteuererstattung mit 854.816 DM zur Auszahlung kommen soll. Daraus ergibt sich folgende Berechnung:

Ausschüttung EK 453.134.324,00 DM
+ Steuerrückerstatt.854.816,00 DM
= Bardividende= 3.989.140,00 DM
nachrichtlich:
+ anzurechnende Kö-Steuer (30/70tel)1.709.631,43 DM
(= Einn. aus Kapitalvermögen)5.698.771,43 DM
- Kap.-Ertragsteuer 25 % a/3.989.140,00 DM- 997.285,00 DM
-Solidaritätszuschlag 5,5 % a/997.285,00 DM- 54.850,67 DM
Bei Ausschüttung haben die StW die Kap.-Ertragsteuer + Soli. von der Bardividende einzubehalten und an die Finanzkasse abzuführen. = 1.052.135,67 DM
Auszahlungsbetrag somit2.937.004,33 DM

Die Stadt stellt dann einen Antrag auf Erstattung beim Bundesamt für Finanzen (BMF), wonach an sie

50 % der Kap.-Ertragsteuer= 498.642,50 DM
zzgl. voller Soli54.850,67 DM</d>
53.493,17DM

ausgezahlt werden.

Auszahlungsbetrag Stadtwerke2.937.004,33 DM
+ Steuerrückerstattung an Stadt553.493,17 DM
in die Kapitalrücklage der Stadtwerke einzustellender Betrag3.490.497,50 DM

Diese Beträge haben Auswirkungen auf den städtischen Etat. Da sie im Haushaltsplan nicht gesondert ausgewiesen sind, müssen sie außerplanmäßig beschlossen werden. Die Summen gleichen sich in Einnahmen und Ausgaben jedoch aus.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wibera AG, Stuttgart, hat die Jahresabschlüsse der Stadtwerke und der Hallkom Telekommunikation geprüft und bestätigt, dass die Buchführung und der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaften. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, sodass dem Unternehmen der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk hierfür erteilt wurde.

Nach kurzer Aussprache mit Dank und Lob für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und die Geschäftsleitung der Stadtwerke kritisiert Stadtrat Dr. Hasenfuss die Liberalisierung der Strommärkte, die vollkommen „in die Hose gegangen sei“. Durch die zunehmende Konzentration auf den Strommärkten seien die Preise wieder gestiegen. Dass die Haller Stadtwerke bislang gut dastehen, sei eine „individuelle Leistung der Geschäftsführung“.

Geschäftsführer van Bergen geht ebenfalls auf die Strommarktsituation und seine weitere Liberalisierung ein:

Er dämpft all zu große Erwartungen, da die Zeit der Liberalisierung noch nicht vorbei sei. 200 Stadtwerke seien bundesweit bereits verschwunden. Bremen, Berlin, Hamburg, Bielefeld, Kiel und andere Städte hätten ihre Stadtwerke an die großen Versorger verkauft. Die Konzentration am Markt nehme ständig zu und es bildeten sich „Oligopole“. Der Strompreis sei in der Tat um 30 - 40 % gestiegen, wobei man von Preisabsprachen ausgehen müsse.

Die Großunternehmen hätten noch 70 Mrd. DM steuerfreie Rückstellungen für die Kernenergie, die sie für ihre Zwecke nutzen würden.

S. E. sei in dieser Hinsicht bisher längst nicht alles offenbart worden, was sich noch tun könne und werde.

Noch seien die Haller Stadtwerke aber nicht die „letzten Mohikaner“. Eine weitere Gefahr sieht er darin, dass sich die Stromkonzerne zunehmend die Erdgasversorger „unter den Nagel reißen“ und auch den Gasmarkt beherrschen würden. Dadurch verschärfe sich die Situation zunehmend.

Als Gegenstrategie würden die Stadtwerke für andere Unternehmen immer häufiger Dienstleistungen abwickeln (z. B. Zählerfernhauslesung) und das Contracting-Geschäft verschärfen.

Er kündigt an, dass das Haller Unternehmen 10 - 15 Mio. DM in das Schenkensee-Freizeitbad investieren wolle. Dafür werde allerdings ein Ausgleich benötigt.

- Stadträtin Nothacker ab 18.40 Uhr anwesend -

Beschluss:

    1. Vom Bericht des Aufsichtsrates vom 20.04.2001 wird Kenntnis genommen.
    2. Die von der Wirtschaftsberatungsgesellschaft Wibera AG geprüfte Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagerbericht der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH und der Hallkom Telekommunikation Schwäbisch Hall GmbH zum 31.12.2000, für die von der Wibera die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke erteilt wurden, wird festgestellt.
    3. Es wird zugestimmt, dass der Jahresgewinn der Stadtwerke in Höhe von 1.743.879,06 DM, in dem der Jahresverlust der Hallkom mit 323.310,49 DM bereits berücksichtigt ist, mit dem vorgetragenen Bilanzverlust verrechnet wird und dass der Gewinnrücklage 1.395.000,00 DM entnommen und dem Bilanzgewinn 2000 zugeführt wurden. Somit beläuft sich der Bilanzgewinn per 31.12.2000 auf 3.135.555,54 DM, der zunächst auf neue Rechnung vorgetragen wird.
    4. Die Ausweisung dieses Bilanzgewinnes in der Handelsbilanz 2000 war erforderlich, damit die steuerlichen Voraussetzungen für eine ohne steuerlichen Schaden letztmals im Jahr 2001 zu tätigende Ausschüttung des vorhandenen mit 45 % behafteten Eigenkapitals und entsprechendem Steuererstattungsanspruchs im Wege des „Schütt-aus - Hol-zurück-Verfahrens“ geschaffen sind.
    5. Der Gesellschafter beschließt die Entnahme aus der Gewinnrücklage i. H. von 1.395.000,00 DM. Für das Geschäftsjahr 2000 erfolgt eine offene Gewinnausschüttung i. H. von 3.989.140,00 DM (= Bardividende), die anschließend im Wege des Schütt-aus - Hol-zurück-Verfahrens der Stadtwerke wieder zugeführt wird (= Kapitaleinlage).
    6. Dem Unternehmen wird zur Stärkung des Eigenkapitals ein Betrag in Höhe von 2.700.000,-- DM in die Rücklage zugeführt, um im Wesentlichen Sanierungen im Schenkenseebad durchzuführen.
    7. Es wird zugestimmt, dass Aufsichtsrat und Geschäftsführer der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH und der Hallkom Telekommunikation GmbH für das Jahr 2000 entlastet werden.
    8. Die Stadt beschließt die Wiedereinlage des Ausschüttungsbetrages unter Zurechnung der Steuererstattung aus Kapitalertragsteuer und Kürzung der von ihr aus diesem Ausschüttungsvorgang zu zahlenden Steuern.
  1. Den außerplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben im städtischen Haushalt, die sich betragsmäßig ausgleichen, wird zugestimmt.

(einstimmig - 27 -)

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