§ 129 - Windkraftanlagen auf dem Gemarkungsgebiet der Stadt Schwäbisch Hall (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 11. Mai 2012, 06:04 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

siehe BPA vom 18.06.01


Beschluss:

Nach kurzer Aussprache wird folgender Beschluss gefasst:

In der 5. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes werden für das Gemarkungsgebiet der Stadt Schwäbisch Hall keine Regelungen über die Zulässigkeit von Windkraftanlagen getroffen.

(24 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)


Meine Werkzeuge