§ 105 - Arbeitsvergabe zur Verwertung von Klärschlamm (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung hatte mit der Firma A.U.S. Büssenschütt aus Morsum für die letzten drei Jahre einen Vertrag über die Annahme und ordnungsgemäße Verwertung von Klärschlamm in der Landwirtschaft geschlossen (GR 28.02.98, § 34). Diese Vereinbarung galt bis zum 31.03.2001. Danach bekam die Firma für die Verwertung des Klärschlamms netto 82,50 DM/t. Bei einer Jahresmen-ge von ca. 4.500 t Klärschlamm waren dies jährlich etwa 430.650,00 DM brutto.

Der Gemeinderat bestätigte 1997 frühere Beschlüsse, den Klärschlamm der Abwas-serreinigungsanlage Vogelholz grundsätzlich landwirtschaftlich zu verwerten, wobei die Flächen in Baden-Württemberg sowie den benachbarten Ländern Rheinland-Pfalz, Hessen und Bayern liegen müssen.

Aus ökologischen Gründen wurde der Transport über längere Strecken in die neuen Bundesländer ausgeschlossen.

Im Februar 2001 wurde die Annahme und ordnungsgemäße Verwertung des Klär-schlamms aus Schwäbisch Hall in der Landwirtschaft für die Zeit vom 01.04.2001 bis 31.03.2004 öffentlich ausgeschrieben. Erneut erhielt die Firma A.U.S. Büssenschütt den Auftrag; die Kosten betrugen netto 72.95 DM/t und damit insgesamt bei einer Jahresmenge von ca. 4.500 t von 380.799 DM brutto.

Bei der landwirtschaftlichen Verwertung hat der Eigenbetrieb zusätzlich ca. 6,70 DM/t an den Klärschlammfonds zu entrichten.

Die allgemeine Diskussion über BSE diffamierte die Klärschlammverwertung ohne vorherige wissenschaftliche Prüfung. Einzelne Bundesländer gaben Erlasse heraus, welche die Einstellung der Klärschlammverwertung vorsahen. Das Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg riet ebenfalls von der Verwertung ab.

Dies führte bei zahlreichen Landwirten dazu, dass sie eine weitere Klärschlammver-wertung ablehnten.

Davon war auch die o. g. Firma aus Morsum stark betroffen. Zahlreiche Landwirte kündigten die Annahmeverträge.

Damit waren die Geschäftsgrundlagen für die landwirtschaftliche Verwertung des Klärschlamm zwischen der Firma und dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung entfal-len.

A.U.S. Büssenschütt bot dem Eigenbetrieb an, den Klärschlamm bis auf weiteres für Rekultivierungen zu verwerten; der angebotene Preis betrug netto 87,50 DM/t.

Da das teilweise von einigen Bundesländern erlassene Verwertungsverbot von Klär-schlamm in der Landwirtschaft wissenschaftlich nicht begründet ist, kann sich die Situation in einigen Monaten wieder ändern.

Der Eigenbetrieb musste die bisherige Klärschlammverwertung deshalb vorläufig aufgeben und hat sie in einem offenen Verfahren für die Dauer von einem Jahr öf-fentlich ausgeschrieben.

Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Bieterreihenfolge:

Altvater, BacknangRekultivierung443.700,00 DM
MSE, RemchingenRekultivierung494.856,00 DM
REKO, Sachsenheimlandwirtschaftl. Verwertung520.956,00 DM
Schächer, Sulzbach/MurrKompostierung 542.880,00 DM
Pfahler, DinkelsbühlKompostierung547.056,00 DM
A.U.S. Büssenschütt, Morsum Rekultivierung582.030,00 DM
Gronbach, Schwäbisch HallKompostierung /Rekultivierung592.470,00 DM
Fischer, SchwenningenRekultivierung608.130,00 DM
Schneider & Sohn, Blaufelden88 % Kompost. /12 % landw. Verwert.620.136,00 DM
Geiger, Oberstdorfthermische Verwertung832.537,80 DM

Das Angebot der Firma Rethmann aus Duisburg über 430.650,00 DM wurde ausge-schieden, da eine Wertung nicht möglich war. Es fehlten die Angaben der Anteile für die landwirtschaftliche Verwertung bzw. Kompostierung /Rekultivierung.

Der Netto-Preis der Firma Altvater beträgt 85,00 DM/t.

Das Angebot gilt ab 01.07.2001 bis zum 30.06.2002.

Beschluss:

Vergabe der ordnungsgemäßen Verwertung des Klärschlamms der Abwasserreini-gungsanlage Vogelholz in Rekultivierungsmaßnahmen für die Zeit vom 01.07.2001 - 30.06.2002 an die Fa. Altvater, Backnang, zum Angebotspreis von 443.700,00 DM.

(einstimmig - 17 -)

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