7101/meetingminutes/7105/paragraph

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<u>Oberbürgermeister Pelgrim</u> teilt mit, dass auf die Bitte der Werbegemeinschaft bzw. der Einzelhändler die kostenpflichtige Parkzeit samstags nicht verlängert, sondern die Begrenzung bis 14.00 Uhr beibehalten werden soll.
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<u>Stadträtin Nothacker</u> spricht sich ebenfalls für die Verwaltungsvorschläge aus.
  
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Version vom 25. Oktober 2007, 10:51 Uhr

Sachvortrag:

  1. Tagesentgelte der privatrechtlichen Parkierungseinrichtungen
  2. Rechtsverordnung über die Festsetzung der Gebühren für Parkuhren und Parkscheinautomaten

siehe VFA vom 02.04.01

Oberbürgermeister Pelgrim teilt mit, dass auf die Bitte der Werbegemeinschaft bzw. der Einzelhändler die kostenpflichtige Parkzeit samstags nicht verlängert, sondern die Begrenzung bis 14.00 Uhr beibehalten werden soll.

Außerdem wolle man bei einigen größeren Sonderveranstaltungen (verkaufsoffenen Sonntagen etc.) das Parken - wie an sonstigen Sonntagen auch - kostenlos zulassen, um zu sehen, wie sich dies bewährt und angenommen wird.

Stadtrat Denz spricht sich im Namen der CDU-Fraktion für diese Vorschläge aus.

Stadtrat Kaiser signalisiert auch die Zustimmung der SPD-Fraktion.

Wenn sich die beiden oben genannten Vorschläge nicht bewähren sollten, könne man sie immer noch korrigieren.

Nach weiterer kurzer zustimmender Aussprache gibt Stadtrat J. Baumann seiner Befürchtung Ausdruck, dass das kostenlose Parken in der ersten halben Stunde oft nicht den gewünschten Zweck und Wunsch erfülle, die Leute zum längeren Verweilen in der Innenstadt zu bewegen.

Er bittet, das entsprechende Verhalten gelegentlich einmal zu untersuchen.

Stadträtin Nothacker spricht sich ebenfalls für die Verwaltungsvorschläge aus.

Beschluss:

  1. Die Parkentgelte für die privatrechtlichen Parkierungseinrichtungen werden wie vorgeschlagen ab 01.01.2002 beschlossen.
  2. Die Rechtsverordnung über die Festsetzung der Gebühren für Parkuhren und Parkscheinautomaten wird entsprechend der Verwaltungsempfehlung erlassen, wobei folgende Anregungen aufgenommen werden:


  1. Die gebührenpflichtige Parkzeit am Samstag wird nicht verlängert; sie gilt nach wie vor bis 14.00 Uhr.
  2. Versuchsweise wird das Parken bei Sonderveranstaltungen (z. B. verkaufsoffene Sonntage) wie an „normalen“ Sonntagen kostenlos zugelassen.

(einstimmig - 34 -)

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