§ 188/1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes / Organisationsuntersuchung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Jede Gemeinde hat auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Um dieser Verpflichtung des Feuerwehrgesetzes nachzukommen, wurde 2008 der erste Brandschutzbedarfsplan erstellt. Maßgebend für den Brandschutzbedarfsplan sind die vom Innenministerium Baden-Württemberg und dem Landesfeuerwehrverband herausgegebenen „Hinweise zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr“ (2008/2015), die auch mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt sind und als fachlich fundierte Hilfe bei der Bedarfsplanung kommunaler Feuerwehren gelten.

Im Interesse der Fürsorge für die Haller Bürgerinnen und Bürger, kommen dabei sicherheitsrelevante und wirtschaftliche Aspekte ausgewogen zum Ausdruck. Solche Bedarfspläne sind für den Gemeinderat Grundlage für weitere Einzelentscheidungen. Dieser Brandschutzbedarfsplan soll alle fünf Jahre neu betrachtet und fortgeschrieben werden. Da seit 2008 keine Fortschreibung erfolgte, ist eine umfangreiche Gesamtbewertung und Auswertung der bisherigen Maßnahmen notwendig.

Der Brandschutzbedarfsplan ist u. a. Grundlage für die Beschaffung von Einsatzfahrzeugen und Ausrüstungsgegenständen, welche gemäß Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV Z-Feu) bezuschusst werden können.

Für die Leistungsfähigkeit spielen weiter die Tagesverfügbarkeit der Feuerwehrangehörigen, also die Entfernung zwischen Arbeitsplatz und Feuerwache bzw. die Abkömmlichkeit vom Arbeitsplatz sowie die demographische und soziale Entwicklung eine entscheidende Rolle. Diese macht es in Zukunft immer schwieriger, Mitglieder für den ehrenamtlichen Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr zu finden. Deshalb ist es wichtig, die Kräfte zu bündeln und auf eine gleichmäßige Lastenverteilung hinzuwirken.

Ziel des Bedarfsplanes und der Organisationsuntersuchung ist es, einen aktuellen Überblick über den Stand des Brandschutz- und Hilfeleistungswesens in Schwäbisch Hall zu geben, Stärken und Schwächen darzulegen sowie Entwicklungen und Tendenzen im Feuerwehrwesen aufzuzeigen und anschließend darzustellen, was in den Jahren 2020- 2025 erforderlich wird. Er soll Orientierungshilfe für eine zukunftsgerichtete Weiterentwicklung der Feuerwehr Schwäbisch Hall sein. Mit der längerfristigen Planung sollen dem Gemeinderat als Entscheidungsträger der Stadtverwaltung, Informationen an die Hand gegeben werden, die die Notwendigkeiten für den Brandschutz und den Gefahrenabwehrdienst in der Stadt über einen längeren Zeitraum erkennen lassen.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aus­sprache besteht.

Beschluss:

Die Beauftragung der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes/Organisationsuntersuchung wird zur Kenntnis genommen.
(ohne Abstimmung)

Meine Werkzeuge