§ 114 - Anpassung der Entgelte des städtischen Bestattungsinstituts (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 7. Mai 2010, 11:21 Uhr von Ingres (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

siehe VFA vom 14.05.01

Beschluss:

Die Entgelte für das städtische Bestattungsinstitut Schwäbisch Hall ab 01.06.2001 werden einstimmig - 34 - gemäß Anlage beschlossen.

Meine Werkzeuge