§ 188/2 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Mitgliedschaft im Verein Packaging Valley Germany e. V. Waiblingen (öffentlich)

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Sachvortrag:

- Stadtrat Scheufele verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -

Zweck des Vereins ist, als Kompetenzzentrum für den Verpackungsmaschinenbau und die Automatisierungstechnik Unternehmen dieser Branchen sowie jene die damit verbunden sind, zu unterstützen, zu vernetzen und unter der gemeinsamen Dachmarke „Packaging Valley Germany e. V.“ synergetisch zu verbinden.

Ordentliches Mitglied des Vereins können auch die Kommunen werden, in denen die Geschäftsstellen ansässig sind. Der Verein hat in Schwäbisch Hall eine Geschäftsstelle.

Die Stadt Schwäbisch Hall beabsichtigt, Mitglied im Verein Packaging Valley Germany e. V. zu werden.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt für Kommunen maximal 2.500 €/Jahr. Zusätzlich haben die Vertreter der Kommunen das Recht auf je einen Sitz im Vorstand.

Anlage: Satzung des Packaging Valley Germany e. V. Waiblingen

 

Nach kurzer Beratung stellt Oberbürgermeister Pelgrim folgenden Beschlussantrag zur Abstimmung.

 

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Die Stadt Schwäbisch Hall wird Mitglied im Verein Packaging Valley Germany e.V. Waiblingen.
(einstimmig - 17)

 

- Stadtrat Scheufele nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -

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