§ 115 - Grundstückspreise für den Verkauf der Bauplätze im Bereich „Katzenkopf“, Teurershof (öffentlich)

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Sachvortrag:

siehe VFA vom 14.05.01

Der von der Verwaltung vorgeschlagene Kaufpreis für die Randbauplätze beträgt 330 DM/m² und für die Plätze in der zweiten Reihe 280 DM/m². Darin sind Erschließungsbeiträge, Abwasserbeiträge und Vermessungskosten sowie ein Baukostenzuschuss für das Breitbandkabel enthalten. Der Kaufpreis reduziert sich um 10 DM/m², wenn der Erwerber sich verpflichtet, die im Entwurf vorliegende Energieeinsparverordnung bereits vor Rechtskraft anzuwenden.

Den von der Verwaltung vorgeschlagenen Grundstückspreisen stehen folgende der Umlandgemeinden (Stand April 2001) gegenüber:

GemeindePreise für Wohnbauflächen
Braunsbach100 bis 185 DM/m²
Bühlertann95 bis 140 DM/m²
Bühlerzell80 bis 130 DM/m²
Ilshofen100 bis 170 DM/m²
Mainhardt135 bis 225 DM/m²
Michelbach/Bilz175 bis 265 DM/m²
Michelfeld155 bis 200 DM/m²
Oberrot120 bis 180 DM/m²
Obersontheim115 bis 150 DM/m²
Rosengarten180 bis 255 DM/m²
Untermünkheim195 bis 235 DM/m²
Vellberg100 bis 200 DM/m²
Wolpertshausen85 bis 125 DM/m²

Kaufpreise für Grünflächen

Bei den an die Bauplätze angrenzenden Grünflächen, die an die Erwerber veräußert werden, handelt es sich um Größen zwischen 20 und 535 m². Da für diese Grundstücke keine Erschließungs- und Abwasserbeiträge anfallen, sind hierfür separate Parzellen zu bilden. Für diese Grünflächen bestehen nach dem Bebauungsplan Nutzungseinschränkungen und ein Pflanzgebot. Mit Rücksicht auf diese Einschränkungen werden folgende Preise vorgeschlagen:

bis 200 m²170 DM/m²
mehr als 200 m²150 DM/m²

Stadträtin Rabe teilt mit, dass die CDU-Fraktion den Verwaltungsvorschlägen jetzt „schweren Herzens“ zustimmen werde, da man sich zunächst höhere Preise gewünscht hatte.

Sie bittet aber, bei der Zuteilung noch zwei bis drei Bauplätze als Reserve zurückzuhalten und nicht gleich zu vergeben.

Stadtrat J. Baumann spricht sich für die Verwaltungsvorschläge aus, wobei sich die Preise s. E. aber „am oberen Ende der Fahnenstange“ befänden.

Es sollten hier auch einige jüngere Familien eine Chance bekommen.

Stadtrat Prof. Dr. Geisen spricht sich im Namen seiner Fraktion ebenfalls für den Beschlussantrag aus.

Stadträtin Herrmann ist gegen den Verwaltungsvorschlag, da die Grundstücke mit rd. 1.000 m² für heutige Verhältnisse zu groß seien.

Es werde ein schonenderer Umgang mit dem Boden angemahnt. Außerdem sieht sie bei diesen hohen Preisen keine Möglichkeiten für jüngere Familien.

Stadtrat Kaiser spricht sich gegen Punkt 3 des Beschlussantrags der Verwaltung aus (Kaufpreisreduzierung von 10 DM/m², wenn die neue Energiesparverordnung bereits angewendet wird).

Amtsleiter Pawlitzki begründet diesen Punkt und weist auf den entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion vom 26.03.01 - s. GR 25.04.01 § 93/6 - (Niedrigenergiehäuser im Baugebiet „Katzenkopf“) hin.

Beschluss:

Nach weiterer kurzer Aussprache wird folgender Beschluss gefasst:

  1. Der Kaufpreis für die 19 Randbauplätze im ersten Bauabschnitt beträgt 330 DM/m² incl. Erschließungsbeitrag und Ausgleichsflächen. Der Preis für die Bauplätze in der zweiten Reihe wird auf 280 DM/m² incl. Erschließungsbeitrag und Ausgleichsflächen festgelegt. (31 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
  2. Der Preis für Grund und Boden ohne Erschließungsbeiträge für private Grünflächen bis insgesamt 200 m² beträgt 170 DM/m² und mit mehr als 200 m² = 150 DM/m².

(31 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

Der folgende Punkt wird mehrheitlich abgelehnt:

Der Kaufpreisreduzierung von 10 DM/m² für den Grund und Boden des Bauplatzes wird zugestimmt, sofern sich der Erwerber sofort verpflichtet, die im Entwurf vorliegende Energieeinsparverordnung anzuwenden und den neuen Standard nachzuweisen.

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