§ 129 - Windkraftanlagen auf dem Gemarkungsgebiet der Stadt Schwäbisch Hall (öffentlich)

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Sachvortrag:

siehe BPA vom 18.06.01


Beschluss:

Nach kurzer Aussprache wird folgender Beschluss gefasst:

In der 5. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes werden für das Gemarkungsgebiet der Stadt Schwäbisch Hall keine Regelungen über die Zulässigkeit von Windkraftanlagen getroffen.

(24 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)


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