§ 129 - Windkraftanlagen auf dem Gemarkungsgebiet der Stadt Schwäbisch Hall (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 11. Mai 2012, 06:04 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:
Beschluss:
Nach kurzer Aussprache wird folgender Beschluss gefasst:
In der 5. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes werden für das Gemarkungsgebiet der Stadt Schwäbisch Hall keine Regelungen über die Zulässigkeit von Windkraftanlagen getroffen.
(24 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)