§ 187 - Antragstellung Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 8. Juni 2021, 14:08 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Mit dem Projektaufruf 2020 für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen“ werden im Bundeshaushalt 2021 als Konjunkturpaket weitere 400 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Mittel stehen als Projektförderung vorbehaltlich des Beschlusses zum Bundeshaushalt 2021 in Jahresraten bis 2025 zur Verfügung und sollen im Jahr 2021 vollständig verpflichtet werden. Die Maßnahmen müssen 2025 abgeschlossen sein.

Förderfähig ist die bauliche Sanierung und der Ausbau von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur. Ersatzneubauten sind nur ausnahmsweise förderfähig. Der Schwerpunkt liegt bei Sportstätten. Kriterien für die Auswahl der Projekte im Bundesförderprogramm sind u.a. die regionale oder überregionale Bedeutung und eine sehr hohe Qualität im Hinblick auf den Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die soziale Integration und den Klimaschutz. Die Projekte sollen über ein erhebliches und überdurchschnittliches Investitionsvolumen verfügen und zeichnen sich durch einen besonderen und innovativen konzeptionellen und baulichen Qualitätsanspruch aus. Sie sind zügig umsetzbar und gewährleisten eine lange Nutzungsdauer.

Antragsberechtigt sind Kommunen. Die Förderquote beträgt 45 %, bei Kommunen in einer Haushaltsnotlage erhöht sich der Anteil des Bundes auf 90 %. Der Bundesanteil der Förderung soll in der Regel zwischen 0,5 bis 3 Millionen Euro liegen.

Das Bewerbungsverfahren ist in zwei Phasen untergliedert. Bis 30.10.2020 ist die Projektskizze nach formloser Anzeige bei dem für die Städtebauförderung zuständigen Landesressort online beim Projektträger Jülich einzureichen. Beizufügen ist der Zustimmungsbeschluss des Gemeinderats zur Teilnahme am Projektaufruf. Der schriftliche Antrag muss bis 04.11.2020 bei Projektträger Jülich und beim jeweiligen Landesressort vorliegen. Ein noch nicht vorliegender Ratsbeschluss kann zeitnah nachgereicht werden.

Wird ein Projekt in der ersten Phase ausgewählt, werden die jeweiligen Kommunen vom Projektträger Jülich aufgefordert, einen Zuwendungsantrag für die Förderung zu stellen. Die Bewilligungsbescheide sollen dann voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2021 erteilt werden. Die erforderlichen kommunalen Finanzierungsmittel müssen in den folgenden Haushaltsjahren bereitgestellt werden.

Als aussichtsreiche Projekte sieht die Verwaltung den Wiederaufbau der abgebrannten Scheune des Heimbacher Hofs als Multifunktionsgebäude und die Sanierung des Discogebäudes zur Werkstatt sowie die Sanierung der Hagenbachhallen 2 und 3 im Schulzentrum West. Beide Projekte sind bereits in der Planung und wurden mehrfach in den Gremien des Gemeinderats diskutiert und Haushaltsmittel in Höhe von 2,91 Mio € für den Heimbacher Hof in den Jahren 2020 bis 2022 sowie 6,88 Mio € für die Hagenbachhallen 2 und 3 als Ermächtigungsübertragung bereitgestellt. Die Umsetzung der beiden Maßnahmen wurde im Zuge von Corona und einer Priorisierung anderer Bauprojekte zunächst zurückgestellt.

Antragstellung Bundesprogramm:

 

Heimbacher Hof

Hagenbachhallen 2 + 3

Gesamtkosten

3.056.000 €

8.633.000 €

Versicherungsleistungen

689.000 €

 

Beantragter Bundeszuschuss

1.065.000 €

3.605.000 €

Eigenanteil Stadt

1.302.000 €

5.028.000 €

Haushaltsrelevanz

2021/2022/2023

2021/2024/2025

Die Kostensteigerungen gegenüber den Planansätzen 2020/2021 ergeben sich durch die allgemeinen Baukostensteigerungen.

Da eine Doppelbezuschussung nicht möglich ist, muss vor der Antragstellung für die Sanierung der Hagenbachhallen eine Verzichtserklärung für den bewilligten Zuschuss in Höhe von 600.000 € aus dem „Kommunalen Sportstättenbauförderprogramm 2017“ abgegeben werden.

Die bestehenden Ermächtigungsübertragungen für den Heimbacher Hof (410.700 €) und die Hagenbachhallen (6.300.000 €) werden nicht in die Folgejahre übertragen. Die für die Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen Mittel werden unter Beachtung des Prinzips der Kassenwirksamkeit in den jeweiligen Haushaltsjahren neu veranschlagt.

 

Oberbürgermeister Pelgrim informiert über die in der Sitzungsvorlage beschriebene besondere Bundesmaßnahme zur Stabilisierung der Konjunktur und bittet das Gremium dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

1. Die Verwaltung wird beauftragt, Zuschussanträge nach dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur - Projektaufruf 2020“ zu stellen für:

  • Wiederaufbau und Sanierung Heimbacher Hof,

  • Sanierung Hagenbachhallen 2 und 3 im Schulzentrum West.

2. Auf den Zuschuss aus dem Kommunalen Sportstättenbauförderprogramm für die Sanierung der Hagenbachhallen 2 und 3 wird verzichtet.

3. Die städtischen Kofinanzierungsmittel werden in den entsprechenden Haushaltsjahren neu veranschlagt.

(17 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

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